Antwort:
Betreuungsgeld - warum wieso und wann bekommt man das?
Hallo Micki6,
wenn Sie Ihren Sohn betreuen lassen möchten, dann müssen Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Betreuung stellen. Das Betreuungsgeld bekommt dann die von Ihnen gewählte Tagesmutter.
Inwieweit Sie sich an den Kosten beteiligen müssen, wird vom Jugendamt aufgrund der Höhe Ihres Familieneinkommens berechnet.
Die Betreuungsperson - qualifizierte Tagesmutter bekommt dann vom Jugendamt das Betreuungsgeld für die geleisteten Stunden, die in einem Betreuungsvertrag zwischen Ihnen und der Betreuungsperson vereinbart werden. - Hierüber wird Ihr zuständiges Jugendamt Sie ausführlich beraten.
Eine Tagesmutter muss vom Jugendamt eine Pflegeerlaubnis haben. Die Pflegeperson sollte sich qualifiziert haben, wenn Sie mehr als 15 Stunden in der Woche und länger als 3 Monate ein Kind gegen Entgeld betreuen möchte.
Auch hierüber bekommen Sie beim Beratungsgespräch in Ihrem Jugendamt ausführliche Informationen.
Freundliche Grüße
Gaby O-Mascher
von Gaby Ochel-Mascher am 13.11.2014
- Betreuungsgeld - warum wieso und wann bekommt man das? - micki6 05.11.14, 08:32
- Re: Betreuungsgeld - warum wieso und wann bekommt man das? - Gaby O-Mascher 13.11.14
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