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mutterschutz- elterngeld

Thema: mutterschutz- elterngeld

kann mir einer weiter helfen ab wann kann man elterngeld beantragen? kann man das schon wärend dem mutterschutz beantragen oder muss man warten bis der um ist und dann erst das elterngeld beantragen? danke im vorraus lg marina u. niklas-finn

Mitglied inaktiv - 04.03.2009, 21:51



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Kann man vorher beantragen, sollte man auch. Schließlich willst Du ja Dein Geld gleich haben und nicht noch ein paar Wochen- je nach Dauer der Antragsbearbeitung- warten. Aber der Antrag wird wahrscheinlich nicht bearbeitet, wenn Du im Mutterschutz vor der Geburt bist. Kind muss da sein, Geburtsurkunde auch. Jana

Mitglied inaktiv - 04.03.2009, 22:03



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kind ist ja da er ist zwei monate zu früh gekommen.

Mitglied inaktiv - 04.03.2009, 22:04



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Du kannst das Elterngeld gleich nach der Geburt beantragen und solltest dies unbedingt vor Ablauf der Antragsfrist von 3 Monaten tun! Also ab Geburt hast Du 3 Monate Zeit. Sonst verfällt womöglich was! V. G.

Mitglied inaktiv - 05.03.2009, 09:17



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HI denk aber dran dass der Mutterschutz auf den Zeitraum des Elterngeldes angerechnet wird. Also nix mit 12 Monaten, sondern nur 9... Verar.... sowas. Aber beantragen solltest du es so schnell wie möglich. LG Roxy

Mitglied inaktiv - 05.03.2009, 12:13