Mitglied inaktiv
Hallo Hr.Dr.Bluni, ich hoffe Sie können mir etwas weiterhelfen. Ich bin jetzt in der 7.Woche und werde meinem Chef morgen die Schwangerschaft mitteilen. Ich arbeite als Zahnmedizinische Fachassistentin in einer zahnärztlichen Gemeinschaftspraxis, habe unter anderem meine eigenen Patienten und würde gerne wissen, auf welche Arbeiten ich besser von nun an verzichte. Beim einstellen der Röntgenaufnahmen darf ich soweit ich weiß dabei sein, solang ich mich danach nicht mehr im Kontrollbereich aufhalte. Wie ist das mit Amalagam? Ich bin täglich den Dämpfen ausgesetzt, sei es beim legen einer Füllung oder beim rausschleifen. Darf ich denn ganz normal weiterarbeiten solange ich mich ausreichend schütze? Also mit Brille, Handschuhe und Mundschutz? Mein FA hat in der Richtung rein gar nichts geäussert :/ Ich arbeite gerne, aber ich möchte auf keinem Fall mein Krümelchen gefährden und wär über jeden Hinweis dankbar. Vielen Dank im voraus
hallo, als Mitarbeiterin einer Praxis dürfen Sie die Dinge verrichten, von denen keine potentielle Gefährdung ausgeht. Ob dieses hier z.B. beim Entfernen von Amalgamfüllungen der Fall ist, sofern Sie einen MUndschutz tragen, das entzieht sich meiner Kenntnis. Gegebenenfalls kann hier die Zahnärztekammer vor Ort oder das lokale Gewerbeaufsichtsamt weiterhelfen. VB
Mitglied inaktiv
also ich klink mich da mal ein, weil ich den fall vor kurzem auch hatte und von daher auf dem neuesten stand bin: eine zmf/zfa darf nur noch in rein nicht infektiösem bereich eingesetzt werden, das heißt, sie darf weder in der assistenz noch im bereich sterilisation/hygiene beschäftigt werden. leider auch nicht in eigener behandlung als zmf, wenn diese die reine beratung überschreitet, was sie ja zwangsläufig tut. der hintergrund ist nicht mal ausschließlich das aerosol, daß sich in der behandlung zwangsläufig bildet oder eventuelle dämpfe, sondern auch die gefährdung durch eventuelle fraktur von rotierenden instrumenten. auskunft erteilt die zahnärztekammer. die schwangerschaft muss dem amt für arbeitsschutz gemeldet werden. wenn man es streng nimmt, muß die mitarbeiterin vom chef für den gesamten verlauf der schwangerschaft/stillzeit freigestellt werden, wenn sie nicht anderweitig, zb rezeption, eingesetzt werden kann. falls das so ist, werden dem arzt die kosten, also das gehalt, durch ein umlageverfahren der berufsgenossenschaft erstattet. eigentlich hat man keine wahl, da sich der chef strafbar macht, wenn er die schwangere zmf/zfa an den patienten lässt. ich hoffe, ich konnte helfen. alles gute