Frage: Nachtrag Notfallmedikament

am wochenende war unser sohn im KH, wegen einem Unfall dort habe ich den Kidnerarzt gefragt, wegen Rectodelt-Zäpfchen und er sagte zu mir das Muss der arzt aufschreiben, denn nicht bei jedem kind reicht frische luft und sowas zahlen auch die kassen, und die krankenkasse in der wir sind auch, das wusste er 100 % denn er hat auch gesagt das ist keine vorratshaltung, sondern notfallmedikament er hat auch noch bei der servicehotline der Krankenkasse angerufen und auch die meinten sowas gehört zur Notfallmedizin und das muss der arzt aufschreiben, und die kasse zahlt es

von kati1976 am 15.07.2012, 12:45



Antwort auf: Nachtrag Notfallmedikament

Liebe K., lassen Sie sich das doch mal schriftlich geben von Ihrer Krankenkasse, und ich bin gespannt, ob die nicht kneift. Alles Gute!

von Dr. med. Andreas Busse am 15.07.2012



Antwort auf: Nachtrag Notfallmedikament

Also, meine beiden hatten auch schon Krupp-Anfälle. Den letzten hatte mein Kleiner vor 4 Wochen. Der Arzt hat sofort gefragt, ob wir noch Zäpfchen hätten und dann, obwohl wir noch eins haben, gleich nochmal 4 Stück auf Vorrat aufgeschrieben. Bei meinem Großen wurden sie auch für den Notfall aufgeschrieben. Es hat noch nie Probleme gegeben. Der Rettungsdienst, den wir beim ersten Anfall gerufen hatten, sagte, man sollte die Zäpfchen immer für den Notfall im Haus haben. Weder mit der Krankenkasse noch mit dem Kinderarzt hat es je Probleme deshalb gegeben. Viele Grüße Tina

von Tinchen43 am 16.07.2012, 14:55