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Mutterschutz

Thema: Mutterschutz

Hab mal eine frage mein kleiner wurde 7 Wochen (28.6)zu früh geboren, dementsprechend war ich noch nicht im Mutterschutz... Ich dachte immer das man dann die 6 Wochen vor und die 12 Wochen danach also insgesamt 18 Wochen zusammen ab dem Zeitraum der Entbindung in anspruch nimmt, ist das falsch? Jetzt hat mir meine KK das aber anders ausgerechnet und zwar haben die vom 28.6 - 6 Wochen zurückgerechnet und dann nochmal 12 Wochen nach der Entbindung... Ich weiss nicht ob das richtig ist schließlich hätte ich anders noch einen Monat mein Gehalt von meinen AG bekommen... Mir fehlt nun quasi ein Gehalt... Versteht ihr wie ich das meine und was sagt ihr dazu?

Mitglied inaktiv - 12.08.2008, 16:23



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Hallo, das mit dem Mutterschutz ist so, wie du gedacht hast. Die 6 Wochen die man eigentlich davor hat werden an die 12 Wochen angehängt. Also hast Du 18 Wochen Mutterschutz ab dem 28.06. Bei mir war es genauso. Habe meine Tochter am 08.01.07 in SSW 29+4 zur Welt gebracht und war dann bis zum 15.05.07 im Mutterschutz. Lieben Gru� Jessy mit Nevena

Mitglied inaktiv - 12.08.2008, 17:01



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ist bei mir schon 6 Jahre her, aber ich meine, dass die Mutterschutzwochen nach der Geburt angerechnet wurden. Ich habe noch mein Gehalt bekommen. Aber seitdem hat sich viel geändert, auch das ganze mit dem Erziehungsgeld.

Mitglied inaktiv - 12.08.2008, 18:34



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Hallo littelema, meine Nackenhaare streuben sich gerade!!!! Genau das selbe Problem habe ich letztes Jahr auch gehabt. Meine Krankenkasse war der selben Auffassung wie deine. Mein AG hat mir aber Rückendeckung gegeben. Nach einem langen hin und her habe ich meine 18 Wochen Mutterschutz NACH der Entbindung bekommen. Ich war am Telefon so fix und foxi (war eh schon wegen der Frühgeburt so fertig), dass mein Mann da angerufen hat und mit dem Vorgesetzten sprechen wollte. Dem hat er gesagt, dass das so nicht geht, dass sie mich nun da raus halten sollen und er bitte nochmal das Ganze prüft. Dann war es kein Problem mehr. Kämpfe darum, ich verstehe nämlich das mit deinem fehlenden Gehalt!!! Alles Gute karya

Mitglied inaktiv - 12.08.2008, 19:18



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Hallo, Du hast absolut recht.18 Wochen stehen Dir nach der Entbindung zu. Grüße S.

Mitglied inaktiv - 12.08.2008, 22:24



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Dein Frauenarzt muß da eine extra Bescheinigung wegen der Frühgeburt ausstellen, die Du der Krankenkasse vorlegst. Das ist ein anderes Formular als bei einer "normalen" Entbindung! Ist das erfolgt? Vielleicht hat Dein Frauenarzt nicht daran gedacht? V. G.

Mitglied inaktiv - 13.08.2008, 07:09



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Doch das habe ich von de Klinik bekommes es geht auch nicht wirklic um die länge sondern wann mir die 18 Wochen zustehen ...

Mitglied inaktiv - 13.08.2008, 08:29



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Also wenn Dein Sohn am 28.06. geboren wurde, stehen Dir ab dem 28.06. die 18 Wochen zu (also 28.06. + 18 Wochen danach). Bis zum 28.06. hast Du ja noch Dein normales Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. Ab dem 28.06. bekommst Du dann das Mutterschutzgeld in Höhe Deines früheren Gehalts (das teilweise vom Arbeitgeber und teilweise von der Krankenkasse gezahlt wird). Ist es jetzt klar? V. G. P. S. Bald sehe ich selbst nicht mehr durch

Mitglied inaktiv - 13.08.2008, 18:12