Monatsforum Januar Mamis 2020

Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber

Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber

babybauch20-01

Hallo zusammen, ich habe eine kurze Frage bezüglich des Beschäftigungverbots vom AG. Kurz zum Hintergrund: Ich habe wegen einem Burn-Out zwischen April und Mai nicht gearbeitet, weil ich krankgeschrieben war und wollte mir auch in dieser Zeit einen neuen Job suchen. Offensichtlich war ich dann aber Anfang Mai schon so entspannt, dass es mit der SS geklappt hat. (Der AG wusste zu diesem Zeitpunkt natürlich noch nichts von der SS) Da mein AG allerdings nicht mehr mit mir gerechnet hatte und auch wusste, dass ich mich andersweitig umschaue, haben Sie mir eine Kündigung geschickt. Ich also beim AG angerufen, gemeint, sorry, geht nicht weil schwanger. Die also die Kündigung wieder zurück genommen. Jetzt ist es allerdings so, dass ich im Vertrieb arbeite und mein AG zum Zeitpunkt der Kündigung alle meine Kunden an Kollegen abgegeben hat und ich im Endeffekt nichts mehr zu tun habe und auch nicht mehr so lange im Auto sitzen kann. Eine andere Beschäftigung kann er mir auch nicht wirklich geben, da es dieses Jahr durchgehend relativ ruhig war und man mir keine Innendiensttätigkeiten abgeben kann, da die Vertriebler das alles selber machen können. Mein AG würde mir jetzt gerne ein Beschäftigungsverbot ausstellen, weil es für ihn egal ist ob ich hier 8 Stunden nichts tue oder zuhause, zumal es mir auch wirklich bedingt durch Rückenschmerzen und Schwindel nicht gut geht. Aber irgendwie meinte mein Chef, die müssten sich sowas von schlecht darstellen, dass es unser Vorstand abgelehnt hat und er würde mich bitten nochmal zu meiner FA zu gehen.. Hat damit jemand Erfahrung, was man in so einem Fall machen kann? Ich sitze, wie gesagt, jeden Tag 8 Stunden vor dem PC und habe rein gar nichts zu tun. LG


Throwminec

Antwort auf Beitrag von babybauch20-01

Ein BV gibt es nur, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, dich MuSchG-Gerecht zu beschäftigen. Die gibt es aber, auch wenn du dann nur vor dem PC nichts machen würdest. Dein FA wird dir auch kein BV ausstellen, da es keine Gefährdung für dich oder dein Kind gibt. So leid es mir tut, dir das so sahen zu müssen, aber da musst du jetzt wohl bis zum Mutterschutz durch


marie-lu

Antwort auf Beitrag von babybauch20-01

Meine Psychiaterin spielt mit dem Gedanken mir ein BV zu geben. Vll kann man doch präventiv handeln, dass du kein erneute depressive Phase bekommst. Und dein Chef muss dir ja auch Möglichkeiten geben dass du nicht nur sitzt sondern dich auch mal hinlegen kannst etc. und die sind ja vermutlich nicht gegeben und alleine wegen dem Schwindel ist ja Auto fahren auch nicht drin, wenn du einen guten FA hast Versuchs !


Alinaviktoria

Antwort auf Beitrag von babybauch20-01

Ich habe ein bv bekommen am 02.07 weil mein Arbeitgeber sich nicht an das mutterschutz gesetz gehalten hat , ich hatte durch die Arbeit ständig heben bücken in Wärme, genauso in Kälte bei Minus 22 Grad ständig unterleibschmerzen nach der arbeit konnte kaum stehen , als ich mit meinem Frauenarzt darüber gesprochen hab hat er ohne wenn und aber eins gegeben. Jetzt vor einer Woche hab ich starke Blutungen bekommen wo mein Frauenarzt gesagt hat Gott sei dank hab ich ihnen vor zwei Wochen das Verbot gegeben .. Ich würde sagen einfach mal mit dem FA reden.


Limie

Antwort auf Beitrag von babybauch20-01

Zuerst: ganz schön netter AG, dass der die Kündigung zurück gezogen hat. Du hattest ja noch gar keinen Kündigungsschutz aber gut für dich, allein schon wegen dem Elterngeld. Nach der Elternzeit kannst du dir ja immernoch was neues suchen. Zum Beschäftigungsverbot: Es kommt drauf an, an welchen Arzt du gerätst. Ich hab trotz der Hyperemesis bisher kein Beschäftigungsverbot bekommen (obwohl ich finde, dass eine Gefährdung für mich sehr wohl vorliegt ) Sprich mit ihm und schildere im die Situation genauso. Das Problem ist, dass die Ärzte sich ziemlich weit aus dem Fenster lehnen müssen für den Bericht. Das ist keine Kleinigkeit. Da muss beschrieben sein, ob und warum das dich oder das Kind gefährdet und wenn es dein Vorstand drauf anlegt, könnte der das BV sogar überprüfen lassen. Sprich mit deinem Arzt. Das ist leider wirklich sehr individuell.


1.timehappy

Antwort auf Beitrag von Limie

Das ist so nicht richtig. Kündigungsschutz besteht ab Schwangerschaftsbeginn. Wenn dir der Arbeitgeber kündigt bevor er über die Schwangerschaft informiert ist, hast du 2 Wochen um es ihm zu sagen. Dann gilt der Kündigungsschutz auch „rückwirkend“. Der Arbeitgeber hatte in diesem Fall gar keine Wahl. Hätte er die Kündigung nicht zurückgezogen hätte man als Schwangere vor dem Arbeitsgericht recht bekommen und die Kündigung wäre unwirksam gewesen. Insofern ist der Arbeitgeber nicht sonderlich nett, sondern einfach schlau genug sich keinen unnötigen Rechtsstreit anzutun.


babybauch20-01

Antwort auf Beitrag von Limie

Mein Chef, bzw. Unser Vorstand wurde auch mit meiner Ärztin reden Bzw. Das schriftlich machen, dass sie es nicht anzweifeln würden. Doch, der Kündigungsschutz hat schon gegolten, da ich da schon in der 7. Woche war.. also war das alles easy und die mögen mich da auch.. Problem ist jetzt halt die Auftragslage und dass ich nicht wirklich was zu tun habe.. was natürlich weder für mich noch meinen ag besonders cool ist.. also keine Ahnung was ich machen soll.. eventuell werde ich auch mal mit meiner Hausärztin darüber sprechen


Limie

Antwort auf Beitrag von babybauch20-01

Ich wusste tatsächlich nicht, dass man dann noch zwei Wochen nach der Kündigung Zeit hat, über die Schwangerschaft zu informieren. Wieder was gelernt. Dachte immer, der Schutz gilt, ab dem er auch Bescheid weiß


Julibaby17

Antwort auf Beitrag von babybauch20-01

Mir wurde vom Betriebsarzt ein BV ausgestellt, da meine Firma leider nicht in der Lage war alles in die Wege zu leiten Mein Job ist aber schon eine ziemliche körperliche Herausforderung, außerdem bin ich Lärm und Chemikalien ausgesetzt. Er meinte, mich kann jeder Arzt ins BV schicken. Da Du ja einen Burn Out hattes würde ich es eben beim Hausarzt versuchen.


Buddy36

Antwort auf Beitrag von babybauch20-01

Hi, es gibt zwei Arten des BV. Entweder durch deinen FA ausgesprochen oder durch den Arbeitgeber. Der Frauenarzt wird das nur aussprechen, wenn es eine medizinische Indikation dafür gibt. Das heißt du oder dein Baby sind in irgendeinerweise durch die Belastung der Arbeit gefährdet. Ich denke da reichen "normale" Schwangerschaftsbeschwerden nicht aus, da er dich hier einfach zeitweise krankschreiben kann. Aufgrund der langen Sitztätigkeit reicht es wahrscheinlich maximal für ein teilweises BV, das heisst reduzierte Stelle. Wenn der Arbeitgeber ein BV aussprechen will, muss er dazu eine Gefàhrdungsbeurteilung durchführen. Entweder gibt es schon eine allgemeine, dann kann er die nutzen, ansonsten muss er eine individuelle mit dir durchführen (dafür gibt es Vordrucke). Für ihn wäre es wahrscheinlich sehr von Vorteil, wenn du ein BV bekommst, da er dann dein gesamtes Gehalt durch die U2 Umlage zurück erhält. Der Vorstand hat es wahrscheinlich abgelehnt, da es nicht ausreichend begründet werden kann und jetzt hofft dein Vorgesetzter wahrscheinlich auf deinen FA.


babybauch20-01

Antwort auf Beitrag von babybauch20-01

ja richtig, für den AG wäre es natürlich von Vorteil, ebenso für mich, weil ich ehrlich gesagt lieber zuhause nichts mache als 8 Stunden gezwungen vor dem PC sitze.. Ich denke ich werde es mal bei meiner Hausärztin versuchen, weil so ist das irgendwie auch nicht optimal..


1.timehappy

Antwort auf Beitrag von babybauch20-01

Wenn du über längere Zeit keine Aufgaben auf der Arbeit bekommst und dadurch den ganzen Tag Langeweile hast und dein Arbeitgeber sich nicht darum bemüht, dass du etwas zu tun bekommst, meine ich, dass das an Mobbing grenzt. Bei Mobbing kann dein FA auch ohne andere medizinische Indikation ein BV ausstellen.


Pinguin87

Antwort auf Beitrag von babybauch20-01

Ich habe ein Beschäftigungsverbot, dass durch meine Frauenärztin ausgestellt wurde. Allerdings bin ich Pädagogin und chronisch krank. Bei PC Arbeit hätte ich wohl keins bekommen. Natürlich lehnt der Vorstand es ab. Bei einer Krankschreibung springt nach der 6. Krankheitswoche die Krwnkenkasse für das Gehalt ein, bei einem Beschäftigungsverbot muss der Arbeitgeber weiterhin volles Gehalt zahlen. Natürlich setzt der Vorstand dich lieber an den PC, das ist rechtlich such in Ordnung. Einzige Chance: Dein Frauenarzt stellt ein individuelles generelles Beschäftigungsverbot aus.


Buddy36

Antwort auf Beitrag von Pinguin87

Das stimmt so nicht ganz. Der Arbeitgeber zahlt zwar weiter das Gehalt, bekommt es aber komplett durch die U2 Umlage wieder. Egal wer das BV ausspricht. Der einzige Nachteil ist, dass du deinen kompletten Urlaubsanspruch während des BV bis einschließlich Ende Mutterschutz behältst.


babybauch20-01

Antwort auf Beitrag von Pinguin87

ich würde mich allerdings nie länger als 6 Wochen am Stück Krank schreiben lassen, einfach schon alleine wegen dem Gehaltsverlust. also macht es für den AG gar kein sinn


Buddy36

Antwort auf Beitrag von babybauch20-01

Da solltest du aber trotzdem schauen mit was für einem Grund du krank geschrieben wirst. Ist es immer derselbe, starten die sechs Wochen nicht von vorne sondern werden aufsummiert und du fällst trotzdem nach insgesamt sechs Wochen aus der Lohnfortzahlung raus.