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Rückstellung/Grundschule/Hessen

Thema: Rückstellung/Grundschule/Hessen

Hallo zusammen, hat jemand von euch schon die Erfahrung der Rückstellung seines Kindes von der Grundschulung durchgemacht? War heute zum Eignungstest in der Schule und hatte dann dajemand angesprochen, wie das mit der Rückstellung funktioniert. Konnte mir dort leider niemand beantworten. Im April hatte mir die Amtsärztin aber schon bestätigt, dass wir Joshua ein Jahr zurückstellen. Wo beantrage ich das jetzt? Sage ich das der Direktorin und die gibt das an das Schulamt weiter? Und hat von euch auch jemand seine "zuständige" Grundschule gewechselt? Die in der er nach unserem Einzugsgebiet nämlich gehört sagt mir nicht zu und ich möchte ihn dann nächstes Jahr in einer anderen Schule der Gemeinde anmelden. Schon mal Danke für Eure Hilfe. LG, Annika

Mitglied inaktiv - 07.10.2009, 18:47



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Hallo! Also wir haben, hier in Sachsen Anhalt die Rückstellung dieses Jahr für unseren Sohn durchbekommen. Obwohl uns prophezeit wurde, das es sehr schwer ist. Wir haben einen 1 1/2 Seitigen Aufsatz geschrieben, warum wir es richtig halten,das unser Sohn zurückgestellt wird. Dann noch alle möglichen Gutachten dazu, vom Spz, von der Schuluntersuchung, von der Ergo, Frühförderung, seinen Frühchen- Krankenhausbericht. Das alles schickten wir zum zuständigen Schulamt. Außer, das wir bei der Schulanmeldung- Rückstellung- angekreuzt haben, haben wir nix über die Schule laufen lassen, denn die wollen ihre Klassen immer vollkriegen. Wir hatten nach 3 1/2 Wochen bescheid bekommen, das unser Sohn statt 2010 erst 2011 eingeschult wird. Diesselbe Mitteilung geht dann auch an die betreffende Schule. Wie das allerdings mit einer anderen Grundschule ist, kann ich auch nicht sagen. Denke, da muss man schon driftige Gründe haben. Am besten auch beim Schulamt nachfragen. Bei weiteren Fragen, kannst du ruhig fragen. Bis bald, doro.ni

Mitglied inaktiv - 07.10.2009, 20:44



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Hallo, ich denke, Du wirst hier fündig: http://www.kultusministerium.hessen.de/irj/HKM_Internet?rid=HKM_15/HKM_Internet/nav/834/8343019a-8cc6-1811-f3ef-ef91921321b2%26_ic_uCon=5ae3081c-a279-d901-e76c-d97ccf4e69f2.htm&uid=8343019a-8cc6-1811-f3ef-ef91921321b2 . Lass Dir einfach einen Termin bei dem Direktor geben, nimm alle Unterlagen mit, die Dir zur Verfügung stehen. Zudem würde ich einen aufschlussreiche Begründung in Schriftform aufsetzen, die alle Angaben zu Therapien etc. enthält und in der Du darlegst, warum gerade für Dein Kind eine Rückstellung erfolgen soll. Zu Deinem anderen Problem: Man kann nicht einfach wählen, in welche Schule man sein Kind schickt, da man einer Schule nach Bezirk zugewiesen wird. Auch hierfür muss man einen Antrag stellen, diesmal aber an das staatl. Schulamt (googel einfach, welches für Dich zuständig ist). Dies muss aber auf jeden Fall begründet werden. Ein kleiner Tipp hierfür von mir: Überlege gut ,was Du als Grund anführst, gut machen sich ein 2. Wohnsitz in der Gemeinde oder eine Tagesmutter oder Großeltern vor Ort, die es Dir ermöglichen, Deinen Beruf auszuführen. Tja, leider ist hierzu zu sagen, dass dies extrem davon abhängt,ob man Klassen vollkriegen muss oder gar noch eine Klasse eingerichet wird (in Hessen hat sich ab diesem Schuljahr die Klassengröße verringert, so dass in einer Klasse nicht mehr als 25 Schüler sein dürfen, also wäre Deins das 26., würde geteilt werden). Ich will Dich aber nicht demotivieren. Versuche es einfach, Du als Mutter spürst am besten, wo dein Kind gut aufgehoben ist. LG Silke

Mitglied inaktiv - 08.10.2009, 09:02



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ZUm Thema andere Grundschule: eigentlich kann man das nicht wählen. Bekannte von mir haben das aber durchgekriegt. Sie haben geschrieben, dass beide Eltern arbeiten und das Kind nach der Schule zur Betreuung geht, die im Berzirk der gewünschten Grundschule war. Aber ein Recht auf die Wunschschule hat man nicht.

Mitglied inaktiv - 08.10.2009, 19:28



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Mein grosser wurde damals auch 1j zurück gestellt bzw.kamm 1j in eine vorklasse.Wir wohnen auch in Hessen und bei uns wurde das alles Vom kiga angeleitet ich musste nur Unterschreiben und das wars.Und die schule und das Gesundheitamt müssen zustimmen das Dein kind nicht reif ist! lg

Mitglied inaktiv - 09.10.2009, 10:53



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für eure hilfreichen Antworten! Die Direktorin der Schule, die für uns zuständig ist, ist leider krank und deshalb konnte ich mit ihr noch nicht reden. Sie ruft mich dann in der zweiten Ferienwoche an. Mittlerweile habe ich aber über das Schulamt erfahren, dass die Rückstellung alleine die Direktorin befürwortet und das Schulamt damit nichts zu tun hat. Da die Amtsärztin be unserem letzen Besuch jedoch schon sagte, dass sie ihn zurückstellen will, denke ich mal dass die Chancen da ganz gut sind. Wegen dem Grundschulwechsel habe ich schon mit meiner "Wunschgrundschule" gesprochen und den "Gestattungsantrag" (ja heiß wirklich so!) muß ebenfalls an der Grunschule stellen, die gehen über das Schulamt und die Wunschgrundschule und man muß begründen warum man an die andere Schule möchte. Für mich liegt Begründung darin, dass ich arbeiten gehe und die andere Schule 3x die Woche nachmittagsbetreuung hat und dann wohnt meine SChwester auf der Seite der Schule und unterrichtet selbst dort und könnte mir den Kleinen dann auch abholen und betreuen. Also hoffe ich mal das Beste! Drückt mir die Daumen in 2 Wochen bin ich hoffentlich schlauer! LG, Annika

Mitglied inaktiv - 09.10.2009, 14:31