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Arbeitslosengeld oder Hartz 4?

Thema: Arbeitslosengeld oder Hartz 4?

Es ist ja so das ich ab dem 01.10.2010 arbeitslos bin. Nun war ich am Freitag beim AA und habe mir dort sämtliche Forumlare mitgeben lassen um Arbeitslosengeld zu beziehen. Nun habe ich mich aber am Samstag von meinem Partner getrennt was defintiv auch so bleibt und nun bin ich grade etwas ratlos. Alleine von meinem ALG kann ich nicht leben weil ich nur rund 250€ ALG bekommen werde. Dazu kommen noch 184€ Kindergeld und 225€ an Unterhalt. Ich kann in unserer gemeinsamen Wohnung bleiben. Mein Ex zieht aus. Ich habe grade 150572384 Forumlare vor mir und verliere grade den Überblick ob es nun besser wäre Arbeitslosengeld zu beantragen oder Hartz4. Da ich erst ab März 2011 einen Kita-Platz habe kann ich auch erst mal nicht arbeiten gehen. Sonstige Betreuungsmöglichkeiten habe ich nicht. Mein Sohn ist jetzt knapp 2 1/2. Ah ich flipp echt aus, überall wo man anruft ist endweder besetzt oder keiner da, oder die wollem einen keine genaue Auskunft geben.

Mitglied inaktiv - 09.08.2010, 11:45



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Ich denke du mußt ALG 2 beantragen... aber bedenke... dann muß deine Wohnung auch den Vorgaben entsprechen, wenn du vom Amt Unterstützung möchtest.

Mitglied inaktiv - 09.08.2010, 11:47



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lt meinem sachbearbeiter gilt folgendes: wenn man-aufgrund der kinderbetreuung- dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung steht, bekommt man alg2

Mitglied inaktiv - 09.08.2010, 11:47



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Die wohnung hat 60qm, die Kaltmiete beträgt 250€ und die Nebenkosten 150€ und ist hier angemessen. Zum Glück, wenn ich jetzt auch noch umziehen müßte würde ich echt abschnallen...

Mitglied inaktiv - 09.08.2010, 11:48



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Okay, das wäre meine Frage gewesen... klingt gut also mußte wohl nicht umziehen. Den Rest bekommste schon geregelt... Kopf hoch.

Mitglied inaktiv - 09.08.2010, 11:49



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HAllo also wenn dein Kind in die Kita geht und du Alg anspruch hast mußt du erst alg beantragen und dann hartz4 wenn du vor der alternzeit gearbeitet hast und dich nach der Elternzeit arbeitslos meldest bekommst du ein fiktives Arbeitslosengeld das bezieht sich darauf was du in deinen gelernten beruf verdient hättest. Sollte dein Kind schon 3 jahre sein und noch nicht in die Kita gehen wird die arge dir sagen das du dir einen kita platz suchen mußt

Mitglied inaktiv - 09.08.2010, 11:58



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Zuerst beantragst du ganz normal das Arbeitslosengeld. Mach denen Druck. Denn der nächste Schritt wäre der Gang zu Hartz4. Dort musst die widerum 1000de Formulare ausfüllen und bekommst aufstockend Hartz4. Also das ALG1 wird dir voll abgerechnet und auf das Kind wird das Kindergeld und der Unterhalt angerechnet. Bezeihungsweise kann es passieren, dass du nix bekommst, weil du über den Beträgen liegst. Aber trotzdem wirst du "Wohngeld" bekommen. Aber da musst du alleine dahinter sein, denn von alleine sagen dir die wenigsten Sachbearbeiter, was du alles beantragen kannst. Und meist dauert so eine Bearbeitung ziemlich lange.

Mitglied inaktiv - 09.08.2010, 11:57



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habe grade noch aml auf dem AA angerufen. da ich dem Arbeitsmarkt nicht 15 Stunden zur Verfügung stehen kann muss ich Hartz 4 beantragen. Puh, hätte nicht gedacht das eine Trennung alles so aus der Bahn wirft.

Mitglied inaktiv - 09.08.2010, 11:59



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Ohne den, kannst du kein Hartz4 beantragen. Also dass sie dir kein ALG1 gewähren.

Mitglied inaktiv - 09.08.2010, 12:02



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Jo wie gesagt ich blicke nicht durch, jeder sagt einem was anderes...

Mitglied inaktiv - 09.08.2010, 12:03



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so mal von vorne : 1. du solltest alg1 beantragen ,gleichzeitig aber auch h4 .die bearbeitung dauert ja ne weile . 2. da du dem arbeitsmarkt aber nicht zur verfügung stehst ,bekommst du sicher einen negativen alg bescheid,diesen brauchst du aber ,weil das ablehnungsschreiben bei der berechnung für h4 benötigt wird . wenn du das nicht hast berechnen die ( zumindestens hier bei uns )kein h4.

Mitglied inaktiv - 09.08.2010, 12:18



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Also erst mal vorweg wünsche ich dir viel durchhalte vermögen. bei mir haben sämtliche anträge ewig gedauert. da du ja mit 250 und 184 euro nicht über die runden kommst, musst du nbedingt zum Hartz 4 amt gehen(ALG 2). denn du bekommst ja deine miete angerechnet und einen regelbetrag für dich-sind bei uns 375 euro und einen regelsatz für deinen sohn, bei uns für kinder bis 6 jahre sind es glaube ich ca. 157 euro. was dir zum leben zusteht. Am bestens gleich nichts wie hin, wenn die beim amt für Grundsicherung des Lebensunterhalts(ALG 2) heute noch offen haben. alles gute für euch achso und dein ex freund muss dann natürlich unterhalt zahlen.

Mitglied inaktiv - 09.08.2010, 12:18