Lieber Dr. Mallmann,
vielen Dank für Ihre aufmunternde Antwort.
Zwei letzte Fragen habe ich allerdings noch:
1. wer macht eine Eileiter-durchlässigkeitsprüfung? Die FÄ oder muß man ins Krankenhaus?
2. Kann ich soetwas nach einem halben Jahr verlangen oder stellt in so einem Fall auch der FA die notwendige Indikation. Muß ich das selbst zahlen?
Vielen Dank nochmals.
Viele Grüße, Uschi
Mitglied inaktiv - 12.09.2001, 19:33
Antwort auf:
Eileiter
Liebe Uschi,
zu. 1.:
Ihre FÄ oder eine auf Sterilität spezialisierte Praxis bzw. Ambulanz.
zu 2.:
mit dem Verlangen ist so eine Sache. Eigentlich spricht man erst nach einem Jahr von Sterilität. Also dann auch erst entsprechende Unersuchungen. Aber in Ihrem Fall kann man ja argumentieren, dass der Erfolg der Operation überprüft werden soll.
Besprechen Sie doch noch einmal mit Ihrer FÄ Ihre Angst und fragen, ob in Ihrem Fall, die Ultraschaluntersuchung mit Kontrastmittel ausreicht, zumal ja jüngst die Bauchspiegelung durchgeführt würde.
Gruß Dr. Mallmann
von
Dr. med. Helmut Mallmann
am 13.09.2001