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nachzahlung P-konto

Thema: nachzahlung P-konto

Hallo:-) Ich soll eine Nachzahlung von 1700 Euro vom job Center bekommen ... Weil Sieges bei mir falschberechnet haben ... Ich habe ein p- Konto da ich Schulden habe .. Meine Frage ist jetzt darf das Geld gepfändet werden ? Und kann ich es bei jobcenter an geben das das Geld auf ein anderes Konto hin gehen soll?

von Nico22.09 am 07.06.2013, 11:44



Antwort auf Beitrag von Nico22.09

Ich würde damit selbstverständlich die schulden abzahlen... wer soll das sonst tun wenn nicht du, wenn nun Kohle da ist? Im übrigen denke ich nicht, dass das JC bei deiner geplanten Sache mitmacht... ich halte es auch für eine blöde Idee.

von mf4 am 07.06.2013, 11:46



Antwort auf Beitrag von Nico22.09

Ein Teil von dem Geld werde ich auch für die schulden nehmen

von Nico22.09 am 07.06.2013, 11:49



Antwort auf Beitrag von Nico22.09

Warum nur einen Teil? Liegt dir nichts daran, die Schulden los zu bekommen... nutze doch die Chance von den Schulden weg zu kommen... nee versteh ich nicht.

von mf4 am 07.06.2013, 11:50



Antwort auf Beitrag von Nico22.09

Ich würde so viel, wie möglich, für die Schulden nehmen. Seid ihr nicht ohne das Geld um die Runden gekommen? Wenn ja, dann würde ich es komplett zum Abzahlen der Schulden nehmen. Damit man mal auf einen grünen Zweig kommt. LG

von Melli2901 am 07.06.2013, 11:51



Antwort auf Beitrag von Nico22.09

wenn du Schulden hast dann zahlst du doch auch Zinsen finde es kurzsichtig zu sagen dass man nur einen Teil der Schulden abzahlt..

von ösitina am 07.06.2013, 11:51



Antwort auf Beitrag von mf4

das wird natürlich gepfändet und ist ja auch richtig so. die dezent kriminellen Gedanken, das Geld woanders hin befördern zu lassen, würde ich schnell beiseite schieben. unglaublich

von pothi am 07.06.2013, 11:52



Antwort auf Beitrag von Nico22.09

Sie schrieb doch das sie einen Teil für die Schulden nehmen will. Außerdem ist es mir herzlich egal was sie mit dem Geld macht,sie wollte wissen was sie tun kann,ich habe geantwortet. Klar das jetzt alle schreiben sie hätten NATÜRLICH das gesamte Geld für die Schulden genommen.Glauben tu ich das nicht eine Sekunde.

von PaulaJo am 07.06.2013, 12:29



Antwort auf Beitrag von PaulaJo

das ist doch aber DIE Gelegenheit von den Schulden weg zu kommen. Die bietet sich mit H4 sicher nicht so schnell wieder.

von mf4 am 07.06.2013, 12:32



Antwort auf Beitrag von PaulaJo

sorry paula, aber sie ist in der pflicht die schulden abzugleichen. und letztendlich hat sie ja nicht mit dem Geld gerechnet und kommt somit schneller runter von den schulden. was ist so schlecht daran?

von pothi am 07.06.2013, 12:34



Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Ich habe mir viel Geld bei meiner Mama geliehen unddss will ich auch abzahleen Wir haben von 271 Euro in Monat gelebt ... Und es hat NICHT gereicht

von Nico22.09 am 07.06.2013, 12:39



Antwort auf Beitrag von pothi

Kommt auf die Höhe der Schulden an. Wenn sie so hoch sind das diese Summe nur ein Tropfen auf dem heißen Stein ist würde ich eher meinem Kimd wichtige Sache kaufen als Schulden zu begleichen.Wie gesagt,das Geld ist kein Geschenk von der Oma,sondern eine Nachzahlung weil sie über Monate zu wenig bekommen hat.

von PaulaJo am 07.06.2013, 12:39



Antwort auf Beitrag von Nico22.09

Dann mach das doch. Dann verstehe ich aber hier die Frage nicht, ob du es beiseite schaffen kannst, wenn es nur die Schulden an deine Mutter gibt. Gerade an Freunde und Familie ist doch Ehrensache das sofort wenn möglich zurück zu zahlen.

von mf4 am 07.06.2013, 12:42



Antwort auf Beitrag von Nico22.09

Es handelt sich "nur" um Schulden bei deiner Mama? Hey, wo ist dann das Problem? Rede mit deiner Mama darüber und findet gemeinsam eine Lösung!

von Melli2901 am 07.06.2013, 12:49



Antwort auf Beitrag von mf4

Sie will es ja ihrer Mutter zurückgeben.Das Problem ist aber das sie bei einem P Konto nur einen gewissen Freibetrag hat,wenn dieser überschritten wird ist das Geld weg.

von PaulaJo am 07.06.2013, 12:49



Antwort auf Beitrag von PaulaJo

DAS klingt jetzt aber ganz anders als bei ihr im AP, in dem fall würde ich auch eine andere Lösung suchen

von ösitina am 07.06.2013, 12:53



Antwort auf Beitrag von Nico22.09

Wenn Du ein P-Konto hast, kannst du trotzdem das Geld ausgeben welches darauf eingeht. ES SEI DENN... du hast Pfändungen auf dem Konto liegen. Ein P-Konto kann sich jeder einrichten, ohne das man verschuldet ist. Ich gehe davon aus, das du Schulden hast UND Schulden bei deiner Mutter. Wie hoch sind deine Schulden (nicht die bei deiner Mutter)? Wären sie damit erledigt? Bist du in einer Privatinsolvenz? Es ehrt dich, das du die Schulden bei deiner Mutter begleichen möchtest, aber wenn es andere Gläubiger gibt, haben auch die ein Anrecht auf Rückzahlung.

von nane973 am 07.06.2013, 13:25



Antwort auf Beitrag von Nico22.09

da du ja eh nur über einen bestimmten betrag verfügen darfst rufst du bei deiner bank an und sagst ihnen sie sollen sofort alles was drüber ist ( die 1700 euro dann) an den gläubiger überweisen!

von MaSchie28 am 07.06.2013, 11:52



Antwort auf Beitrag von MaSchie28

alles andere kann nach hinten los gehen und wenn der gläubiger sieht das ein hoher betrag gezahlt wurde hebt er evtl die pfändung auf

von MaSchie28 am 07.06.2013, 11:54



Antwort auf Beitrag von MaSchie28

war der Wickeltisch damals eigentlich nicht hoch genug ,von dem du gefallen bist??? deine fragen und postings lassen keinen anderen Schluss übrig!!! Sorry blöder Vergleich aber ich frage mich ernsthaft was bei dir falsch gelaufen ist???

von Mandy4 am 07.06.2013, 11:58



Antwort auf Beitrag von Mandy4

Wenn ich Schulden hätte, würde ich die auch erstmal abbezahlen, sonst hätte ich kein gutes Gewissen, wenn ich Geld, was mir nicht gehört auf den Kopf hauen würde.

von LittleRoo am 07.06.2013, 12:03



Antwort auf Beitrag von Mandy4

Wenn man Schulden hat muss man dem Gläubiger versichern, dass man momentan nicht zahlen kann... wenn sich das bessert und man zahlt dann nicht finde ich das dreist.

von mf4 am 07.06.2013, 12:03



Antwort auf Beitrag von MaSchie28

Kann auf dem P-Konto Einkommen über den Grundfreibetrag hinaus geschützt werden? Wenn Kontoinhaber für Personen sorgen, denen sie gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sind oder auf dem P-Konto Sozialleistungen für die Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft entgegennehmen (nach SGB II "Hartz IV" oder SGB XII "Sozialhilfe", auch ohne dass eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung vorliegt, z. B. bei sog. Patchworkfamilien) so können für diese Personen weitere Beträge geschützt werden. Hierfür wird eine entsprechende Bescheinigung benötigt, die der Bank vorgelegt werden muss. Für die erste zusätzliche Person kann ein Betrag von 387,22 Euro bescheinigt werden, für weitere Personen jeweils 215,73 Euro. Ein Ehepaar mit zwei Kindern erlangt so durch eine Bescheinigung einen Freibetrag von insgesamt 1.847,57 Euro. Darüber hinaus kann auf das Konto eingehendes Kindergeld per Bescheinigung freigestellt werden, ebenso bestimmte weitere – auch einmalige - Sozialleistungen und Leistungen für Kinder oder bestimmte Mehrbedarfszahlungen, um körperliche oder gesundheitliche Schäden auszugleichen, z. B. das Pflegegeld. Quelle:Verbraucherzentrale NRW

von PaulaJo am 07.06.2013, 12:03



Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Noch was gefunden: "Was der TE benötigt, ist eine Bescheinigung des Jobcenters, dass es sich um eine einmalige Sozialleistung handelt, was auch für Nachzahlungen zurtrifft. Diese einmalige Leistung wäre zusätzlich zum Sockelfreibetrag geschützt."

von PaulaJo am 07.06.2013, 12:10



Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Wie will man denn da Schulden abzahlen, wenn man doch so viel behalten darf?

von mf4 am 07.06.2013, 12:11



Antwort auf Beitrag von mf4

Wenn es eine Nachzahlung der Arge ist hat sie über Monate hinweg zu wenig bekommen und es steht ihr einfach zu.

von PaulaJo am 07.06.2013, 12:22



Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Ich hatte ebenfalls eine hohe Nachzahlung deshalb und war so dumm und habe das bezahlt was nicht ging wegen der Unterzahlung... ich finds dreist, denn die Kohle ist ja nun da und ab jetzt wird mehr da sein wegen der Neuberechnung. Ich wusste allerdings nicht, dass ein P-Konto (ich habe keins) dazu da sit tausende zu sparen. Ich glaube es ist da um überhaupt über den Monat zu kommen.

von mf4 am 07.06.2013, 12:24



Antwort auf Beitrag von mf4

Was ist ein P-Konto?

von ösitina am 07.06.2013, 12:28



Antwort auf Beitrag von ösitina

http://www.gegen-hartz.de/pfaendungssicheres-konto-p-konto.php

von mf4 am 07.06.2013, 12:29



Antwort auf Beitrag von ösitina

Pfändungsschutzkonto.

von PaulaJo am 07.06.2013, 12:30



Antwort auf Beitrag von mf4

man muss sich doch ganz einfach auch mal in die lage des gläubigers setzen... nicco, nun überleg mal dein mann wäre arbeiten gegangen und hätte keinen lohn bekommen. würdest du da nicht wollen, das schnellstmöglich bezahlt wird? man muss immer 2 seiten sehen. aber wer schulden macht, muss auch zusehen wie er sie abbezahlt bekommt. so einfach ist das. also nix mit lecker Filetsteak und auf die kacke haun nächste Woche, sondern abbezahlen :)

von pothi am 07.06.2013, 12:32



Antwort auf Beitrag von pothi

Von dem was man hier liest mutmaße ich, dass die kleine Familie jede menge Probleme hat und sich eines u.U. entledigen zu können könnte auch die Stimmung anheben. Geldsorgen machen mürbe.

von mf4 am 07.06.2013, 12:34



Antwort auf Beitrag von PaulaJo

von ösitina am 07.06.2013, 12:34



Antwort auf Beitrag von ösitina

So und nun schnell ab auf die Bank so ein Konto eröffnen.

von mf4 am 07.06.2013, 12:35



Antwort auf Beitrag von mf4

Ich denke sowas gibt es hier nicht... Ich versuche hält immer alles so zu kaufen ohne Schulden zu machen, wenn ich aber mal Schulden habe oder hätte habe ich immer zugesehen dass ich die zuerst bezahlt habe...

von ösitina am 07.06.2013, 12:38