Bekannte als Tagesmutter auf 400 Eurobasis

 Gaby Ochel-Mascher Frage an Gaby Ochel-Mascher Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.

Frage: Bekannte als Tagesmutter auf 400 Eurobasis

Liebe Frau Mascher, Wo ich lebe, ist es sehr schwierig eine qualifizierte Tagesmutter zu finden. Ich hatte jetzt das Glück, daß eine liebe Bekannte, selbst Mutter zweier älterer Kinder, mir anbot für ein Jahr meinen einjährigen Sohn als Tagesmutter bei sich zu Hause zu betreuen. Die Betreuung beschränkt sich auf 10 Tage im Monat. Ich möchte meine Bekannte gerne auf 400 Euro-Basis "anstellen". Dazu hätte ich folgende Fragen: 1. Sehe ich das richtig, daß die Form des Mini-Jobs für eine Tagesmutter möglich ist. Meiner Ansicht nach wären die Vorteile: -der geringe bürokratische Aufwand, -die Möglichkeit für die Tagesmutter in ihre Rentenkasse zu zahlen -und für mich die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten. 2. Welche Versicherungen müssen bestehen: Tagesmutter: private Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung (welche?) Auf welche Versicherungen müssen wir Eltern achten? 3. Braucht unsere Tagesmutter eine amtliche Pflegeerlaubnis? Warum? Juristische Gründe? 4. Was habe ich noch vergessen? Gibt es gefährliche juristische Klippen? Über einen Rat wäre ich sehr froh, gerne auch über einen Link zum Weiterlesen o.ä. Ganz herzlichen Dank, Martina

Mitglied inaktiv - 22.03.2006, 22:06


Antwort auf: Bekannte als Tagesmutter auf 400 Eurobasis

Hallo Martina, um sich sicher über die geringfügige Beschäftigungen im Hauswirtschaftlichen Bereich zu informieren möchte ich Sie bitten, unter www.bundesknappschaft.de die Rubrik minijob anzuklicken. Alle wichtigen Informationen bezüglich einer passenden Unfallversicherung für Ihre Tagesmutter finden Sie unter www.rguvv.de. Um korrekte Informationen zu erhalten, wie und ob Sie die Kosten für die Betreuung steuerlich absetzen können, bitte ich Kontakt mit meinem Forumskollegen Dipl.-Kfm. Wolfgang Stamnitz aufzunehmen. Wenn Ihre Tagesmutter mehr als 15 Stunden in der Woche Ihr Kind betreut, dann sollte sie beim zuständigen Jugendamt eine Pflegeerlaubnis ( lt. § 43 SGB VIII (Sozialgesetzbuch)) beantragen. In diesem Gesetz wird die Betreuung eines Kindes außerhalb des Elternhauses geregelt. Ich rate Ihnen mit Ihrer Tagesmutter einen Betreuungsvertrag abzuschließen, in dem alle wichtigen Punkte erfasst sind: Zeitlicher Umfang der Betreuung, das Gehalt, der Urlaub, Ausfälle durch Krankheit der Tagespflegeperson, Ausfälle durch Krankheit des Tageskindes, Versicherungen, Kündigungsmodalitäten, Vollmacht für Arztbesuche ... Vorgefertigte Verträge gibt es bei www.tagesmuetter-bundesverband.de Freundliche Grüße Gaby O-Mascher

von Gaby Ochel-Mascher am 23.03.2006


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