Unsere Tochter ist schwer an Neurodermitis erkrankt. Durch unseren Kinderarzt bekamen wir immer wieder salben verschrieben die nicht halfen. Nach einem Krankenhausaufenthalt bekamen wir vomkrankenhaus neue salben verschrieben , die meiner tochter endlich halfen . Als diese verbraucht waren baten wir unseren kinderarzt uns genau diese salben zu verschreiben , was dieser nicht tat und uns einfach wieder die alten verschrieb die nicht halfen . Haben dann den Kinderarzt gewechselt weil wir unser kind nicht quälen wollten . Der neue arzt verstand nicht warum der alte arzt uns die salben vom krankenhaus nicht weitergegeben haben . Er meinte wir sollten klagen weil meine tochter sich danach so quälen musste .
Was halten sie davon ???
Danke für ihre antwort .
lissa
Mitglied inaktiv - 20.05.2008, 15:40
Antwort auf:
Ärger mit Kinderarzt!!!
Liebe L.,
was auch immer die Beweggründe des Kinderarztes waren, wichtig ist ja jetzt nur, dass Ihre Tochter bei einem anderen Kollegen so behandelt wird, dass es ihr gut geht. Eine Klage wäre eher ein starkes Instrument, Sie würden sich schwer tun mit den Beweisen und hätten eher viel Ärger damit.
Alles Gute!
von
Dr. med. Andreas Busse
am 20.05.2008
Antwort auf:
Ärger mit Kinderarzt!!!
hallo, ich denke auch, dass eine klage nur schwer zu gewinnen wäre, wenn es ihnen aber nicht auf den euro ankommt, würde ich es versuchen. schließlich ist es eine unverschämtheit, ihre arme tochter. zuerst sollten sie dann aber einen brief an den arzt schreiben, in dem sie darlegen, dass sie schadensersatzansprüche geltend machen, wegen der falschen behandlung. sie sollten die ansprüche nicht zu hoch ansetzen, weil in deutschland immer nur wenig beansprucht werden kann bei körperverletzung. (leider) es gibt tabellen über die jeweiligen werte - zb. was man bei verlust einer hand, eines beines etc. verlangen kann. am besten lassen sie sich mal von einem medizinrechtler beraten - die ärzte sind ja versichert u vielleicht bekommt ihre tochter nach all dem ärger wenigstens einen kleinen trost. darüber hinaus sollten sie die falschbehandlung aber auf jeden fall bei der ärztekammer anzeigen - damit so was nicht nochmal vorkommt.
viele grüße
Mitglied inaktiv - 21.05.2008, 22:47