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Zur Diskussion unten

Thema: Zur Diskussion unten

Hallo, habe mal ne Frage zur Diskussion unten (Kind alleine zuhause lassen) Wenn ihr ein Kind in dem Alter nicht mal kurze Zeit alleine Zuhause lasst, wie funktioniert das dann mit der Schule ? Mein Sohn kommt im Herbst rein und muss alleine laufen. Das sind ca. 25 Minuten zu Fuß. Ich kann ihn nicht begleiten, da ich Arbeiten muss. Wie macht ihr das dann? Claudia

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 22:30



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Kann man heute meine Posts nicht lesen, sehe nur ich sie oder was ist los???

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 22:31



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GENAUSO wie du auf dem arbeitsweg hin und zurück versichert bist... aber macht nüscht...

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 22:34



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hallo das ist eine ganz andere situation - wurde dir unten aber auch bereits geschildert mfg mma warum sollte es nicht klappen ??? es sind einfach zwei paar verschieden schuhe !!! rechtlich gesehen !!!

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 22:32



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Mir geht es nicht darum, ober versichert oder nicht! Wenn jemand seinem Kind nicht zutraut mal kurze Zeit alleine zuhause zu bleiben, wie kann derjenige dem Kind dann zutrauen alleine in die Schule zu gehen? Meine Meinung nach lauern auf dem Schulweg wesentlich mehr Gefahren als zuhause

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 22:36



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meine kinder bleiben auch nicht alleine zu hause. punkt.

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 22:37



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VERLETZUNG DER AUFSICHTSPFLICHT VERLETZUNG DER AUFSICHTSPFLICHT VERLETZUNG DER AUFSICHTSPFLICHT VERLETZUNG DER AUFSICHTSPFLICHT VERLETZUNG DER AUFSICHTSPFLICHT VERLETZUNG DER AUFSICHTSPFLICHT VERLETZUNG DER AUFSICHTSPFLICHT VERLETZUNG DER AUFSICHTSPFLICHT VERLETZUNG DER AUFSICHTSPFLICHT VERLETZUNG DER AUFSICHTSPFLICHT VERLETZUNG DER AUFSICHTSPFLICHT VERLETZUNG DER AUFSICHTSPFLICHT VERLETZUNG DER AUFSICHTSPFLICHT VERLETZUNG DER AUFSICHTSPFLICHT VERLETZUNG DER AUFSICHTSPFLICHT VERLETZUNG DER AUFSICHTSPFLICHT bevor wir weiter diskutieren solltet ihr die ihr eure kinder so oft allein lasst mal durchlesen sonst wird es zu mühselig mma schade drum oder lovemum ???

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 22:40



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Willst du mir also erzählen ich verletzte auch die Aufsichtspflich, wenn ich ihn alleine zur Schule laufen lasse? Das erklär dann bitte mal meinem Chef!

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 22:42



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nee ich gib es auf - du hast nicht wirklich gelesen was ich bisher geschrieben habe oder gar die anderen oder ?? ach oder willst du sowie shy es nicht verstehen ???

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 22:45



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mein sohn kommt im august zur schule und wird in ein paar wochen 6. die schule ist 5 minuten weg von unserer haustür. ich denk im leben nicht daran, ihn da alleine laufen zu lassen und bin ganz bestimmt keine glucke! blöd, dass du arbeiten musst. ich würde aber in jedem fall eine begleitung organisieren.

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 22:34



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Meiner läuft seit fast 4 Jahren allein zur Schule. Ich bin die erste Woche mitgelaufen. ER wollte schon am 2 Tag alleine gehen. Die Kids müssen doch selbstständig werden.

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 22:37



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Warum würdest Du ihn da nicht alleine gehen lassen?

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 22:38



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Würde mich auch interessieren

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 22:40



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dann bin ich halt ne glucke, die ihr kind nicht selbstständig werden lässt. mir wurscht. wenigstens komme ich net heim und die bude ist abgefackelt oder mein kind liegt blutend auf dem boden, weil es einen unfall hatte. wenn das wbb in die schule kommen wird, dann begleite ich ihn entweder oder schließe mich mit anderen müttern zusammen, dass eine begleitung im wechsel ermöglicht wird. ich wohne recht grundschul-nah; ohne viel verkehr; eine ampel und in 10 minuten zu erreichen. wenn das wbb reif und vernünftig genug ist, darf er mit freunden gehen. aber ganz alleine? nur über meine leiche..

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 22:43



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keks, das hat mit meinen ängsten zu tun. hier in meiner wohngegend ist 2003 ein kleiner 4jähriger junge am hellichten tag von der straße verschwunden- er war ohne aufsicht unterwegs. vielleicht erinnerst du dich sogar an diesen fall, erst im letzten jahr war der gerichtsprozess- pascal hieß das kind (aus saarbrücken). überall hingen seine such-plakate, man hat hier gezittert und ....ach, ich war dann schwanger und hatte diesen horror stets im hinterkopf. pascal wurde bis heute nicht gefunden. weisst du, wir leben hier, wo es eben passiert ist. man denkt immer daran irgendwie. es gibt unfassbare schweine auf dieser welt. ich werde die größten schwierigkeiten haben, wenn ich meine kinder eines tages alleine in die welt ziehen lassen muss. und mein sohn- nein. undenkbar im moment, ihn alleine unterwegs zu wissen. ruckzuck kommt die dunklere jehareszeit nach schulbeginn....ne, ich bring ihn hin und bin dann einfach beruhigter! bei mir trifft es sich aber auch sehr gut organisatorisch. ich fange zeitgleich mit meinem sohn wieder an zu arbeiten und habe zeit und möglichkeit der begleitung. das ist natürlich ein großer glücksfall. zur selbstständigkeit wird er dennoch erzogen- halt nicht da, wo ich gefahren sehe! jetzt aber gute nacht!

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 22:46



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sprichst mir aus dem herzen!!!!

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 22:48



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Auch, wenn wieder nichts geschnallt wird, ich finde es wichtig. Eltern sind zur Aufsicht gegenüber ihren minderjährigen Kindern und volljährigen Kindern, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands Beaufsichtigung brauchen, verpflichtet (§ 832 BGB). Sie bewegen sich dabei in einem ständigen Spannungsfeld. Auf der einen Seite steht der Auftrag, Kinder zu selbstständigem, verantwortungsbewußten Handeln zu erziehen und dabei deren wachsende Fähigkeiten und Bedürfnisse zu berücksichtigen. Das heißt Kinder benötigen dafür auch Freiräume, um zu lernen, mit Risiken und Gefahren umzugehen. Auf der anderen Seite bedeutet Aufsichtspflicht, die Kinder und auch Dritte vor Schaden zu bewahren und das Tun der Kinder dementsprechend zu beaufsichtigen. Wie die Aufsicht zu führen ist, richtet sich nach den persönlichen Eigenschaften des Kindes, den sonstigen Umständen sowie danach, was dem Aufsichtspflichtigen bei vernünftigen Anforderungen zugemutet werden kann. Zu den persönlichen Eigenschaften des Kindes gehören Alter, Entwicklungsstand, Charaktereigenschaften, bisheriges Verhalten und Erfahrung. An die Aufsicht über einen Dreijährigen werden demnach andere Anforderungen gestellt als an die bei einem Vierzehnjährigen. Die Feststellung, die Aufsichtspflicht richte sich auch nach den sonstigen Umständen, besagt, dass sich Art und Umfang der Aufsicht am Gefährdungsrisiko zu orientieren haben. So sind zum Beispiel die Anforderungen besonders hoch im Straßenverkehr oder beim Umgang mit Waffen und gefährlichen Materialien. Mit dem, was einem verständigen Aufsichtspflichtigen nach vernünftigen Anforderungen zugemutet werden kann, ist gemeint, dass das Handeln pädagogisch nachvollziehbar begründet werden kann. Es wird nicht erwartet, dass ein achtjähriges Kind rund um die Uhr beaufsichtigt werden muss. Bereits aus den Formulierungen wird deutlich, dass wegen der Situationsabhängigkeit keine Handlungsempfehlungen für eine „richtige“ Aufsichtsführung im Einzelfall gegeben werden können. Sie sollten allerdings die nachfolgend genannten Pflichten beachten, um Vorwürfen wegen Aufsichtspflichtverletzung vorzubeugen. Informationspflicht: Informieren Sie Ihr Kind gemäß seinem Alter und seiner Entwicklung über mögliche Gefahren, zum Beispiel bei Spiel, Sport, im Straßenverkehr, bei Ausflügen. Bei kleineren Kindern wird man das Hantieren mit Werkzeug erklären und vormachen. Ob, wie, in welchem Umfang und wie oft Kinder informiert und ermahnt werden müssen, richtet sich nach der Einsichtsfähigkeit des Kindes und der Gefahrensituation. Sicher werden Sie manches öfter wiederholen müssen. Überwachungspflicht: Belehrungen und Ermahnungen allein reichen nicht immer aus. Sie müssen sich auch vergewissern, ob Ihr Kind alles verstanden hat und es auch befolgt. Das heißt aber nicht, dass ein Kind ständig beaufsichtigt werden muss. Auch das ist abhängig vom Alter und Entwicklungsstand des Kindes sowie der Situation. Urteilsbegründungen zufolge muss bei einem über vierjährigen Kind keine jederzeitige Eingriffsmöglichkeit der Aufsichtsperson mehr gewährleistet sein. Das heißt umgekehrt , dass Sie bei einem kleineren Kind jederzeit in der Lage sein müssen, Gefahren abzuwenden. Pflicht zum Eingreifen: Falls Ihr Kind sich so verhält, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Schaden erleidet oder anrichtet, ist es Ihre Pflicht einzugreifen. Wird Ihr Kind von anderen Personen beaufsichtigt, zum Beispiel von der Nachbarin, der Oma, im Kindergarten oder einer Tagesmutter, übernimmt die Person automatisch die Aufsichtspflicht. Wer haftet, wenn etwas passiert? Beispiele aus der Rechtsprechung Diese Seite als PDF Dokument herunterladen (Zum Betrachten von PDF Dokumenten benötigen Sie die Software Adobe Reader) Wer haftet, wenn etwas passiert? Ein Kind, welches das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist für einen Schaden, den es anderen zufügt, nicht verantwortlich und daher nicht haftbar.Kinder vom 7. bis zum 10.Geburtstag sind für fahrlässig verursachte Schäden nicht verantwortlich, die bei einem Verkehrsunfall mit einem Kfz, einer Schienen- oder Schwebebahn entstehen. Mit dieser, seit dem 1.8.2002 geltenden Regelung trägt der Gesetzgeber der Überforderungssituation von Kindern dieser Altersgruppe im Straßenverkehr Rechnung. Für diese Schäden haftet die Aufsichtsperson, wenn sie die Aufsichtspflicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt hat. 7 bis 18-Jährige sind für Schäden selbst verantwortlich, soweit die notwendige Einsichtsfähigkeit vorhanden ist und sie vorsätzlich oder fahrlässig handeln. Dies gilt auch für 7 bis 10-Jährige im Straßenverkehr, wenn sie den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben, z.B. durch Bewerfen vorbeifahrender Autos mit Steinen oder bei Schäden im stehenden Verkehr,z.B. fahrlässiger Beschädigungen an parkenden Autos. Schädigt das Kind einen Dritten, muss die Aufsichtsperson beweisen, dass sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt hat. Das gilt auch, wenn sich das Kind verletzt. Hier tritt zwar zunächst die Krankenversicherung ein, die aber bei Verletzung der Aufsichtspflicht Regressansprüche erhebt. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist daher dringend zu empfehlen. Schäden, die das Kind in Ihrem Haushalt anrichtet, sind jedoch nicht versicherbar.

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 22:36



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MfG

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 22:38



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kann der richter dann gut beurteilen, wie toll das kind war, wenn es ums leben gekommen ist. :-)

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 22:39



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"Wie die Aufsicht zu führen ist, richtet sich nach den persönlichen Eigenschaften des Kindes, den sonstigen Umständen sowie danach, was dem Aufsichtspflichtigen bei vernünftigen Anforderungen zugemutet werden kann. Zu den persönlichen Eigenschaften des Kindes gehören Alter, Entwicklungsstand, Charaktereigenschaften, bisheriges Verhalten und Erfahrung." Eben. ICH kann MEINEM Sohn durchaus zutrauen alleine zuhause zu bleiben. Meine Tochter würde ich nie im Leben alleine lassen. Genauso wie er ganz selbstverständlich seine Freunde besuchen kann - auch ALLEINE

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 22:39



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man kann einem 9-jährigen einfach nicht verantwortung für ein leben aufbürden.und das hat er in dem moment. das würde auch kein richter einsehen, egal wie "weit" der 9-jährige ist!!! wie gesagt wären beide so alt wär's ggf. etwas anderes aber so ist das nicht ok aber nochmal: "Ich mach mir die welt wie sie mir gefällt...." *träller*

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 22:41



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MfG

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 22:42



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Da fehlte noch was: Die Aufsichtspflicht verletzt, wer - ein 7-jähriges Kind beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern nicht ständig im Auge behält, - ein 6-jähriges Kind nicht vom Rande eines Bauplatzes zurückholt, - Kindern ohne Belehrung über Regeln und Gefahren die selbstständige Benutzung eines Fahrrads erlaubt, - den Zugang zu Waffen im Elternhaus ermöglicht, obwohl die Vorliebe des 15-Jährigen für Waffen bekannt ist. Die Aufsichtspflicht verletzt nicht, wer - ein 11-jähriges Kind in der Wohnung allein lässt, - ein normal entwickeltes, 8 bis 9 Jahre altes Kind ohne Aufsicht im Freien spielen lässt, - ein 5-jähriges Kind auf dem Bürgersteig an einer wenig befahrenen Straße spielen lässt, oder das Radfahren des Kindes auf einer wenig befahrenen Straße nach vorheriger Belehrung erlaubt, - einen 6-jährigen Schüler auf dem Schulweg nach häufiger Belehrung und Begleitung nicht ständig beaufsichtigt. Aber: In jedem neuen Fall vor Gericht werden die konkreten Umstände betrachtet und in ihrem Zusammenwirken neu bedacht. Natürlich wird immer situationsabhängig entschieden und wenn dein 9jähriger alleine wäre, wäre es kein großes Problem. Aber du machst ihn zum Verantwortlichen für das 5jährige Kind und das geht in meinen Augen GAR nicht

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 22:43



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Dann lasse ich demnächst meine 5jährige allein zu Hause, denn auch das traue ich ihr zu. Ich hab meinem Großen keine Verantwortung übertragen. Auch er war mit 5/6 Jahren mal allein zu Hause, WEIL ich es ihm zugetraut habe und wusste, dass ich mich auf ihn verlassen kann. MfG

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 22:45



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ich frag mal das jugendamt was es dazu sagt. :-)

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 22:46



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sorry aber ein 5 jähriges kind allein zu hause!? unglaublich... aber hey - macht nur weiter so - ihr bietet den nachrichten neues material und schützt arbeitsplätze beim jugendamt! UNGLAUBLICH!

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 22:46



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Wenn DU meinst.... MfG

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 22:47



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Hopfen und Malz verloren.... 5jährige alleine lassen, ja nee is klar! Dir sollte man echt mal das JA auf den Hals he´tzen, da kann dir dein schlafender Polizist dann aber auch nicht mehr helfen! Mann, ich bin jetzt sauer nach soviel Sturheit und Ignoranz! Ich gehe in's Bett und wünsche deinen beiden Kindern aufmerksame Nachbarn oder Verwandte.

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 22:48



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das ist natürlich ein sehr gutes argument. dir gehen die argumente aus, jetzt, oder?! sowas DARF einfach nicht passieren. und ja ich werde mein kind auch in die schule begleiten. selbstständigkeit heißt nicht, dass man alles alleine machen kann oder muss. was bringt es wenn mein ach-so-selbstständiges kind einem sexualtäter in die hände gerät?! wer trägt dann den schaden!? ein 5 jähriges kind kann doch noch nicht mal lesen!!! was wenn was passiert!? gewisse voraussetzungen müssen da schon gegeben sein... traurig dass es sowas noch gibt wirklich

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 22:50



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Und ich habe auch keine Angst vor irgendeinem Jugendamt. Solange ich meinen Kindern sowas zutraue, ist es ok.....ok für die Kinder und ok für mich. MfG

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 22:51



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Ach was...ihr Kind kann sicher schon lesen und schreiben und kochen wahrschl. auch noch. Hauptsache, Mama hat ihr Vergnügen, ich kotze echt gleich... Gute Nacht

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 22:51



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...in deine heile welt gehört? :-)

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 22:52



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mensch shy - entweder du willst nicht oder du kannst uns nicht verstehen schade um die verlorene zeit und schade um deine kids

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 22:52



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Sehe ich auch so. Solange es sich Eltern UND Kinder sich das zutrauen. Würde mein sohn das nicht wollen, hätte ich es auch nicht gemacht!

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 22:52



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was glaubst du tut dein 5-jähriges kind bei einem rohrbruch!? oder was, wenn es einen kurzschluss gibt und rauch und feuer ihm den weg versperrt mal ganz im ernst, ich hätte gerne eine GANZ ehrliche antwort!

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 22:53



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ich hab mich ja bis jetzt rausgehalten aber 77sy, dein kind kann mit 5 noch so vernünftig sein. was is denn wenn irgendwo ne sicherung rausspringt aus heiterem himmel und es is alles dunkel und dein kind kriegt panik? oder der tv hatn kurzschluß irgendein kabel schmort durch es fängt an zu kpkeln inne rsteckdose rauchmelder geht an und bude steht in flammen meinst du dein 5j.kind kann da angemessen und mit klarem kopf reagieren??? ich glaube nicht. sowas erschreckt sogar unsereins oft im ersten moment und wir wissen oft nicht,was zuerst tun. und dann ein 5jähriges kind. ich bitte ich, überleg doch mal,was du dem kind da für eine verantwortung aufbürdest!!!! du wirst dein lebtag nicht mehr froh wenn auch nur irgendwas passiert!!!

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 22:54



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Ich hab all meine Argumente geschrieben und für mich ist alles ok so, wie es ist. Hätte....wäre....wenn MfG PS: Die meisten Sexualstraftaten an Kindern passieren in der Familie und die wenigsten Eltern bekommen es mit.

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 22:54



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Ja. Sag dir das ca. 100 Mal am Tag immer wieder vor. Das beruhigt sicher ungemein und Kalorien verliert man bestimmt auch noch dabei.

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 22:54



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MfG

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 22:54



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man macht türgitter an die türen; sicherungen an steckdosen; stellt gefährliche sachen außer reichweite; kauft babyphone; fenstersicherungen und jeglichen schutz. und dann überlässt man ein fünfjähriges kind der größten gefahrenquelle: sich selber...

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 22:55



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Auch wenn du es nicht glaubst. Mein Sohn weiss sehr genau wie er sich zu verhalten hat! Wenn ich nicht da bin - Was sehr selten vorkommt (z. B. er ist krank und ich muss seine Schwester zum KIGa bringen/holen) hält er sich grundsätzlich im WoZi auf. Von dort gibt es insgesamt 5 Türen die nach draussen führen. Also im Falle eines Falles kommt er sehr wohl nach draussen!

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 22:58



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Ganz ehrlich: Die einzigste Sicherung die wir hier haben sind Treppengitter. Und das mittlerweile nur noch oben falls eins der Kinder nachts rausmuss. Ansonsten haben wir hier keinerlei Sicherungen. Auch wird bei uns nichts weggestellt. WIr haben unsere Kinder früh dazu erzogen gewisse Dinge nicht zu tun. Und ja. Ich lasse meine 3jährige durchaus auch mit nem scharfen Messer hantieren, wenn ich dabei bin. Und weisst du, was das komischte ist? Meine Kinder hatten bis jetzt noch nicht einen einzigsten Unfall!

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 23:01