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Warum bekommen Eltern von Frühchen weniger Elterngeld als andere Eltern?

Thema: Warum bekommen Eltern von Frühchen weniger Elterngeld als andere Eltern?

"Warum bekommen Kinder von Frühchen weniger Elterngeld, als Eltern normal geborener Kinder?" Ihr fragt euch das auch? Dann gebt dem folgenden Link eine positive Bewertung: http://direktzu.de/vonderleyen/messages/23383. Bei ca. 130 Bewertungen sind die Chancen hoch, dass uns Frau von der Leyen eine Antwort gibt. Hintergrund: Bei einem normalen Geburtstermin bekommt eine Mutter bei vollem Gehalt 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschutz. Da Mütter bei sehr frühen Frühgeburten (wie bei unserer Tochter: 10 Wochen vor eigentlichem Termin mit nur 820g Gewicht!) nicht in den "Genuss" des Mutterschutzes vor der Geburt kommen, und zudem zum Teil extremen Belastungen ausgesetzt sind (Gefahr von geistigen Behinderungen, Monatelange Brutkastenzeit, Therapien etc.), wurde bereits vor Einführung des Elterngeldes eine Regelung getroffen, dass Frühcheneltern die vollen 14 Wochen plus 4 weitere Wochen nach der Geburt von der Arbeit frei gestellt werden. Man wollte damit den besonderen Belastungen der Frühcheneltern Rechnung tragen. Mit der Einführung des Elterngeldes wurde jedoch aus der als "Entschädigung" für die Frühcheneltern gedachte Regelung eine eindeutige Benachteiligung: Während Eltern normalgeborener Kinder nur 8 Wochen ihrer Mutterschutzleistungen auf das Elterngeld angerechnet bekommen, während die 6 Wochen vor der Geburt zusätzlich geleistet werden (!), werden bei Eltern von Frühgeborenen die vollen 18 Wochen auf das Elterngeld angerechnet. Eltern gesunder Kinder bekommen als insgesamt 25,5 Monate Förderung, Eltern von Frühgeborenen nur 24 Monate. Das ist eine zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit, wenn man berücksichtigt, dass die Eltern zu dem Zeitpunkt, bei dem das Kind erst "Netto" (also in der Entwicklung / meist auch hinsichtlich der Zeit aus dem Krankenhaus) 9 Monate alt ist, bereits wieder arbeiten müssen (gleichzeitig aber etliche Therapien, Untersuchungen, spezielle Schutzimpfungen etc. mit Ihrem Kind machen müssen), während die Eltern normal geborener Kinder ihre Babys 12 Monate zu Hause haben dürfen, bevor sie wieder zur Arbeit gehen müssen.

Mitglied inaktiv - 19.10.2009, 15:54



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Hallo, also meine kleine war auch ein Frühchen und kam in der 36+4 zur Welt und wog nur 1975 g aber ich hatte diese Probleme überhaupt nicht. Komisch finde ich es aber trotzdem . LG Gabi

Mitglied inaktiv - 19.10.2009, 17:58



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Da deine Tochter in der 37sten Woche kam, bist du ja wahrscheinlich noch vor der Geburt in Mutterschutz gegangen. Die Zeit vor der Geburt wurde dir nicht auf dein Elterngeld angerechnet, die Zeit danach sicherlich schon. Wäre dein Kind drei Wochen später geboren, hättest du die vollen sechs Wochen vor der Geburt bekommen - ohne dass sie auf das Elterngeld angerechnet worden wären.

Mitglied inaktiv - 19.10.2009, 18:17



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Hi ja stimmt da hast du recht. Da man aber länger Mutterschaftsgeld bekommt, find ich das jetzt nicht so tragisch, da wir eh nur den Mindestsatz bekamen. LG Roxy

Mitglied inaktiv - 19.10.2009, 19:49



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Unser Sohn wurde in der 35 Woche geboren.Wir haben bei der Entlassung eine Bescheinigung bekommen zur Vorlage bei der Krankenkasse. Genützt hat uns auch nichts weil ich vorher keine Arbeit hatte bekam ich auch kein Mutterschutzgeld.Auch nichts von der Arge. Dazu hatten wir sehr viele Untersuchungen weil unser Sohn einen schweren Herzfehler hatte. Lg.Tina

Mitglied inaktiv - 19.10.2009, 19:51



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Hallo, ich hab mich da auch schon sehr geärgert. Beim Amt konnte ich mir noch anhören, dass das Mutterschaftsgeld ja viel mehr ist und es doch besser sei, dieses länger zu bekommen. Da ich zwei Jahre zu Hause bleibe fällt das noch mehr auf. da ich die letzten 5 Monate kein Geld mehr bekommen. Mein Kind ist drei Monate zu früh geboren. Ich habe aber schon öfters gelesen, dass einige Eltern dagegen klagen. Dafür hab ich aber keine Kraft/Zeit. LG

Mitglied inaktiv - 19.10.2009, 20:42



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hi, das stimmt nicht ganz mit den elterngeld es war damals wo das erziehungsgeld gab auch schon so das das mutterschutzgeld auf das erziehungsgeld an gerechnet wurde. mein sohn kam auch 7 Wochen eher und ich hatte auch 18 Wochen mutterschutz die wurden auch an das erziehungsgeld angerechnet. bei meiner tochter wars fast das gleiche die kam aber bloß 3 Wochen das mutterschaftsgeld wird immer an gerechnet.

Mitglied inaktiv - 20.10.2009, 12:22