Zur Kontrolle der Entwicklung: Neuerungen bei den U-Vorsorgeuntersuchungen

Zur Kontrolle der Entwicklung: Neuerungen bei den U-Vorsorgeuntersuchungen

© Adobe Stock, Dmytro Panchenko

Die regelmäßigen Termine zu den U-Vorsorgeuntersuchungen sollten Eltern unbedingt wahrnehmen - sie sind die beste Gelegenheit, damit der Kinderarzt die gesunde Entwicklung ihres Sohnes oder ihrer Tochter kontrollieren kann. Bei Unsicherheiten und Ängsten kann er sofort beruhigen oder - falls notwendig - bei auffälligen Ergebnissen eine frühestmögliche Behandlung in die Wege leiten.

Im Rahmen der neu gefassten Kinder-Richtlinie gibt es bei den Vorsorgeuntersuchungen nun einige Neuerungen und Erweiterungen, die Schritt für Schritt in allen Kinderarztpraxen umgesetzt werden.

Unverändert: Anzahl der U-Vorsorgeuntersuchungen bleibt gleich

Die gesamte Anzahl der U-Vorsorgeuntersuchungen ändert sich nicht. Direkt nach der Geburt wird das Baby bei der U1 zum ersten Mal untersucht, zwischen dem dritten und dem zehnten Lebenstag erfolgt die U2. Die weiteren U3 bis U6 stehen dann noch bis zum Ende des 12. Lebensmonats an.

Danach folgen die weiteren vier Jahre einmal jährlich eine Untersuchung bis das Kind fünf Jahre alt ist, also die U7, U7a, U8 und U9. Zusätzlich kann man die Entwicklung seines Nachwuchses auch bei der U10 (im siebenten bis achten Lebensjahr) und bei der U11 (im neunten bis zehnten Lebensjahr) prüfen lassen. Zur J1 ist der Sprössling bereits ein Teenager, die Untersuchung ist zwischen dem 13. und dem 15. Lebensjahr vorgesehen. Die J2 ist die letzte Vorsorgeuntersuchung, dabei ist der Junge oder das Mädchen bereits 16 oder 17 Jahre alt.

Als neuere Zusatzuntersuchungen zählen die U10, U11 und die J2 - hier werden die Kosten nicht von jeder Kasse übernommen werden. Teilweise müssen Sie dazu Ihr Kind in ein spezielles Betreuungsprogramm einschreiben, das auch noch andere Vorteile bietet. Alle anderen U-Vorsorgeuntersuchungen werden von jeder Krankenkasse bezahlt.

Teilnehmerkarte - zur Vorlage bei Behörden, Kiga oder Schule

Die Ergebnisse werden wie immer im neuen gelben U-Vorsorgeheftchen dokumentiert. Zusätzlich gibt es nun aber auch eine Teilnehmerkarte, auf der die erfolgte U-Untersuchung ohne weitere Informationen eingetragen wird. Damit kann die Karte bei Behörden, Kindergärten oder Schulen vorgelegt werden, ohne dass dabei die vertraulichen Informationen zu Entwicklungsständen und ärztlichen Befunden des Kindes weitergeben werden.

Ein neues gelbes Heft bekommen Eltern künftig bis zur U6 ihres Kindes, danach werden ab der U7 einfach Seiten in das Heft eingelegt. Es ist aber nicht nötig, dass Eltern nun direkt zum Arzt gehen, um sich das neue Heft abzuholen, sie erhalten es automatisch beim nächsten Termin.

Sprachentwicklung und das Laufen lernen - wird genauer geprüft

Neu ist die Untersuchung auf Mukoviszidose nach der Geburt als Erweiterung des Neugeborenenscreenings auf Stoffwechselkrankheiten. Weiter werden bei den Vorsorgeuntersuchungen die Sprachentwicklung der Kleinen und ihre motorische Entwicklung künftig noch genauer unter die Lupe genommen. Kann ein Kind beispielsweise mit spätestens 18 Monaten noch nicht laufen oder spricht es mit zwei Jahren weniger als zehn Worte, wird der Kinderarzt hier noch mehr auf die weitere Entwicklung achten und gegebenenfalls spezialisierte Untersuchungen oder/und eine Therapie empfehlen.

Außerdem werden ab sofort bei den Vorsorgeuntersuchungen insgesamt die Augen genauer untersucht. So kann der Arzt Krankheiten wie grauer Star oder ein Retinoblastom besser erkennen.

Verhalten der Eltern - künftig ein Teil der U-Vorsorgeuntersuchungen

Gehen die Eltern mit ihrem Kind gut und altersentsprechend um? Diese Frage ist künftig auch Teil der U-Vorsorgeuntersuchungen. Der Kinderarzt kann reagieren, wenn das Verhalten der Eltern auffällig erscheint, sie sehr unsicher sind und sie beispielsweise zu ihrem Kind sehr distanziert sind. In diesem Fall wird er Hilfsangebote für Gespräche machen bzw. Erziehungsexperten vermitteln. Grundsätzlich wird er Eltern je nach Alter ihres Sohnes oder ihrer Tochter zu Themen wie Stillen, Ernährung oder auch Impfen beraten.

Es bleibt unverändert dabei, dass es keine gesetzliche Pflicht zu den U-Untersuchungen gibt. Nur in einigen Bundesländern werden die Eltern extra zu den Untersuchungsterminen aufgefordert. Nehmen Eltern die Termine dann nicht wahr, werden sie vom Gesundheitsamt oder einer anderen Behörde angeschrieben und Kontrollbesuche zu Hause können die Folge sein. Aber dies wird nicht in allen Ländern so gehandhabt.

Weitere Themen:

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.