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Steuerklasse nach Hochzeit

Thema: Steuerklasse nach Hochzeit

Hello again, wir haben im Dezember geheiratet, den AG habe ich informiert. Auf meiner Januar Gehaltsabrechnung bin ich aber noch in Steuerklasse 1. Ist das normal bzw kann das dauern, bis es geändert ist? Und wird das dann rückwirkend geändert? Oder hätte ich doch noch woanders Bescheid geben sollen? Ich hatte gelesen, der Wechsel in die Steuerklasse findet automatisch statt, man muss nix beantragen oder so. Danke vorab und eine schöne Woche.

von Babyborn18 am 31.01.2022, 15:52



Antwort auf Beitrag von Babyborn18

Weiß das Finanzamt Bescheid? Woher sollen die dort wissen, ob du Steuerklasse 2, 3 oder 5 nehmen willst?

von Pamo am 31.01.2022, 16:17



Antwort auf Beitrag von Pamo

Statt 2 meine ich natürlich 4.

von Pamo am 31.01.2022, 16:21



Antwort auf Beitrag von Pamo

Also ich habe dem Finanzamt nicht Bescheid gesagt, weil mir gesagt wurde, ich muss nur dem AG Bescheid geben und dass der Wechsel automatisch in die Steuerklasse 4 erfolgt, wenn man heiratet und nix anderes beantragt. Die Meldung der Ehe soll automatisch erfolgen. So hatte ich das verstanden, aber möglicherweise ist das ja falsch. Daher meine Frage... :)

von Babyborn18 am 31.01.2022, 16:23



Antwort auf Beitrag von Babyborn18

Musst nen Antrag ausfüllen und beim Finanzamt abgeben bzw geht das mittlerweile auch alles online

von Regina87 am 31.01.2022, 16:23



Antwort auf Beitrag von Babyborn18

Bei uns hat das Standesamt es dem Finanzamt direkt gemeldet, dann ist erstmal automatisch 4 / 4. Wenn ihr das ändert wollt, müsst ihr das dann beim Finanzamt angeben. Bei mir wars aber auf der nächsten Gehaltsabrechnung direkt richtig. Vielleicht rufst du nochmal das finanzamt an, ansonsten beim AG mal nachfragen, vielleicht wurde ja da auch vergessen, dass zu ändern?

von Liv20 am 31.01.2022, 16:24



Antwort auf Beitrag von Liv20

Steuerklasse 1 und 3 gibt's doch nicht mehr.....

von Löwenmama62 am 31.01.2022, 18:18



Antwort auf Beitrag von Löwenmama62

Man kann auf 3 / 5 ändern. Dass es 1 und 3 nicht mehr gäbe habe ich gar nicht mit bekommen

von Liv20 am 31.01.2022, 18:22



Antwort auf Beitrag von Liv20

Natürlich gibt es 3, mein Mann hat die und alle meiner unverheirateten Freunde haben 1. Vielleicht meint sie die Kombi 1/3? Aber da wusste ich nicht, dass es die mal gab. Ich kenne es so: 1 für Alleinlebende ohne Kinder 2 für Alleinlebende mit Kindern 3 für verheiratete Alleinverdiener, bzw wo er/sie mehr verdient 4 für Eheleute wo beide gleich viel verdienen, verheiratete Doppelverdiener 5 für Eheleute wo er/sie weniger verdient, Verheiratete mit Nebenverdient 6 Nebenverdienst für bereits anderweitig angemeldete AN Vielleicht ist das aber auch in 2022 überholt oder ich hab es mir falsch gemerkt An die AP. Nach unserer Hochzeit hatten wir beim Finanzamt automatisch 4/4. Da mussten wir nix tun, dem AG haben wir es jeweils gemeldet. Als ich bei Kind 1 dann nur noch TZ gearbeitet habe, haben wir auf 3/5 gewechselt. Das mussten wir beim Finanzamt melden und natürlich auch wieder beim AG. Vielleicht wurde es einfach noch nicht in der Abrechnung auf dem Lohnzettel geändert. Bei mir hat sich damals finanzielle zu Klasse 1 nichts geändert, als ich dann in 4 war. Bei 5 jetzt hingegen schon

von Spirit am 31.01.2022, 19:37



Antwort auf Beitrag von Spirit

Ja, danke! so habs ichs auch im Kopf.

von Liv20 am 01.02.2022, 10:07



Antwort auf Beitrag von Babyborn18

Ruf deinen AG nochmal an. Bei uns ging es ganz automatisch und wir mussten nichts extra ausfüllen und irgendwo melden. Vielleicht ist ausversehen etwas schief gelaufen

von Scoobydine am 31.01.2022, 16:24



Antwort auf Beitrag von Scoobydine

Du gehst von 1 in die 4 wenn du verheiratetet bist, und da musst du gar nichts dem Finanzamt melden. Das geht alles automatisch. Bei mir hat das auch 4 Wochen gedauert, bis es auf auf der Lohnabrechnung stand. Ich habe dann im Nachhinein eine Korrektur für den Monat bekommen wo noch die Steuerklasse 1 drauf stand. Also völliger Blödsinn das du dem Finanzamt irgendwas melden musst. Es sei denn, du möchtest in eine andere Steuerklasse wechseln. Gibt ja noch andere Modelle, das musst du dann aber melden. Ansonsten laufen beide erst mal auf Steuerklasse 4.

von Lizzlie am 31.01.2022, 19:21



Antwort auf Beitrag von Babyborn18

Oh Gott soviel Unwissen kn den Kommentaren....das tut schon weh. Ob 1 oder 4 ist egal,die Berechnung ist identisch. Da musst du auch nix beantragen. Nur 4 mit Faktor oder 3/5 muss geneinsam (!) beantragt werden. Die Steuerklassen sind übrigens eh egal, wenn ihr eine Steuererklärung abgebt, egal ob freiwillig oder verpflichtet. Sie stellen nir die Berechnungsgrundlage für eure SteuerVORAUSZAHLUNG, der Lonsteuer, dar bei einer Steuererklärung wird nochmal von vorne gerechnet. Die Steuer bleibt dann immer gleich, egal welche Steuerklasse.

von misssilence am 31.01.2022, 20:25