viiielendank
Guten Abend, Herr Doktor Bluni, wenn der Geschlechtsverkehr mit einem Partner aus dem nach der Geburt berechneten gesetzlichen Zeugungszeitraum herausfällt, kann dieser doch auf keinen Fall der Vater sein und man muss über Ähnlichkeiten usw. nicht mehr nachdenken, richtig? Dieser Zeitraum ist doch sehr großzügig gewählt? Danke!
Hallo, weniger geht es hier um einen gesetzlichen Zeitraum, sondern darum, was dazu die zuständige Frauenärztin/Frauenarzt sagt. Aus den Daten des Entbindungszeitpunktes wird diese dann einigermaßen eingrenzen können, welcher Zeitraum für die Befruchtung infrage kommt oder auch nicht. Herzliche Grüße VB
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