Hallo, ich bin mal gespant ob ich das alles so hin bekomme.
Als Erstes ein Paar Normen aus dem StGB
§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggr...