Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Zahntechnikerin - Arbeitsverbot? Gern auch an ande

Frage: Zahntechnikerin - Arbeitsverbot? Gern auch an ande

Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich bin Zahntechnikerin und arbeite mit vielen Giftstoffen. Die Absauganlagen sind schlecht und man steht unter Zeitdruck.Die erste Schwangerschaft vor 3 Jahren habe ich mit sorgen um das Ungeborene überstanden. Erst danach habe ich von einer Bekannten ( auch Zahntech. )erfahren das sie seit anfang Ihrer Schwangerschaft von Ihrer Frauenärztin Krankgeschrieben war. Nicht aus Gesundheitlichen Gründen sondern weil sie Zahntech. ist. Auch in den letzten Monaten habe ich von 2 Zahntech. gehört die seit anfang der Schwangerschaft nich mehr arbeiten.Damals war ich doch etwas traurig und enttäuscht. Ich hätte mir viel Streß in der Arbeit ersparen können. Jetzt meine Frage, wieso schreiben manche Frauenärzte die Frauen Krank und andere nicht. Ich bin wieder Schwanger und möchte das diesesmal ausnutzen.Danke für eine Antwort.


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

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hallo, 1. da ist nicht ohne Weiteres mòglich, denn schlieslich muesste Ihr Arbeitgeber Ihnen alternativ einen Arbeitsplatz zur Verfuegung stellen, der mit den Vorgaben des Mutterschutzgesetzes konform geht. Erst, wenn dieses nicht moeglich ist, kann ein Beschaeftigungsverbot ausgesprochen werden: das Thema Beschäftigungsverbot ist ein immer wieder heiß diskutiertes, nicht nur, weil es in der Fachliteratur und darüber hinaus auch für viele Frauenärzte und Frauenärztinnen zum Teil missverständlich geregelt ist: Eine Schwangere krankschreiben, darf man nur, wenn ein medizinischer Grund vorliegt, sie also entweder krank ist oder infolge der Arbeitsbelastung/Arbeitssituation z.B. vorz. Wehen hat. Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Dieses geht auch für einen begrenzten Zeitraum. Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entständen. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/muschg/ sowie in einem interessanten Übersichtsartikel zu dieser Frage aus dem Deutschen Ärzteblatt: Behrmann, Jürgen: Ärztliche Bescheinigungen und Zeugnisse: Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz: Unterschiede Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 8 vom 25.02.00, Seite A-466; nachzulesen unter www.aerzteblatt.de und dann im Archiv unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot mit den Jahreszahlen eingeben. Ansonsten muss die Frage des weiteren Vorgehens mit dem Frauenarzt oder Frauenärztin erörtert werden. In dieser Frage wird sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. VB


Mitglied inaktiv

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Hallo, also ich bin Zahnarztelferin bzw. ZMF und habe auch ein Beschäftigungsverbot bekommen! Ich bin jetzt in der 20.SSW! Ich kann mir gut vorstellen, das es bei Dir auch möglich ist, das Dein Gyn. dieses ausspricht! Ich würde mal mit ihm sprechen! Alles Gute weiterhin für Deine SS! LG Anja


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