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Dein Familienname kann nicht einfach geändert werden, nur weil du dir einen anderen Namen wünschst. Für eine Namensänderung müssen wichtige Gründe vorliegen.

Für deine Namensänderung muss es Gründe geben, die das Interesse der Allgemeinheit an der Beibehaltung deines Namens überwiegen. Dies entschieden die Richter am Verwaltungsgericht Koblenz (AK: 5 K 279/09.KO).

Du wolltest deinen Nachnamen ändern – ohne Erfolg

In dem Fall wolltest du, ein erwachsener, volljähriger Mann, den Familiennamen deiner Mutter gegen den Familiennamen deines Vaters ändern. Deine Mutter führte den Zunamen aus ihrer ersten Ehe, dieser Ehemann war verstorben, und sie war mit dem Vater des Klägers nicht verheiratet. Du wolltest mit deiner Volljährigkeit eine Änderung deines Familiennamens erreichen.

Du führtest als Begründung an, es sei dir unzumutbar, den Namen eines fremden Mannes zu tragen und deine Eltern hätten von Anfang an vorgehabt, dir die endgültige Wahl deines Familiennamens zu überlassen. Dein Antrag wurde abgelehnt, du hättest keinen wichtigen Grund für eine Namensänderung geltend gemacht, lautete die Begründung. Auch ein Widerspruchsverfahren blieb ohne Erfolg.

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