Hallo Frau Ochel-Mascher,
ich habe eine Frage zum Thema Tagesbetreuung oder Kita.
Das JA behauptet, dass sie sich im Kreis darauf verständigt haben, dass der Kindergarten der Tagespflege vorgezogen wird, daher werden sie die TM nicht weiter fördern.
Das bedeutet für mich, dass ich weiterhin die Wahlfreiheit habe, ob mein Kind in die Kita oder zur TM geht, aber wenn ich mich für die TM entscheide, wird das JA das nicht mitfördern.
Mein Mann ist Hauptverdiener, ich bin in der Ausbildung, wir werden es nicht schaffen können, die Kleine um 7.30 Uhr im Kita abzugeben und dann noch pünktlich zur Arbeit erscheinen.
Meine Frage an Sie ist, ob es eine Möglchkeite besteht, dass das JA die TM weiterhin fördert, denn wir können es uns finanziell nicht leisten die TM selber zu bezahlen. Ist es rechtens, dass der Kita der TM vorgezogen wird? Kann man da rechtlich vorgehen? Die Gespräche haben bis jetzt nichts genützt, ich wurde nur barsch darauf hingewiesen, ob ich denn wisse, was die TM dem JA kostet und ob ich mir vor der Ausbildung keine Gedanken darüber gemacht habe.
Wir haben folgende Optionen:
1. ich höre auf mit der Ausbildung
2. wir überschulden uns, wobei ich nicht genau weiß, ob ich nach der Ausbildung eine Stelle bekommen werde,
3. ich werde versuchen mich zu zerreißen, belaste mich und die restliche Familie (was schon sowieso vorhanden ist) mehrfach, falle durch die Prüfung (es sieht im Moment für mich nicht rosig aus) oder bestehen mit ach und Krach, und das auf Kosten der gesamten Familie
Können Sie mir da einen Rat geben?
LG
Sangi
von
sangi
am 02.07.2014, 10:39
Antwort auf:
muss mein Kind in die Kita?
Hallo Sangi,
lassen Sie sich nicht einschüchtern. Vom Gesetz her haben Sie in Punkto Kinderbetreuung die freie Wahlmöglichkeit.
Nunmehr ist es in der Realität so, dass je nach Bundesland und Kommune das Jugendamt natürlich bemüht ist, freie Kindergartenkapazitäten bei Kinder ab 2 Jahren auf alle Fälle zuerst zu belegen. Außerdem sind für die Jugendämter die Kitakosten aufgrund von erhöhten Landeszuschüssen günstiger als die Bezuschußung des Landes an den Kosten der Tagesmutter. Da viele kommunale Haushalte im Haushaltssicherungskonzept stecken, muss an allen Ecken und Enden an den kommunalen Ausgaben gespart werden und daher ist auch sicherlich Ihr Jugendamt erpicht, für sich die günstigere Variante zu entscheiden.
Leider geht aus Ihren Zeilen nicht hervor, wie alt Ihre Kleine ist. Ist sie unter 2 Jahre, dann würde ich Ihnen weiterhin empfehlen, auf Ihrem Wunsch eine Tagesmutter für eine familienähnliche Betreuung zu bestehen!
Einige Kommunen haben auch Kitagruppen für unter 3 Jährige, die maximal 10 Kinder stark sind und von 2 bis 3 Betreuern geleitet werden.
Schauen Sie sich daher den in Frage kommenden Kindergarten an und lassen Sie sich das Konzept genau darlegen.
Thema wäre auch die zeitliche Spanne der Betreuungszeit, damit Sie die Möglichkeit haben, Kitakosten mit denen einer Tagesmutter, die einen Stunden-Betreuungssatz von ca. 4,00 € bis 5,00 € hat, vergleichen zu können.
Sie haben das Recht, einen Antrag auf Kindertagespflege zu stellen!
Wie viel Sie zuzahlen müssten, egal ob für Kita oder Tagesmutter, wird an Ihrem Familieneinkommen gemessen. Also lassen Sie sich nicht so schnell verunsichern, sondern lassen Sie sich von Ihrem/r Jugendamtbetreuer/in auch in diesem Punkt ausführlich beraten. Bitte schreiben Sie sich vor diesem - vorher telefonisch terminierten - erneuten Gesprächstermin alle Ihnen wichtigen Fragen auf, damit sie diese Punkte peu á peu im sachlich geführtem Gespräch abhaken können.
Manchmal kommt man auch mit dem/r Sozialarbeiter/in vom Jugendamt persönlich nicht so gut zurecht, auch in dem Fall können Sie sich an das Jugendamtsekretariat wenden und um einen andere/n Sozialarbeiter/in bitten. Hier geht es um einen entscheidenden Richtungsschritt im Leben Ihres Kindes und Ihrer Familie und der soll in Ruhe und mit guter Kompetenz entschieden werden.
Freundliche Grüße
Gaby O-Mascher
von
Gaby Ochel-Mascher
am 08.07.2014