Frage: Beerdigung

Sehr geehrter Dr. Busse, meinem Nachbar sein Hund ist gestorben. Er vergrub in am Zaun. Auf meiner Grundstücksseite habe ich einen Kirschbaum und verschiedene Beerensträucher. Können wir unbedenklich nächstes Jahr davon essen?

Mitglied inaktiv - 09.12.2008, 15:49



Antwort auf: Beerdigung

Liebe M., aber selbstverständlich dürfen Sie die Früchte essen. Alles Gute!

von Dr. med. Andreas Busse am 10.12.2008



Antwort auf: Beerdigung

Soweit ich informiert bin, dürfen Hunde gar nicht im eigenen Garten vergraben werden, frag mal beim Ordnungsamt nach. Ich glaub aber nicht, daß das den Bäumen und Früchten die daran hängen, etwas tut. LG Nicole

Mitglied inaktiv - 09.12.2008, 16:11



Antwort auf: Beerdigung

Es war nur ein kleiner, etwas größer wie eine Katze.

Mitglied inaktiv - 09.12.2008, 16:23



Antwort auf: Beerdigung

Das hab ich zu dem Thema gefunden, scheint egal zu sein ob es ein Rehpinscher oder ein Bernhardiner war... § 5 Beseitigung von Tierkörpern (1) In Tierkörperbeseitigungsanstalten sind zu beseitigen 1. Körper von Einhufern, Klauentieren, Hunden, Katzen, Geflügel, Kaninchen und Edelpelztieren, die sich im Haus, Betrieb oder sonst in Besitz des Menschen befinden, 2. Körper von Tieren, die in Zoologischen Gärten oder ähnlichen Einrichtungen sowie in Tierhandlungen gehalten werden, 3. herrenlose Tierkörper der in Nummer 1 genannten Tierarten, ausgenommen solche von freilebendem Wild. Dies gilt auch für Körper anderer Tiere einschließlich solcher von freilebendem Wild, soweit es zur Wahrung des Grundsatzes des § 3 erforderlich ist und die zuständige Behörde dies anordnet. Vor der Beseitigung dürfen Tierkörper zu diagnostischen Untersuchungen in tierärztliche Untersuchungsanstalten verbracht werden. (2) Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für einzelne Körper von Hunden, Katzen, Ferkeln, Kaninchen, unter vier Wochen alten Schaf- und Ziegenlämmern sowie einzelne Körper von Geflügel oder in Tierhandlungen gehaltenen Kleintieren und Vögeln, die auf geeigneten und von der zuständigen Behörde hierfür besonders zugelassenen Plätzen oder auf eigenem Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze, vergraben oder in dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen verbrannt werden. Die Tierkörper müssen so vergraben werden, daß sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht, gemessen vom Rande der Grube an, bedeckt sind. § 26 Abs. 2, die §§ 32 b und 34 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 27. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1110), zuletzt geändert durch das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch vom 2. März 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 469) bleiben unberührt

Mitglied inaktiv - 09.12.2008, 17:52



Antwort auf: Beerdigung

damit ist wohl geklärt, daß der nachbar - wenn er sich an (2) ... gehalten hat, legal den hund "beerdigt" hat. ehrlich gesagt finde ich ´s hart, daß dir geraten wird beim ordnungsamt zu fragen (u den nachbarn wohl damit "anzuschwärzen") - er wird wohl sehr an seinem tier gehangen haben, daß er ihn bei sich zu hause gebettet hat. aber hier gehts ja um was anderes...kann ich auch gut verstehen daß du dir da gedanken machst. ich denke wenn das tier tief genug vergraben wurde ist das kein problem die früchte zu essen.

Mitglied inaktiv - 09.12.2008, 21:46



Antwort auf: Beerdigung

Nö, es ist nicht hart, beim Ordnungsamt nachzufragen, wie die Vorschriften sind. Man kann das ganz anonym machen und braucht ja am Telefon nicht den Namen zu nennen, ausserdem kann man die Vorschriften- die von Stadt zu Stadt verschieden sind- meist auch auf der Homepage der Gemeinde nachlesen. Wenn es sich um ein Wasserschutzgebiet handelt, würde ich mich bedanken, wenn mein Nachbar seinen Hund im Garten vergraben würde und ich hätte dann auch kein Problem, ihn darauf anzusprechen. Wir durften z.B. weder unsere Kaninchen noch unser Meerschwein aus genau diesen Gründen nicht im Garten beerdigen und mussten die Tiere auf einem Tierfriedhof beisetzen oder hatten die Wahl diese in eine Sammelstelle zur Einäscherung zu geben, was wir natürlich nicht wollten. Wenn die Threaderöffnerin in solch einem Gebiet wohnt, sollte sie besser die Finger von den Früchten lassen, da der Hund quasi ins Grundwasser "übersiedelt"

Mitglied inaktiv - 10.12.2008, 10:30