Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Zurückziehen des Beschäftigungsverbots erlaubt?

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Zurückziehen des Beschäftigungsverbots erlaubt?

mesutsuezen

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Hallo, ich bin eine MFA beim Kinderarzt in der 10. SSW. Nachdem ich meiner Arbeitgeberin mitgeteilt habe, dass ich schwanger bin (ca. 5.SSW), wurde bei mir eine Blutabnahme angeordnet. Die verschiedenen Titer wurden bestimmt (CMV-Infektion, Ringelröteln, Hep.-A, Toxoplasmose etc.) Bei dem Blutergebnis kam raus, dass ich keinen Schutz gegen Ringelröteln & Toxoplasmose habe. Daraufhin habe ich ein sofortiges Beschäftigungsverbot erhalten, d.h. ich bin seit 5 Wochen zuhause. Gestern bekam ich einen Anruf aus meiner Praxis, dass mir meine Chefs aufgrund von Personalmangel einen Heimarbeitspatz schaffen müssen, dass ich quasi "geschützt" weiterhin von daheim aus arbeiten kann (permanent Telefonate durch Rufumleitung entgegennehmen während den Praxisöffnungszeiten, Kontrollieren von Patientenlisten, usw.), dass das Praxisteam entlastet ist !! Meine Frage wäre, dürfen meine Chefs laut Gesetz einfach das Beschäftigungsverbot, was schon vor 4 Wochen ausgestellt wurde, wieder aufheben und mir so eine Tätigkeit anschaffen? Über Antworten wäre ich euch dankbar :) LG


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, zwar bin ich kein Jurist und deshalb wird diese Frage unsere Juristin, Frau Bader in ihrem Forum für besser beantworten können, jedoch können wir dann von einem Beschäftigungsverbot absehen, wenn es eine Möglichkeit gibt, einen Arbeitsplatz so einzurichten, dass davon keine Gefährdung für die Schwangere und ihr ungeborene Kind ausgeht. Ob das einmal ausgesprochene Beschäftigungsverbot rückgängig gemacht werden kann, vermag ich jedoch nicht einzuschätzen. Liebe Grüße VB


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