Nachhilfe--- Gesetzestext
Guten Morgen, Was versteht man unter diesem Text? § 394 Keine Aufrechnung gegen unpfändbare Forderung Soweit eine Forderung der Pfändung nicht unterworfen ist, findet die Aufrechnung gegen die Forderung nicht statt. Gegen die aus Kranken-, Hilfs- oder Sterbekassen, insbesondere aus Kna...