Mitglied inaktiv
stimmt es das wenn ich beim jugendamt unterhaltsvorschuß beantrage, weil der erzeuger meines kindes die vaterschaft abstreitet und ein vaterschaftstest gemacht werden muß, das jugendamt der gesetzliche vertreter für das kind wird und damit das sorgerecht hat und ich mich nur um mein kind kümmern darf??? das würde ja bedeuten, das ich über mein kind nicht bestimmen darf... oder bekomme ich dann einen vormund für das kind weil ich alleinstehend bin??? maren
Dr. med. Stefan Kniesburges
Hallo, die Beantwortung dieser Frage fällt nicht gerade in unseren Fachbereich. Vielleicht fragen Sie einfach beim Jungendamt nach? Dr. S. Kniesburges, St. Anna Hospital
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