Hallo,
bei mir wurde in der 27 SSW nun festgestellt, das mein Kind sehr groß ist und laut Messung nicht wie am Anfang festgelegt am 17. Mai sondern am 03. Mai kommen wird.
Natürlich möchte ich mein vollen Mutterschutz nutzen. Nun sagt mein Arzt, dass es den GT nicht mehr ändern.
Wie bekommen ich jetzt trotzdem den vollen Mutterschutz??
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen...
Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 10.02.2011, 21:07
Antwort auf:
Geburtstermin
Hallo,
Es ist unzulässig den bestimmten Geburtstermin nach der 20.SSW zu korrigieren - dies kann der Arzt nur aufgrund des Früh-US,Konzeption oder letzter Regel bzw aus allem.
Sie müssen mit Ihrem Arzt sprechen und sich auf einen Termin einigen.
Grüße
Silke Westerhausen
von
Silke Westerhausen
am 11.02.2011
Antwort auf:
Geburtstermin
Hallo,
die nicht verbrauchte Zeit wird "hinten angehängt". Also nach der Geburt 8 Wochen + die wegen der früher als errechneten Geburt nicht verbrauchte Tage der 6 Wochen Mutterschutz vor der Geburt (§§ 3 Abs. 2, 6 Abs. 1 S. 2 MuSchG).
Gruß
Lina
von
Lina_100
am 12.02.2011, 23:22