Hallo alle zusammen,
ich habe meine Kleine jetzt am 11.01.2018 geboren. Mein Mutterschutz hätte am 19.01 begonnen und hätte am 27.04.geendet.
Wie läuft das jetzt genau mit der Elternzeit ab?
Ich möchte insgesamt 3 Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragen.
Wann beginnt die Elternzeit und wann endet sie jetzt?
Habe ich bei einem Frühchen auch die 1 wöchige Frist nach der Geburt??
Bin sehr dankbar für alle Antworten!!
Lieben Gruß,
Irina
von
janbaby_ig
am 21.01.2018, 10:48
Hallo,
ich habe bei 33+5 meinen Zwerg bekommen.
Der Mutterschutz von 6 Wochen vorher, wird jetzt an die normalen 8 Wochen nach der Geburt angehangen. Dann hast du im KHs eine Bescheinigung wegen Frühgeburt bekommen.Der muss zur KK + AG. Das heißt, der Schutz nach der Geburt wird auf 12 Wochen verlängert.
Also 6 Wochen + 12 Wochen Mutterschutz, wo KK + AG zahlen bekommt du jetzt noch.
Die Elternzeit beginnt am Tag der Geburt....leider. Die Zahlung von Elterngeld beginnt nach Mutterschutz, also ab der 19. Woche.
von
SaSi_77
am 22.01.2018, 20:24
Danke für die Antwort.
Die Elternzeit beginnt am Tag der Geburt? Du meinst wahrscheinlich der Mutterschutz.
von
janbaby_ig
am 22.01.2018, 21:17
und endet einen tag vor dem jeweiligen Geburtstag, je nachdem wie viele jahre du nehmen möchtest. so ist es bei uns. du kannst auch direkt am Tag der geburt mit der Elternzeit beginnen, dann laufen die ersten drei monate aber parallel zum Mutterschutz. vorteile hast du keine, außer dem verlängerten Mutterschutz. den bekommst du aber nur, wenn du im KH die Frühteburtsbescheinigung erhälst und vorlegst.
von
mellomania
am 12.02.2018, 20:08
Hallo und Glückwunsch zu eurem Sonnenschein, der etwa zu schnell in euer Leben geschneit ist!
Die Dauer der Elternzeit geht längstens 3 Jahre und endet am Tag vor dem 3. Geburtstag.
Wenn du 3 Jahre Elternzeit willst, schreib, ab Geburt bis einschließlich... (Datum, Tag vor dem dritten Geburtstag).
Elternzeit musst du spätestens 7 Wochen vor Mutterschutzende melden. Mutterschutz hast du insgesamt 127 Tage ( Tag der Geburt + 8 Wochen MS nach der Geburt + 4 Wochen MS wegen Frühgeburt+ 6 Wochen "vorgeburtlicher" MS). Eine Frühgeburtsbescheinigung bekommst du sicher vom Krankenhaus ( sonst wären es 4 Wochen weniger).
Die einwöchige Frist gilt nicht für dich.
Ich wünsch euch viel Kraft!
LG luvi
von
luvi
am 22.01.2018, 23:53
Nein, auch die Elternzeit beginnt am Tag nach der Geburt. Wenn du dir beispielsweise die Elternzeit mit deinem Partner teilen willst, gilt auch diese Zeit am Anfang schon als Elternzeit. Der Mutterschutz läuft also parallel zur Elternzeit. Deswegen muss der Beginn auch tatsächlich der Tag der Geburt sein.
Liebe Grüße und viel Kraft für diese anstrengende erste Zeit!
von
Mamabeck
am 23.01.2018, 04:46
bei uns beginnt die elternzeit einen tag nach dem mutterschutz. ich verfüge das seit Jahren so fürs Land Badenwürttemberg. wenn man ab geburt beantragt läuft es parallel aber wir ändern die anträge ab. einen tag nach dem Mutterschutz bis einen tag vor dem jeweiligen Geburtstag. das sollte der AG erklären, wie er das haben möchte. ist unterschiedlich.
von
mellomania
am 12.02.2018, 20:10