Geschrieben von MeliMaus-18, 39. SSW am 01.04.2019, 8:21 Uhr |
Elterngeldantrag
Hallo ihr Lieben, ich komme aus dem Aprilbus, vielleicht könnt ihr mir helfen, bin grad beim Ausfüllen vom Elterngeldantrag, nun kommt die frage ob dass Elterngeld berechnet werden soll oder die 300€ plus Geschwisterbonus, jetzt zu meiner Frage meine Tochter wurde im Februar 2 Jahre alt, ich habe 3 Jahre Elternzeiten für sie, habe jetzt die Elternzeiten unterbrochen, bin in Mutterschutz und habe vom AG einen Zuschuss bekommen, wird dieser Zuschuss angerechnet oder nicht? Wenn ich bei Elterngeld Rechner diesen Betrag eingebe würde ich etwas mehr wie die 375€ bekommen aber dies ist ja eine einmalige Zahlung gewesen! Vielleicht hat jemand die gleiche Situation! Viele Dank schon mal! Grüße
Re: Elterngeldantrag
Antwort von Rike87 am 01.04.2019, 17:58 Uhr
Kann dir bei deinem Anliegen zwar nicht weiterhelfen, aber falls hier keiner deine Frage beantworten kann frag Mal in deiner zuständigen Elterngeldstelle nach. Uns haben die damals sehr gut beraten und auch beim Ausfüllen geholfen.
Re: Elterngeldantrag
Antwort von MeliMaus-18 am 01.04.2019, 18:40 Uhr
Danke für die Info werde da dann mal Morgen anrufen und nachfragen
Re: Elterngeldantrag
Antwort von MeliMaus-18 am 01.04.2019, 18:40 Uhr
Danke für die Info werde da dann mal Morgen anrufen und nachfragen
Re: Elterngeldantrag
Antwort von VanyXY am 01.04.2019, 20:01 Uhr
Hi,
Ich meine dass das Mutterschaftsgeld nicht angerechnet wird, bin mir aber nicht 100%ig sicher.
Einen Geschwisterbonus von 10% gibt es normalerweise dann, wenn ein weiteres Kind unter 3 Jahren mit im Haushalt lebt. Dann aber eben nur für Die Zeit, bis das Kind 3 ist.
Zumindest soweit ich weiß.
Also frag besser noch mal nach ;-)
Re: Elterngeldantrag
Antwort von IvyKiara am 02.04.2019, 6:54 Uhr
Mutterschaftsgeld wird nicht angerechnet. Du brauchst eigl soweit ich weiß die letzten 12 Monate Abrechnungen vor der ersten Elternzeit.
Re: Elterngeldantrag
Antwort von DannaM am 02.04.2019, 11:10 Uhr
Einfach alle Unterlagen mit nehmen.
Ich sollte auch die Bescheinigung für Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber und Krankenkasse mit bringen.