Namensänderung nicht ohne wichtigen Grund möglich
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Der Familienname kann nicht einfach geändert werden, nur weil der Träger sich einen anderen Namen wünscht. Für eine Namensänderung müssen wichtige Gründe vorliegen. |
Für die Namensänderung muss es Gründe geben, die das Interesse der Allgemeinheit an der Beibehaltung des Namens überwiegen. Dies entschieden die Richter am Verwaltungsgericht Koblenz (AK: 5 K 279/09.KO).
Erwachsener wollte seinen Nachnamen ändern – ohne Erfolg
In dem Fall hatte ein erwachsener, volljähriger Mann den Familiennamen seiner Mutter gegen den Familiennamen seines Vaters ändern wollen. Seine Mutter führte den Zunamen aus ihrer ersten Ehe, dieser Ehemann war verstorben, und sie war mit dem Vater des Klägers nicht verheiratet. Der Kläger wollte mit seiner Volljährigkeit eine Änderung seines Familiennamens erreichen.
Er führte als Begründung an, es sei ihm unzumutbar, den Namen eines fremden Mannes zu tragen und seine Eltern hätten von Anfang an vorgehabt, ihm die endgültige Wahl seines Familiennamens zu überlassen. Der Antrag wurde abgelehnt, der Kläger habe keinen wichtigen Grund für eine Namensänderung geltend gemacht, lautete die Begründung. Auch ein Widerspruchsverfahren blieb ohne Erfolg.
von Sandra Wright, Journalistin
Zuletzt überarbeitet: Januar 2023