Ultraschall: Wie viel ist sinnvoll?

Ultraschall: Wie viel ist sinnvoll?

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Das Mutterschutzgesetz stehen sieht im Rahmen der regulären Vorsorge drei Ultraschall-Untersuchungen vor. Die bezahlt die Krankenkasse.

Weitere Ultraschall-Untersuchungen übernimmt sie jedoch nur, wenn diese medizinisch erforderlich sind (medizinische Indikation). Soweit hat sich aktuell nichts geändert. Dennoch war das Thema Ultraschall in der Schwangerschaft in der letzten Zeit wieder stark in der Diskussion. Grund ist die neue, in einigen Punkten strengere Strahlenschutzverordnung. Betroffen ist aber nicht der reguläre Ultraschall, sondern 3-D- und 4-D-Ultraschall.

Aus fürs "Baby-Fernsehen" mit 3-D- und 4-D-Ultraschall

Diese Verfahren, ursprünglich für die Diagnostik in besonderen Fällen entwickelt, sind sehr populär geworden. Denn sie erlauben Aufnahmen, auf denen das Baby fast fotografisch genau zu sehen ist. Daher entscheiden sich immer wieder Eltern ohne medizinische Gründe für einen solchen Ultraschall. Bekannt wurden diese Untersuchungen als "Baby-Fernsehen", "Baby-TV" oder "Baby Watching". Es gibt Praxen, aber auch nicht-medizinische Unternehmen, die solche 3-D-Ultraschall oder 4-D-Ultraschall-Untersuchungen anbieten. Da es sich um eine "Individuelle Gesundheitsleistung" handelt, müssen die Frauen sie selbst bezahlen. Die neue Strahlenschutzverordnung verbietet diese medizinisch unbegründeten Untersuchungen ab 31. Dezember 2020. Wer sie dann noch anbietet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Der Grund ist die Sicherheit des ungeborenen Kindes. Die Strahlenschutz-Experten argumentieren: 3-D und 4-D-Ultraschall sind deutlich intensiver, als normaler Ultraschall. Es sei nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen, dass das dem ungeborenen Kind schaden könne. Etwa im frühen Stadium der Knochenbildung. Hinzu kommt, dass zunehmend Anbieter diese Techniken fürs "Baby TV" nutzen, die medizinisch nicht entsprechend geschult sind. Es ist daher sinnvoll, diese Untersuchungen nur zu machen, wenn es gute medizinische Gründe dafür gibt.

Unverändert eine hilfreiche Technik für wichtige Untersuchungen

Es gibt durchaus gute Gründe für eine weiterführende Ultraschall-Untersuchung. Hierfür gibt es spezielle Zentren, in denen die Ärztinnen und Ärzte auf solche Diagnostik spezialisiert sind. Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin sieht bei korrektem Einsatz keinen Grund zur Beunruhigung: Es gebe keine Studienergebnisse, die gesundheitliche Gefahren für das ungeborene Kind durch den Einsatz von Ultraschall nachweisen.

Schwangere Frauen dürfen ruhig ihrem "Bauchgefühl" vertrauen

Viele Hebammen empfehlen, die erste reguläre Ultraschalluntersuchung erst ab der 20. Woche machen zu lassen. Zum Beispiel, um den Sitz der Plazenta abzuklären oder bei einer Zwillingsschwangerschaft mehr Informationen zu erhalten. Denn es tut werdenden Müttern gut, erst einmal auf ihr "Bauchgefühl" zu hören. Das eigene Körpergefühl gibt normalerweise recht gute Hinweise darauf, ob alles in Ordnung ist. Ständige Untersuchungen verunsichern werdende Mütter oft eher und schwächen ihr Selbstvertrauen. Auf die eigenen Fähigkeiten zu vertrauen, ist aber zum Beispiel bei der Geburt sehr wichtig und hilfreich. Genau das macht eine gute Schwangerenvorsorge so wertvoll: Sie stärkt die werdende Mutter. Hilfreich ist ein Frauenarzt oder eine Frauenärztin, die sich Zeit für Gespräche nehmen. Oder die kombinierte Vorsorge durch Arzt und Hebamme. Möglich ist ebenso, sich zur Vorsorge nur einer Hebamme anzuvertrauen.

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