hallo,
ich weiß zwar nicht, ob ich mit meiner frage hier richtig bin aber ich versuchs einfach.
meine maus ist doch im mai 7 wochen zu früh gekommen,bin jetzt 1 jahr im mutterjahr und fange ab mai wieder an zu arbeiten.
weiß jemand, ob man eigentlich diese 7wochen noch länger zu hause bleiben kann? wenn ja, wer zahlt das und wohin wendet man sich?
danke für eure antworten
viele grüsse
von
letiziaceline1
am 13.01.2012, 07:30
hallo,
nein, du darfst die sieben wochen nicht bezahlt länger zu hause bleiben. die wochen um die deine maus zu früh gekommen ist, hast du länger mutterschutzgeld von der kk/arbeitgeber bekommen. die wochen haben also deine mutterschutzfrist direkt nach der geburt verlängert. insgesamt hast du jedoch nur ein jahr (bzw max drei jahre bei antrag) anspruch auf elterngeld incl mutterschutzgeld.
liebe grüße
steffi mit niclas (23+6)
von
lara-mari
am 13.01.2012, 08:30
achso, vielen dank
liebe grüsse
von
letiziaceline1
am 13.01.2012, 09:22