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Mutterschutz/Elterngeld

Thema: Mutterschutz/Elterngeld

Hallo ihr lieben, Ich nochmal, da ich mich die letzten Tage ziemlich mit dem Thema Frühchen auseinander gesetzt habe, sind einige Fragen aufgekommen vielleicht könnt ihr mir nochmal helfen. 1. da ich eigentlich Arbeiten gehe, möchte ich gerne das 1 Jahr nach der Geburt in den Erziehungsurlsub gehen. Im Internet steht das man bis 7 Wochen vor dem ET dem Arbeitgeber Bescheid geben muss. Was ist denn wenn mein kleiner nun doch spontan vor der Zeit kommt?? Was ich natürlich nicht hoffe. Und ab wann gilt dann das Elternjahr ab Zeitpunkt der Geburt oder vom ET? Weil wenn das schon so früh gilt, würde ich doch länger in den Erziehungsurlaub gehen wollen. 2. bin zur Zeit im BV, somit bekomme ich mein normales Gehalt weiter, wie ist das mit dem Elterngeld geregelt, bekomm ich das dann auch direkt nach Geburt oder wie normal beim ET? Da man die Bescheinigung vom Doc für die KK ja sich erst in der 33 SS bekommt?!

von Issen27 am 28.09.2013, 09:51



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Elternzeit musst du bis 7 Wochen vor Ablauf der mutterschutzfrist beantragen (also i.d.R. bis eine Woche nach Geburt, da mutterschutzfrist 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt). Bei verlängerte r Frist nach Geburt hast du mehr Zeit. Die Mutterschutzfrist sind immer 14 Wochen, bei frühgeburt gibt's nochmal vier Wochen oben drauf, du hast also 18 Wochen ab Geburt bei einer frühgeburt. Geld gibt's in dieser Zeit von der Krankenkasse und Zuschuss vom Arbeitgeber Die Elternzeit beginnt mit Geburt, bei einem Jahr gehst du also am 1. Geburtstag wieder arbeiten. Das Elterngeld gibt's, wenn es kein Mutterschaftsgeld mehr gibt: 65/67% vom Gehalt. Konnte ich dir damit weiterhelfen?

Mitglied inaktiv - 28.09.2013, 11:01



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Zum Verständnis, das heißt wenn der Zwerg eher kommen sollte habe ich 18 Wochen Mutterschutz, statt 14 Wochen. In der Zeit bekomme ich dann das Geld so weiter wie bis jetzt auch, also in der Höhe meine ich. Die Elternteit könnte ich in Notfall auch noch nach der Geburt einreichen binnen 1 Wochenfrist und das mit dem Erziehungsjahr habe ich verstanden, da warte ich dann noch ab wie weit wir noch kommen. * hoffe ganz weit* wenn das von mir geschriebene nun du richtig ist, :) dann hast du mir prima weiter geholfen.

von Issen27 am 28.09.2013, 11:29



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Geld ist doch nicht alles :(

von MinnaBarnhelm am 03.10.2013, 23:02



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Hi Issen 27, ich hab das gerade alles gehabt da mein kleiner Schatz unerwartet bei 28+6 SSW geboren wurde. Der Mutterschutz beginnt dann sofort mit der Geburt und dauert statt 14 nun 18 Wochen. Allerdings braucht man um das Mutterschaftgeld für die volle Zeit zu bekommen eine Bescheinigung vom KH dass das Kind zu früh geboren wurde. Wurde bei uns glaub ich automatisch ausgestellt und haben wir dann zusammen mit den anderen Unterlagen eingereicht. War kein Problem. Die Elternzeit beginnt immer ab der Geburt, nicht errechneter ET und ich hab die dann nachträglich bei meinem Arbeitgeber eingereicht. Da soweit mir bekannt aber immer nur volle Jahre eingereicht werden können, hab ich 2 Jahre gewählt, weil ich Schatzi nicht so früh weggeben könnte, da er ja korrigiert dann auch noch nicht mal 1 Jahr alt ist. Das Elterngeld wird dann erst gezahlt wenn das Mutterschaftgeld durch ist, ausser der Ehemann nimmt während der Zeit auch Elternzeit, dann kriegt er Elterngeld während die Frau Mutterschaftsgeld bekommt. So wurde mir das zumindest erklärt und wir wollen das auch so machen. Hoffe ich konnte dir weiterhelfen, Izzy

von Izzy2013 am 28.09.2013, 13:06



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Hallo, auch mein Sohn kam leider schon in der 26 SSW zur Welt. Beim Elterngeld ist es leider so, dass man beim Frühchen "bestraft" wird. Elterngeld wird ab dem 1. Lebenstag gerechnet, für die Zeit in der man Mutterschaftsgeld bekommt - also bis zu 18 Wochen - erhält man kein Elterngeld. Auch wenn der Partner Elternzeit nimmt. Bei uns wurde ein ganzer Monat Eltergld noch gekürzt, da die Schutzfrist in den Lebensmonat reinfiel in dem mein Mann EZ beantragt hat.

von Liam0605 am 01.10.2013, 21:59



Antwort auf Beitrag von Issen27

18 Wochen bei Frühgeborenen, ja! Elternzeit ist das, was früher Erziehungszeit war, die beantragst du beim AG. Ich hab übrigens elternzeit für 14 mon+10 Tage beantragt und so genehmigt bekommen. Hab's damit begründet, dass ich bei Geburt zum et auch dann erst wieder angefangen hätte!

Mitglied inaktiv - 28.09.2013, 14:25



Antwort auf Beitrag von Issen27

hallo, so, jetzt versuch auch ich es noch mal zu erklären... Bei Frühchen bekommt man statt der 8 Wochen Mutterschutzfrist nach der Geburt extra 4 Wochen, d.h. insgesamt 12 Wochen. Angehängt an die Mutterschutzfrist wird die Zeit, die du vor der Geburt nicht nehmen konntest. Wird Dein Kind also 5 Wochen zu früh geboren bekommst du 17 Wochen Mutterschutzgeld nach der Geburt, wenn es 6 Wochen oder mehr zu früh ist, 18 Wochen. Elternzeit musst Du 7 Wochen vor Beginn einreichen. Wenn das Kind zum ET kommt, ist das bis eine Woche nach der Geburt (Mutterschutz 8 Wochen), Wenn Du aber 18 Wochen Mutterschutz hast, reicht es, wenn Du die Elternzeit 11 Wochen nach der Geburt einreichst. Während des Mutterschutzes erhältst Du Geld in der Höhe Deines Gehaltes. Das Geld bekommst Du zum Teil von der Krankenkasse, zum Teil von Deinem Arbeitgeber. Elterngeld erhält man trotz Frühgeburt bis zum ersten Geburtstag, bzw. 2 Monate länger mit Partnermonaten oder als Alleinerziehender. Elternzeit musst Du übrigens nicht wie vorher gesagt, immer für volle Jahre anmelden. Du kannst auch z.B. 1 Jahr, 2 Monate und 3 Tage nehmen, gerade wie Du das willst. Wenn Du Dich für mindestens 2 Jahre festlegst, hast Du später noch die Möglichkeit das dritte Jahr Elternzeit dranzuhängen, ohne dass der Arbeitgeber das ablehnen kann. Beantragst Du aber anfangs nur ein Jahr, kannst Du nur mit Einverständnis des Arbeitgebers Deine Elternzeit verlängern. Liebe Grüße und ich drück Dir die Daumen, dass Dein Zwerg noch ganz lange auf sich warten lässt.

von luvi am 29.09.2013, 11:36



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Erstmal lieben dank für eure Erklärungen ;)) @luvi ich hab nochmal ne Frage, dass heißt wenn ich genau 2 Jahre nehme, kann ich ohne Probleme das 3 jähr dran hängen. Wenn ich allerdings nur 1,5 Jahre nehme und dann doch verlängern möchte kann mein Arbeitgeber nein sagen?!? Hab ich das richtig verstanden? Das wäre ja krass. Also wenn ich das richtig verstanden habe dann nehme ich lieber direkt 2 Jahre wenn per Pups eher kommen sollte, was ich nicht hoffe. Aber wer weiß was da dann alles komme usw. Wenn ich 2 einreiche, könnte ich doch auch vorzeitig wieder Teilzeit arbeiten oder also wenn es geht natürlich nur.

von Issen27 am 29.09.2013, 14:30



Antwort auf Beitrag von Issen27

Ja. Genau so habs ich verstanden. Schon verrückt, oder? Den Sinn dahinter versteh ich auch nicht so ganz. Ich selbst bin noch im ersten Jahr der Elternzeit, habs also nicht ausprobiert, aber hab mir aus diesem Grund 2 Jahre Elternzeit genommen. Wenn Du Deine Elternzeit dann verlängern willst, musst Du das ebenfalls wieder 7 Wochen vorher anmelden. Ich hatte eine Broschüre Elterngeld/Elternzeit, da glaub ich war das erklärt, und auch Frau Bader (macht hier bei Rund ums Baby im Expertenforum die Rechtsberatung) hat das schon mehrmals geschrieben. Bis zu 30 Stunden kannst Du während der Elternzeit Teilzeit arbeiten, entweder bei Deinem Arbeitgeber, oder mit seiner Erlaubnis auch bei einem anderen Arbeitgeber. Ich drück Dir die Daumen... Liebe Grüße Luvi

von luvi am 30.09.2013, 12:50



Antwort auf Beitrag von luvi

Hi also so ganz stimmt das mit den frühchen nicht... Als frühchen gelten babys, die vor vollendeter 37.ssw geboren wurden. Unser sohn wurde bei 36+2 geholt und gilt als frühchen,um genau zu sein als spät-frühchen. Und ich hab dann ne bescheinigung vom kh für die kk bekommen und habe die verlängerung vom mutterschutz bekommen. Die kk hat das dann mit dem ag geklärt,bez. des zuschusses. Lg

von mausi1307 am 02.10.2013, 13:20