Januar 2023 Mamis

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Geschrieben von Sunnay, 9. SSW am 15.06.2022, 16:24 Uhr

Beschäftigungsverbot?

Hallo,
ich bin Lehrerin in NRW und laut Aussage meiner Schulleitung gibt es wohl aktuell kein BV. Ich muss nun den Termin mit dem BAD abwarten. Habe wegen Corona und der Situation an meiner Schule große Bedenken nach den Ferien weiter arbeiten zu gehen bzw regelrecht Angst. Bei uns an der Schule passieren kann häufig Gewalttaten. Meine Frauenärztin meinte, ein BV würde sie nicht aussprechen, das wäre Angelegenheit der Schule.
Wie ist das bei euch bzw welche Erfahrungen habt ihr gemacht?

 
6 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot?

Antwort von Elanya am 15.06.2022, 16:30 Uhr

Ich arbeite sogar als TFA weiter. Es gibt nur ein BV wenn wirklich keine Gefährdungsbeurteilung gemacht wird oder gesundheitlich was vorliegt.

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Re: Beschäftigungsverbot?

Antwort von Liebeverrückte am 15.06.2022, 21:13 Uhr

wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt das 50% oder mehr Riskant sind müssen sie dir einen anderen Platz geben. Arbeitest du mit behinderten oder normal gesunden Schülern.? Ebenso wird dein Blut untersucht auch auf Antikörper.... wenn z.B keine Immunität gegen Mumps Röteln ist darfst du normalerweise nicht mehr in Grundschule kita arbeiten oder musst einen isolierten Arbeitsplatz bekommen .
Wegen Corona wurde gefragt ist Abstand v. 1.5m möglich gibt es genug Durchlüftungsmöglichkeiten Tragen alle Mundschutz und ist Hygiene (Desinfektion) vorhanden?


Das ist bei Corona nämlich nicht so einfach leider ... hast du Asthma diabetes etc... dann ist eine Infektion mit corona noch schlimmer und du wirst strenger als gefährdet gesehen.

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Re: Beschäftigungsverbot?

Antwort von Mamimitherz2013, 10. SSW am 16.06.2022, 23:14 Uhr

Ich mache die Ausbildung in einer Kita und bin seit gestern im BV, das wird hier so vom Träger gehandhabt.

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Richtig

Antwort von mellomania am 18.06.2022, 11:36 Uhr

Schulleiter entscheidet. Er passt die gefährdungsbeurteilung auf dich an und dann kannst du weiter arbeiten. An jeder Schule passiert mal was. Das ist kein Grund nicht arbeiten zu gehen. Der B.A.D. unterstützt den Schulleiter beim anpassen, denn die eigentliche gefährdungsbeurteilung liegt ja vir in der schule für jeden Arbeitsplatz.

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Re: Beschäftigungsverbot?

Antwort von myrell am 19.06.2022, 16:11 Uhr

Hallo,
ich bin auch Lehrerin in NRW und habe Anfang Mai entbunden. Zu der aktuellen Situation kann ich dir daher nichts sagen, weil ich seit Mitte März im Mutterschutz bin, aber von Oktober bis März war es in NRW so, dass man bei jedem Corona-Fall in der Schule ein befristetes Beschäftigungsverbot von 14 Tagen erhalten hat. Dabei war es egal, ob das erkrankte Kind in einer Klasse war, die ich unterrichtet habe oder mit der ich Kontakt hatte oder nicht. An meiner Schule (ca. 300 Schüler) hat das dazu geführt, dass ich von Ende November bis zum Mutterschutz gar nicht mehr unterrichten durfte, weil jedes Mal vor Ablauf der 14 Tage schon wieder der nächste Corona-Fall aufgetreten ist. In dem Zeitraum wurde aber natürlich auch noch sehr regelmäßig getestet. Das kann also inzwischen auch anders aussehen. Auf meinem Gefährdungsbeurteilungsbogen vom BAD steht Corona bei den ganzen anderen ansteckenden Krankheiten (Scharlach, Keuchhusten, Röteln) mit dabei, bei denen man schon immer einige Zeit nicht in die Schule durfte.

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Re: Beschäftigungsverbot?

Antwort von skoni, 35. SSW am 19.06.2022, 23:02 Uhr

Hallo,

ich bin auch Lehrerin, allerdings in BW, und mein Kind soll im Juli kommen. Als ich die SS der Schulleitung in der 12 Woche kurz nach Weihnachten mitgeteilt habe, wurde ich auf deren Entscheidung hin sofort ins Home Office versetzt und war seitdem tatsächlich nur noch 2 Mal persönlich an der Schule. In BW wird sowas wie der BAD kaum eingesetzt, meine Schulleitung (SL) kannte den Dienst z.B. gar nicht.
Die SL führte also die Gefährdungsbeurteilung durch, Stand im Januar war, dass die (damaligen) Coronaschutzmassnahmen an der Schule auf keinen Fall für Schwangere eingehalten werden könnten.... und eine Infektion für Schwangere einen gefährlichen Verlauf nach sich ziehen könnte. Ich denke, solche Konsequenzen möchte keine Schulleitung im Fall der Fälle ausbaden.

Ich habe alle meine Klassen von zu Hause aus (Live-Konferenz ins Klassenzimmer) unterrichtet, was durch die sehr guten technischen voraussetzungen an der Schule und unserer Schüler seit der Pandemie gut möglich war. So konnte ich meine Abschlussklassen noch auf die Prüfungen vorbereiten und diese, u.a. das Abi, korrigieren. Vielleicht gibt es die Möglichkeit des Home Office für dich auch?

Selbst wenn Unterricht aufgrund mangelnder Technik nicht funktioniert, kenne ich Kolleginnen, die dann anstelle von Unterricht Vor-/Nachbereitungen, Projektausarbeitungen und vor allem viiiiiiiiele Korrekturen übernehmen "durften" ...

In meiner vorherigen SS (vor der Pandemie) schickte meine FÄ mich in der 27. oder 28. Woche ins BV, da ich das lange Pendeln und 8 Stunden Unterrichtstage mit sehr herausfordernden Schülern nicht mehr schaffte.

In der jetzigen SS wurde ich von der FÄ für die letzten 4 oder 5 Wochen vor Beginn MuSchu krankgeschrieben. Als Beamtin erhältst du auch in längeren Phasen der Krankschreibung volles Gehalt.



Alles Gute dir!

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