Hallo,
das ist alles in §§95c -95g SGB II geregelt.
§ 95c regelt den Grundanspruch von derzeit 435,60 € pro volljähriger Person in der Bedarfsgemeinschaft, für unter 18jährige gibt es knapp die Hälfte, nämlich 212,75 €. Das Ganze wird immer zum 01.07.jedes Jahres angeglichen, wie die Regelsätz...