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Darf das Grünzeug auf dem Friedhof...

Thema: Darf das Grünzeug auf dem Friedhof...

so weit zum Nachbarn rüber wachsen? Muss man nicht innerhalb seiner Begrenzung bleiben? Weiß das jemand?

von kleineTasse am 22.04.2018, 19:18



Antwort auf Beitrag von kleineTasse

Hoffe das Foto klappt jetzt.

von kleineTasse am 22.04.2018, 19:20



Antwort auf Beitrag von kleineTasse

das friedhofsbüro anrufen und um abhilfe bitten....die haben doch gärtner die das dann wegmachen...lg

von omagina am 22.04.2018, 19:27



Antwort auf Beitrag von kleineTasse

Kann kein Foto hochladen.

von kleineTasse am 22.04.2018, 19:28



Antwort auf Beitrag von omagina

Hallo! Die haben Gärtner? Wo das denn? Hier muss jeder sich um seine eigenen Gräber kümmern, es wird jedoch einmal im Jahr nachgeschaut, ob noch alles sicher steht und wenn nicht, gibt es einen Aufkleber und wohl auch anderweitig Nachricht.

Mitglied inaktiv - 22.04.2018, 19:30



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Wir haben Gärtner. Die Dörfer jedoch keinen bzw. es kommt 4 Mal im Jahr jemand, um die Grünflächen zu pflegen, die dem Friedhof gehören.

Mitglied inaktiv - 22.04.2018, 19:34



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Hier kann man es selbst machen oder machen lassen durch verschiedene Firmen. Wenn etwas nicht okay ist hat man einen Aufsteller auf dem Grab, dass man es erledigen soll. Ich finde über die Markierung geht gar nicht. Ich finde nicht, dass man ein anderes Grab einfach überwuchern lassen sollte.

von mf4 am 22.04.2018, 19:39



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Hallo! Die Grünflächen werden auch gemäht, aber nicht die Sachen von anderen Gräbern, wenn diese zu groß werden. Es gibt noch alte Gräber, teilweise mit Bäumen drauf oder mit irgendwelchen Büschen. Da müssen die Angehörigen der verstorbenen sich drum kümmern und nicht die Leute vom Bauhof, die den rasen mähen. Einen extra Gärtner gibt es hier nirgends

Mitglied inaktiv - 22.04.2018, 19:41



Antwort auf Beitrag von mf4

Hallo! Manchmal ist es wohl so, das die Angehörigen mit der Pflege des Grabes überfordert sind, weil sie zum Beispiel selbst Pflege bedürfen und oder auch zu weit weg wohnen. Dann muss man bei Zeiten die Gräber so her richten, das nichts mehr "wuchern" kann

Mitglied inaktiv - 22.04.2018, 19:44



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Macht halt jeder Friedhof anders. Wir haben drei Gärtner. Zusätzlich können die Angehörigen noch die Friedhofsgärtner der ansässigen Gärtnerei engagieren, wenn sie das Grab nicht selber pflegen können.

Mitglied inaktiv - 22.04.2018, 20:47



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Also ich würde durchdrehen, wenn ein fremder Gärtner ohne mein Wissen etwas an unserem Grab verändern würde. Hier wird man vom Friedhofsamt angeschrieben, wenn etwas sein sollte Klar kann man einen Gärtner mit der Pflege beauftragen, aber nicht für Lau. Der Friedhofsgärtner kümmert sich nur um die Flächen zwischen den Gräbern, um die Wege und die großen Bäume. Um private Gräber kümmert er sich nicht, aber er gibt "Verstöße" an das Friedhofsamt weiter.

Mitglied inaktiv - 22.04.2018, 20:51



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Du, die verändern hier auch nix am Grab. Ausser, es sind eben die Gärtner, die beauftragt wurden. Unsere drei hier schneiden jedoch die Wege zwischen den Urnengräbern frei(beim neuen Teil nicht mehr, die sind lediglich durch eine Hecke getrennt). Und wenn Platz zwischen den Gräbern ist und etwas auf den nicht vermieteten/verkauften Platz rüberwächst, wird auch das entfernt. Eine Meldung gibt es natürlich auch. Ich hab mich etwas unglücklich ausgedrückt. Und nein, Gärtner für lau gibt es hier auch nicht. Wer einen engagiert, muss den natürlich bezahlen.

Mitglied inaktiv - 22.04.2018, 21:02



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Dann habe ich das falsch gedeutet. Es kam in deinen Posts so rüber, als hättet ihr Gärtner, die sich um solche Verstöße kümmern.

Mitglied inaktiv - 22.04.2018, 22:55



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;) Das fiel mir beim erneuten lesen auch auf. Kommt davin, wenn man zwischen "Tür und Angel" antwortet. Also nicht deine Schuld, eher meine.

Mitglied inaktiv - 23.04.2018, 11:25



Antwort auf Beitrag von kleineTasse

Ja, man muss in der Begrenzung bleiben. Tut man das nicht und es fällt auf (bei einer Begehung oder Meldung), kriegt man einen roten Zettel an den Stein und wird aufgefordert sich zu melden. Tut man das nicht, kommt der Landschaftsgärter, macht das und die Rechnung geht an den Eigentümer/Mieter der Grabstätte. So ist es HIER, soweit ich das mitbekommen habe.

von Mutti69 am 22.04.2018, 19:35