Monatsforum November Mamis 2021

Elterngeldantrag - welche Unterlagen

November Mamis
Elterngeldantrag - welche Unterlagen

Vego

Huhu, Ich könnte gerade ausflippen Ich habe endlich (ja ich bin spät dran) alle Anträge zum Kindergeld und Elterngeld ausgedruckt und soweit schon mal ausgefüllt. Aber ich steige nicht ganz durch, welche Unterlagen man denn jetzt tatsächlich mitschicken muss. Ich bin ganz normale Angestellte (Vollzeit + Minijob) und habe entsprechend alle Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate von beiden Jobs kopiert. Mein Mann genau so. Außerdem brauche ich die Geburtsurkunde vom Kind, auch klar. Personalausweiskopien habe ich auch irgendwo gelesen, schicke ich also mit. Schadet im Zweifelsfall ja nicht. Aber jetzt lese ich was von wegen Steuerbescheid von beiden Elternteilen (Hä? Hab ich sowas überhaupt? Ich habe zugegebenermaßen noch nie eine Steuererklärung gemacht. Und wenn ja, wo bekomme ich das Ding jetzt schnellstmöglich her?) Außerdem der Nachweis über die Mutterschutzleistung von der Krankenversicherung… bekomme ich die automatisch von der KK, sobald ich die Geburtsurkunde mit tatsächlichem Entbindungsdatum einreiche? Muss ich die überhaupt einreichen? Bitte, klärt mich auf. Ich dachte ich hätte mich ausreichend vorbereitet und nun habe ich echt Angst, dass am Ende Unterlagen fehlen und wir ewig kein Elterngeld bekommen. Ich finde irgendwie auf verschiedenen Seiten völlig unterschiedliche Angaben, was eingereicht werden muss und was nicht. Danke!


Majria

Antwort auf Beitrag von Vego

Wie lustig, Ich saß auch gerade darüber und ärgere mich auch immernoch, obwohl schon das 4. Kind, wie kompliziert man manche Sachen machen kann. Also, wenn du keine Steuererklärung hast, nicht so schlimm, dann kannst du dies einfach ankreuzen. Zusätzlich zum Antrag müsstest du wahrscheinlich noch die Anlage N ausfüllen. Zudem zu den kopierten Gehaltsunterlagen noch beim jeweiligen Arbeitgeber (weiß allerdings nicht ob das beim Minijobs auch nötig ist, jedoch bei deiner Vollzeitstelle und der deines Mannes) den Vordruck zur Verdienstbescheinigung einreichen und warten bis dieser zurückkommt und mitschicken Bei deiner KRankenkasse sobald du den Nachweis über den voraussichtlichen ET von deinem Frauenarzt hast diesen einreichen, damit sie dir die Mutterschutzleistungen zahlen. Nach der Geburt nochmals dort anrufen und tatsächlich ET durchgeben, manche haben auch ein Antragsformular auf Mitversicherung im Internet. Dieses dann mit der Geburtsurkunde zuschicken und zudem um Nachweis über Mutterschaftsleistungen für EG bitten. Geht in der Regel ganz flott. Wichtig vorallem, dass du alles immer möglichst vollständig einreichst. Ich hab mir hierfür immer ne Liste zu den Behördengängen in der richtigen Reihenfolge gemacht und hierzu einen kleinen Ordner angelegt: 1. Geburtsurkunde ( Standesamt der Geburtsstadt) 2. Einwohnermeldeamt deines Heimatortes. Meldebescheinigung für Kind und auch gut: Haushaltsbescheinigung 3. Krankenkasse 4.Arbeitgeber, ev Kinderzuschlag, genaue Elternzeit mitteilen,… 5.Finanzamt: SteuerID, Berücksichtigen bei Freibetrag- eintragen lassen,.. 6. Kindergeld 7. Elterngeld Vorsicht auch bei der Einhaltung aller Fristen. Bei 1. hast du eine Woche Zeit, bei 7. denke ich 3 Monate rückwirkend Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen helfen. Auch wenn’s echt diffus ist, irgendwie läufts immer Viele Grüße


Vego

Antwort auf Beitrag von Majria

Huhu, ja das hilft mir tatsächlich. Meinen Antrag auf Mutterschaftsgeld bzw. die Bescheinigung über den vorraussichtlichen ET habe ich fristgerecht bei meiner KV eingereicht. Da hat auch alles gepasst. Den Grundantrag vom EG und die Anlage N für uns beide haben wir auch schon ausgefüllt. Die Gehaltsabrechnungen sowohl von den Vollzeit- als auch Minijobs haben wir kopiert und liegen bereit. Also muss ich noch für uns beide noch den Vordruck über die Verdienstbescheinigung von den jeweiligen Arbeitsgebern ausfüllen lassen und mit dem EG-Antrag nach der Geburt wegschicken? Also fürs Elterngeld: - Grundantrag - Lohnabrechungen der letzten 12 Monate - Anlage N pro Elternteil - Geburtsurkunde - Nachweis über Mutterschaftsleistung von der KV - Verdienstbescheinigungen Richtig? Der Antrag für die Familienversicherung bei der KV liegt schon vorausgefüllt hier. Den muss ich dann nur noch mit dem tatsächlichen Geburtsdatum einreichen. Dann frage ich dabei dann gleich nach der Bescheinigung über das Mutterschaftsgeld. Bzw. wenn ich die Geburtsurkunde einreiche. Stimmt das dann so? Aber es tröstet mich, dass es Dir beim vierten Kind immer noch so geht.


Majria

Antwort auf Beitrag von Vego

Genau, soweit ich es gerade noch im Kopf hab dürfte es so alles sein. Bist bestens vorbereitet Und jetzt entspannen und noch die restliche Zeit genießen Alles Gute


Taetae

Antwort auf Beitrag von Vego

Oh Gott, habe hier das gleiche Chaos .. ich liebe solche Anträge - nicht! Hab da auch noch eine Frage zwecks dem Steuerbescheid, ich hab den von 2020 noch nicht, geht auch der 2019er bzw. kann ich den nachreichen, wenn das Finanzamt sich endlich mal dazu entschließt ihn zu bearbeiten? Häng seit !!Juli!! an den Steuerbescheiden trotz Steuerberater, weil das Finanzamt gefühlt keinen Bock hat weiß das zufällig jemand? Und noch was anderes, kann man den Antrag schon einreichen und Geburtsurkunde nachreichen oder geht das tatsächlich erst nach der Geburt mit Geburtsurkunde? Mein Mann möchte auch die ersten beiden Monate mit in Elternzeit gehen und wenn die lange für den Antrag brauchen, bekommen wir dann beide keinen Cent Elterngeld bis der durch ist? Wie kann ich mir das vorstellen? Ich verzweifle ein wenig LG


Majria

Antwort auf Beitrag von Taetae

Dann reich doch einfach den 2019 mit ein und schreib auf den Abtrag, dass der 2020 noch nicht durch ist. Geht zur Zeit wahrscheinlich vielen so. Die Geburtsurkunde bekommst du ganz schnell, das sollte auch dein erster Weg mit nach dem KKh/ der Geburt sein ( benötigst dafür nur die Geburtsbescheinigung). Ich würde grundsätzlich wirklich immer alle Unterlagen zusammen abgeben, denn es dauert viel länger bis sie dir zurückschreiben, das noch etwas fehlt, du es nachreichst,… wenn dein Mann gleich mit die ersten zwei Monate in Elternzeit geht ist das wirklich schön! Aber macht euch auf einen kurzen Geldausfall bereit, der zwei-vier Wochen dauern kann. Es kommt zwar danach rückwirkend wieder rein, doch genau in dieser Zeit kann es wirklich blöd sein. Schöne Grüße


Taetae

Antwort auf Beitrag von Majria

Viele lieben Dank, dann mach ich das mit der Steuererklärung so wie du gesagt hast, besser als gar nichts abgeben, falls die Steuer bis ET noch nicht da sein sollte. Haben uns jetzt auf den 2.+3. Lebensmonat Elternzeit für den Papa geeinigt, damit sein Elterngeld evtl. Noch bis dahin durchgeht, bzw. Wir nicht so lange ohne überbrücken müssen


Vego

Antwort auf Beitrag von Taetae

Ich finde das Ganze ja extrem undurchsichtig. Gerade wenn man, wie ich, bisher noch nicht viel Behördenkrams erledigen musste und somit auch 0,0 Übung hat Aber dann habe ich jetzt fast alles beisammen (den Arbeitgebervordruck habe ich heute überall abgegeben und sollte ihn entsprechend dann noch abholen (lassen) können). Mein Mann und ich werden seine Elternzeit übrigens auch nach hinten verlegen. Eigentlich hätte ich ihn gerne ab Geburt einen Monat zuhause gehabt, aber den Verdienstausfall von ihm können wir aktuell einfach nicht überbrücken. Leider fehlen dank diverser, unerwarteten Ausgaben 2021 plus zeitweise Kurzarbeit einfach die Rücklagen. Blöd, aber ist so. Wenn der Antrag durch ist, kann er immer noch die zwei Partnermonate nehmen.