Mitglied inaktiv
Hallo Herr Dr. Bluni. Eigentlich fühlte ichmich während meiner 1.SS bei meinem Frauenarzt gut aufgehoben. Da ich danach allerdings das Forum von Milupa entdeckt habe und jetzt in meiner 2.SS da häufig mitlese, bin ich mir nicht mehr so sicher, ob ich da so gut aufgehoben bin. Welche Untersuchungen müßen den während einer SS gemacht werden? Ich habe während meiner 1.SS diverse Blutabnahmen erhalten (Röteln Titer, Chlamydien, HBs Antigen, LSR, Antikörper-Suchtest und HIV) und einen Zuckertest. Sowie 6 US vom Bauch, anstelle von 3 - es bestand keine RisikoSS. Da ich eigentlich eine Fruchtwasseruntersuchung haben wollte, welche aufgrund meines Alters (damals 27) nicht durchgeführt wurde, bekam ich in der 21 SSW einen großen US in München, wo die Organe genauer angeschaut wurden und die Gliedmaßen usw. vermessen wurden. Wie ich jetzt aber aus SWN-Forum rauslesen konnte, gehört dieser US wohl eigentlich von Haus aus zu einer SS-Vorsorge und ich hatte damals das Gefühl, den nur wegen meiner Frage zur Fruchtwasseruntersuchung bekommen zu haben. Ist es außerdem richtig, dass der große US jetzt (nur 1 1/2 Jahre später) nicht mehr von der KK übernommen wird? So Dinge wie Ersttrimestersscreening, Nackenfaltenmessung, wurde bei mir nie gemacht. Auch jetzt in meiner 2.SS nicht, obwohl ich mitlerweile so in der 19 SSW bin. Da ich mir nicht sicher bin, ob ich jetzt noch wechseln soll, würde ich nun gern wissen, was den an Untersuchungen tatsächlich dazu gehört. Wie würden sie denn entscheiden? Ganz lieben Dank schon mal für ihre Antwort. Eine etwas verunsicherte *Silke*
liebe Silke, 1. die Tatsache, dass die Erwartungshaltung der Schwangeren häufig eine andere ist und dieses schon mal im Praxisalltag untergehen kann - was sicher nicht beabsichtigt ist - ist auch mir gut bekannt; lässt sich aber bestimmt nicht immer vermeiden. Und deshalb halte ich es immer für die bessere Lösung, in einer solchen Situation mit dem Frauenarzt oder Frauenärztin die Dinge zu klären und Missverständnisse aus dem Weg zu räumen, als hier vorschnell den Frauenarzt oder Frauenärztin zu wechseln, was im Zeitalter der Chipkarte immer (noch) möglich ist, da keine Prüfung stattfindet. Darüber hinaus bedeutet die Tatsache, dass "nur wenige Untersuchungen" durchgeführt werden, nicht automatisch, dass jemand fahrlässig ist, sondern dieses kann sich auch sehr gut an den Vorgaben der Mutterschaftsrichlinien orientieren. 2.das genannte "Problem" mit den „Wunschleistungen für gesetzlich versicherte Patientinnen – nicht nur in der Schwangerschaft - ist sicher eines, welches in der letzten Zeit häufiger auftritt (und in Zukunft noch viel mehr) und ist nicht zuletzt auf eine fehlende oder falsche Information/Vorstellung der Schwangeren und auch einem Kommunikationsproblem zwischen behandelndem Frauenarzt oder Frauenärztin und Patientin zurückzuführen. Sicher ist es seitens des behandelnden Frauenarztes oder Frauenärztin notwendig, sich der Probleme und Ängste der Schwangeren/Patientin anzunehmen, ihr offen die Dinge zu erläutern, die eine reguläre Vorsorge beinhaltet und was darüber hinaus geht, und von ihr privat zu erstatten ist. Die moderne Frauenarztpraxis sollte sich natürlich als ein Servicebetrieb verstehen. Hierbei sollte der Partner - wenn von der Schwangere gewünscht - in die Gespräche und Untersuchungen mit eingebunden werden. Jede Schwangere/Interessierte kann in den online abrufbaren Mutterschaftsrichtlinien nachlesen, was Gegenstand der Untersuchungen ist. Die Adresse ist http://www.medical-text.de/abrechnungebm/richtlinien/mutter/richmu01.htm im Rahmen einer normalen Schwangerschaft ohne Hintergrundrisiko sind 3 Ultraschall-Untersuchungen vorgesehen: 9.-12. SSW 19.-22. SSW 29.-32. SSW Bei besonderen Indikationen (Risiko aus der Vorgeschichte oder dem Alter, Auffälligkeit, Wachstumsretardierung, andere Besonderheiten) sind weitere Untersuchungen angezeigt. Zu diesen drei Ultraschalluntersuchungen gehört nicht der differenzierte Organultraschall zwischen der 19. + 22. SSW, der in der Regel durch einen entsprechend erfahrenen Arzt für Pränataldiagnostik, meist in einer Spezialpraxis oder einem Perinatalzentrum durchgeführt wird. Ein solcher Organultraschall/ Feindiagnostik wird in der Regel nur bei einer medizinischen Indikation veranlasst; die Schwangere hat darauf keinen generellen Anspruch und kann den Frauenarzt dazu auch nicht drängen, ihr hierfür eine Überweisung auszustellen. Ähnlich verhält es sich mit Ultraschalluntersuchungen, die über das übliche Maß hinausgehen, da diese, wenn keine Indikation vorliegt (was bekanntermaßen meistens der Fall ist) von den Gesetzlichen Kassen nicht vergütet werden. Das beinhaltet auch die Messung der Nackentransparenz und das Ersttrimesterscreening. Dieses sind in jedem Fall immer Privatleistungen! Wünscht die gesetzlich versicherte Schwangere diesen zusätzlichen Ultraschall dennoch, so müssen ihr hierfür ganz klar die Kosten komplett in Rechnung gestellt werden. Medizinisch gesehen, wissen wir, dass wir durch das häufige Ultraschallen eben nicht zu einer weiteren Reduzierung an Frühgeburten oder Fehlbildungen beitragen und deshalb gibt es in anderen, hoch entwickelten Ländern aus gutem Grund noch nicht einmal diese drei Ultraschalluntersuchungen. Der Glaube, dass mit der Häufigkeit und Anzahl der Untersuchungen (auch per Ultraschall)mehr Benefit verbunden ist, ist hier in Deutschland offensichtlich fest verwurzelt. Die Zukunft unseres Gesundheitswesens wird aber sicher gar keinen anderen Weg erlauben als viel mehr evidence based medicine zu betreiben (sprich die Dinge zu veranlassen, die medizinisch sinnvoll sind), nicht zuletzt, um die Medizin in Deutschland noch bezahlbar zu machen, denn wenn von den Frauen gewünscht wird, dass auch später noch andere Frauen Untersuchungen ohne Eigenanteil erhalten, dann sollte sich über die Ärzte gefreut werden, die eben nicht alles auf Kosten der Krankenkassen veranlassen, denn dann wird noch schneller in der Kasse der Krankenkassen Ebbe sein. Man sollte hier wissen, dass eine solche Leistung, auch, wenn sie auf Überweisung erfolgt, natürlich nicht umsonst ist. Sie wird dann nur zu Lasten der anderen Beitragszahlerinnen abgerechnet. Ausnahmen hiervon gibt es eigentlich nicht. Dass diese Vorgabe "schon mal" von dem ein oder anderen "umschifft" wird, ist bestens bekannt. VB
Mitglied inaktiv
Außerdem habe ich jetzt seit der Geburt unserer Tochter im April 2004 so kleine Knubbel am äußeren Rand vom Gebärmutterhals (was ich so mit den Fingern tasten kann), die aber von meinem Frauenarzt ignoriert werden. Ist das normal, nach einer Geburt? LG
Mitglied inaktiv
Hallo, also 1. ein FeinUS gehört NICHT zur regulären SSVorsorge. Manche verwechseln das mit dem 2. SCreening. Das 1. semster screening ist bestimmt durchgeführt worden. Kuck mal im Mutterpaß oder frag deinen FA wenn er es nicht eigetragen hat. Eine Nackenfaltenmessung wird normalerweise auch nicht einfach so gemacht. Das kann man selber entscheiden und wird auch oft zusätzlich abkassiert. Der FEinUS wird nur von der KK übernommen, wenn etwas vorliegt, d.h. der FA eine Überweisung mit Begründung ausschriebt. z.b. weil in der Familie schon eine erbliche Krankheit da ist, oder bei der letzten SS was war, oder irgendwelche auffälligkeiten. Manche FA´s überweisen auch einfach so, weil ihre geräte so schlecht sind. Das wird dann oft als 2. großes Screeing gesehen. Ein FEinUS ist ein Mißbildungsultraschall, also es wird gekuckt ob was vorliegt. viele grüße tine PS: es gibt viel, was manchde FA´s machen ohne das es sein muß.