Hallo,
Vielleicht gibt es ja jemanden der hiermit Erfahrung hat.
Mein Sohn wird ab dem neuem Schuljahr eine Heilpädagogische Tagesstätte besuchen.
Jetzt haben wir vom Jugendamt ein Schreiben bekommen in dem wir extrem viele Angaben machen müssen, unter anderem müssen hier auch Bescheinigungen vom Vermieter und Arbeitgeber gemacht werden die uns sehr unangenehm sind.
Muss das sein? Wieviel musstet ihr zuzahlen bei welchem Einkommen?
Lg
von
youngmami09
am 26.08.2016, 19:53
Ja. Das muss sein. Wir müssen das auch gerade machen. Müssen sogar einen genauen Stundenplan (Studenten) angeben, was fast unmöglich ist!
Also wie viel wir zahlen müssen ist nach 3 Monaten Papierkram immer noch nicht raus. Bei der Tagesmutter 20h waren es 150€.
von
Himbeere90
am 26.08.2016, 19:56
Hi.
Unser Sohn besucht ab dem neuen Schuljahr den Sprachheilkindergarten. Auch eine heilpädagogische Einrichtung. Wir mussten dafür beim Landkreis zum Amtsarzt und einige Unterlagen ausfüllen. Die Genehmigung kam dann vom Landkreis (Sozialamt) und Amtsarzt. Mussten auch viel offenlegen. Aber das gehört nunmal dazu.
LG
Mitglied inaktiv - 26.08.2016, 19:59
Antwort auf diesen Beitrag
Achso und wg der Zahlung. Wir zahlen nur die sog. häusliche Ersparnis (1,90€ täglich für Verpflegung). Der Beitrag selbst wird vom Landkreis übernommen (Eingliederungshilfe). Über unser Einkommen schreibe ich nix in ein öffentliches Forum.
Mitglied inaktiv - 26.08.2016, 20:02
Beitrag für unser Kindergarten Kind sind 75 Euro. Das Jugendamt übernimmt einen kleinen Teil so das ich noch 53 Euro zahle. Mein Kleiner kommt im Oktober in den Kindergarten und er hat einen Freiplatz da ich bereits 2 "Zahlkinder" habe und das 3. Kostenlos ist. Er wird ein I Kind.
Es ist auch ein Heilpädagogischer Kindergarten.
von
xIntirax
am 26.08.2016, 20:30
Wenn man Leistungen beziehen möchte, muss man sich schon mal ein bisschen “nackig machen“. Egal ob es Dir nun unangenehm ist oder nicht.
Das ist auch in anderen Fällen so.
von
Pebbie
am 26.08.2016, 22:59
Ich musste gar keinen Elternbeitrag zahlen, das wurde von der Eingliederungshilfe übernommen. Dementsprechend musste ich auch nichts ausfüllen. Für die Verpflegung habe ich gezahlt, sonst nichts.
LG
von
TaYaPa
am 27.08.2016, 07:54