Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

zytomegalie und arbeit in der grundschule

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: zytomegalie und arbeit in der grundschule

schnorpelmama

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lieber herr bluni, ich war vorhin bei meiner ärztin, um nach den ergebnissen der blutuntersuchung zu fragen (vorletzte woche wurde blut abgenommen, danach war ich im urlaub). leider war nur ihre vertretung da, die mich jetzt irgendwie nicht soo viel schlauer gemacht, sondern ehe verwirrt, hat. ich habe wohl keinen immunschutz gegen cytomegalie. in den vorhergegangenen schwangerschaften, die allerdings schon 5 und 8 jahre zurück liegen, wurde das damals nicht untersucht, deswegen habe ich mir da auch noch nie gedanken drüber gemacht. jetzt hab ich mal ein bisschen gegoogelt und weiß nicht, was ich machen soll. arbeite in der grundschule, also nicht im kindergarten, wo wohl die höchste ansteckungsgefahr drohen würde. aber so viel älter sind ja nun die erstklässler auch nicht als kindergartenalter. die vertretung meiner ärztin meinte, strenggenommen müsste sie mir ein beschäftigungsverbot ausstellen, aber letztlich solle ich das mit meiner "richtigen" ärztin besprechen und mit ihr gemeinsam entscheiden. will meine kollegen in der schule nicht hängen lassen, aber natürlich auch nichts für mein würmchen riskieren. in den ersten beiden schwangerschaften ist ja offensichtlich auch nichtsd passiert, aber man wusste eben auch nichts hinsichtlich des risikos einer solchen ansteckung, und das jetzt, wo man darum weiß, zu ignorieren, ist irgendwie ne andere sache, finde ich. was würden sie raten? sollte ich mir das BV ausstellen lassen? oder darauf vertrauen, dass schon nichts passieren wird? danke für ihre antwort, N. A.


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, bei Mitarbeiterinnen von Kindertageseinrichtungen oder Grundschulen ist immer der Arbeitgeber und der Betriebsmediziner zuständig. Da es sich zumeist um öffentliche Einrichtungen/Arbeitgeber handelt, gibt es dort schon aus reiner Vorsicht ein sehr strenges Vorgehen, wenn keine Immunität vorliegt. Selbst, wenn die Gefahr sich meist auf Kleinkinder und nicht die schulpflichtigen Kinder bezieht. Insofern stimmen Sie sich bitte mit dem Arbeitgeber ab, der normalerweise auch die Diagnostik veranlassen sollte. VB


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