Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt, mein Sohn ist jetzt 1,5 Jahre alt. Ich war zuvor in der Arztpraxis meiner Mutter angestellt, habe aber zum Ende der Elternzeit (2008) gekündigt, da sie die Praxis nur so abgegeben konnte. Ich habe daher nach der Elternzeit keine Arbeitsstelle mehr. Ich erhalte seit dem Mutterschutz ALG II da ich alleinerziehend bin. Mein Sohn geht noch nicht in eine Betreuungseinrichtung. Ich würde gern mit ihm zuhause bleiben, bis er zwei Jahre alt ist und danach wieder arbeiten. Meine Frage ist nun: Wenn ich zu dem Zeitpunkt keine Arbeit finde, wird mir dann das ALG II gestrichen, weil ich selber gekündigt habe? Oder wird es mir ab dem Zeitpunkt der Kündigung gestrichen, wenn er 3 Jahre alt ist? Oder hängt dies irgendwie mit dem Eintritt meines Sohnes in eine Betreuungseinrichtung zusammen? Wie lange kann ich überhaupt ALG II erhalten, falls ich keine Arbeit finde? Bisher habe ich die Ämter noch nicht über meine Kündigung informiert. Sollte ich dies tun? Ich wohne in Brandenburg. Wird mir ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt für die Phase der Arbeitssuche? DAmit müsste ich eigentlich schon jetzt beginnen, obwohl ich ja 3 Jahre Elternzeit beantragt habe.
Mitglied inaktiv - 22.11.2006, 08:10