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von mellomania  am 09.12.2019, 22:35 Uhr

das wird bezahlt, sie wird gefahren

wenn das schulamt den anspruch auf sonderpädagogisches bildungsangebot feststellt würde ICH mein kind sehr sicher, sieh bitte meine antwort oben, aufs sbbz geben. die fahrtkosten werden übernommen, das kind wird zuhause abgeholt und wieder nach hause gefahren mit einem farhdienst.

 
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