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Mutterschaftsgeld - Definition Frühchen

Thema: Mutterschaftsgeld - Definition Frühchen

Hallo, bin total verwirrt. Unsere Kleine ist am 1.3.2012 bei 38+0 mi 44 cm und 2295 g zur Welt gekommen. Laut Ärzten in dem Krankenhaus gilt dies nicht als Frühchen, obwohl die Defenition meiner Krankenkasse sagt, dass ein Frühchen folgende Kriterien erfüllen muss: unter 2500 g wiegen oder noch nicht voll ausgebildete Reifezeichen vorliegen oder vor der 36. SSW geboren wurde. Die Betonung liegt auf dem oder. Ich habe natürlich auch keine ärztliche Bescheinigung bekommen. Wie soll ich mich verhalten? Jetzt würde ich gerne eure Meinung dazu wissen. Vielen Dank schon einmal. LG Daniela

von Elimausi am 25.04.2012, 09:49



Antwort auf Beitrag von Elimausi

Hm stimmt. Ich kann mich dunkel erinnern, dass auf meiner Frühgeborenenbescheinigung mehrere Kästchen zum Ankreuzen waren und eins davon war - glaube ich - unter 2500 g. Da hatten wir ja direkt Glück, 4 Tage später und er wäre kein Frühchen mehr gewesen. Solche Stichtage sind immer doof. Die gesetzliche Grundlage weiß ich aber jetzt nicht. Ich würde mal bei deiner Krankenkasse nachfragen, denn die kriegen ja diese Bescheinigungen auf den Tisch und wissen dsa sicherlich.

Mitglied inaktiv - 25.04.2012, 13:25



Antwort auf Beitrag von Elimausi

Hallo, ich würde nochmal bei deiner Krankenkasse nachfragen. Denke aber das die Kasse ohne eine ärztliche Bescheinigung nichts ändern wird beim Mutterschaftsgeld. Kann auch sein das die nein sagen, da der Anspruch zuspät angemeldet wurde. Wünsch dir alles Gute Arstin

von Arstin am 25.04.2012, 13:58



Antwort auf Beitrag von Elimausi

Ich würde mal bei Deinem Frauenarzt nachfragen, ob er die Bescheinigung ausstellen kann. Soweit ich mich erinnern kann, habe ich die damals in der Arztpraxis bekommen. Ist allerdings schon fast 7 Jahre her. V. G.

von Mama von Jonas und Lea am 25.04.2012, 19:06



Antwort auf Beitrag von Mama von Jonas und Lea

Du müsst die frühchenbescheinigung für die Krankenkasse bekommen da sie unter 2500g wiegt. Unser war 3170g bei 36+2 geboren und auch wir haben diese Bescheinigung bekommen weil sie vor der 37woche geboren wurde. Lg

von Linaleana am 25.04.2012, 20:10



Antwort auf Beitrag von Elimausi

Hallo, bei uns ist es ähnlich, unsere Lena wurde am 03.04.2012 bei 38+0 geboren, mit 42cm und 1890g. Und wir haben eine Frühchen-Bescheinigung für die Krankenkasse bekommen. Als Grund war eben "Gewicht unter 2500g" angekreuzt. Die Bescheinigung sollte euch also auch zustehen! LG Sabine

von Sabibi am 26.04.2012, 08:38



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ist diese Bescheinigung wichtig??? Was hat das mit dem Mutterschaftsgeld zu tun??? Unsere kleine Maus kam bei 38+1 mit einem Gewicht von 2250 und 46 cm im Krankenhaus sagte man uns noch so wie die kleine Maus aussieht ist es nicht die 38 ssw, aber eine bescheinigung habe wir auch nicht bekommen.

von jessmen am 26.04.2012, 11:01



Antwort auf Beitrag von jessmen

Mit dieser Bescheinung bekommst du länger Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Statt 8 Wochen nach der Geburt bekommst du dann 12 Wochen Mutterschutz.

von Cleotara am 26.04.2012, 14:05



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Meine kam bei 30+5 und ich habe die 12 Wochen + die 6 Wochen die ich vor der Geburt nicht nehmen konnte, also 18 Wochen im Nachhinein bekommen. Wird aber voll aufs Elterngeld angerechnet..

von Cleotara am 26.04.2012, 14:12



Antwort auf Beitrag von Cleotara

So war es bei mir auch vor fast 7 Jahren. Habe die Bescheinigung beim Frauenarzt (also nicht im Krankenhaus) bekommen.

von Mama von Jonas und Lea am 26.04.2012, 18:29



Antwort auf Beitrag von Mama von Jonas und Lea

Aha gut das mal zu wissen. Dachte auch nicht das es nach dem Gewicht geht. Unsere Kinderärztin fragte zwar ob meine Frauenärztin sich vieleicht verechnet hat, aber ich habe doch keine ahnung davon. Aber wenn es doch eh angerechnet wird ist es doch egal oder???

von jessmen am 26.04.2012, 20:58