Mitglied inaktiv
Hallo Herr Dr. Bluni, ich habe eine Frage: ich lese im Mutterschutzgesetzt und auch in Ihrem Beiträgen zu Beschäftigungsverboten etc. immer mal wieder, daß der Arbeitgeber Sorge tragen muß, daß es der werdenden Mutter gut geht, bzw. nur die zumutbaren Tätigkeiten ausgeführt werden etc. Als ich damals beim 1. Kind schwanger war, habe ich meinem Arbeitgeber (damals Angestellte) ein Attest vorgelegt, wann der voraussichtliche ET ist und dann ist das alles "von selbst gelaufen". D.h. mir wurde gesagt, wann ich in Mutterschutz gehe, wie lange, etc. Und da brauchte ich mich um nicht viel kümmern,... Nun beim der 2. Schwangerschaft bin ich selbständig, so daß ich das selbst managen muß - was sicherlich gut ist, in Bezug auf "ich mache das, was mir und dem Baby bekommt". Aber meine Frage: Muß ich irgendwelchen Institutionen eine Nachricht senden, daß ich Schwanger bin? Ich bin im Bereich Fußpflege, Wellnessmassage und Präventionssport tätig. Bin also entsprechend beim Gesundheitsamt gemeldet, bei den Krankenkassen (die die Kurse bezuschussen)... Oder entfällt das? Und wie ist das mit der Mutterschutzfrist? Gehe ich dann trotzdem 6 Wochen vor Geburt und 8 Wochen danach in die Schutzfrist? Auch mit einer eventuellen Krankenmeldung - falls es irgendwann nicht mehr geht - bin ich mir unsicher? Habe ja nun keinen Chef, dem ich das vorlegen müsste. Lässt man sich dann (falls nötig) dennoch eine Au-Bescheinigung aushändigen und reicht sie bei der Privaten Krankenkasse ein? Irgendwie bin ich da gerade etwas überfragt und bin mir nicht sicher, ob Sie da der richtige Ansprechpartner sind. Von daher bedanke ich mich über ein Tipp! Puw
Hallo, 1. In dieser Frage wird sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. 2. als Selbständig sind Sie praktisch auf Sich gestellt, auch, wenn es um Krankmeldung geht. Wenn Sie dazu keine zusätzliche Ausfallversicherung für Krankentagegeld haben, werden Sie dabei wohl leer ausgehen. VB
Mitglied inaktiv
Hallo! Mutterschutz gilt nur für die Arbeitnemehrinen, als Selbständige hast du keinen Anspruch drauf. Du kannst aber gleich nach der Geburt in die Elternzeit gehen, da du ja kein Mutterschaftsgeld bekommst. Wie es mit der Krankenbescheinigung ist, hängt von deiner privaten Krankenversicherung ab, ab besten da nachfragen. Ich selbst bin auch selbständig, betreibe eine Tankstelle und wenn eine meiner Mitarbeiterin schwanger ist, spreche ich ihr sofort ein Beschäftigungsverbot aus, sie bleibt daheim und bekommt ihr Gehalt weiter (das Geld wird mir von der Krankenkasse erstattet). Für mich gilt es aber nicht, auch wenn ich mir selbst ein BV aussprechen würde ;-)... Auch Gesundheitsamt und Ordnungsamt hat das nicht interessiert, also keine Meldung erfordelich, die sind nur für Arbeitnehmer/Angestellte zuständig. Tja, so ist das halt... Aber vielleicht hast du ja einen besseren Vertrag mit deiner Versicherung. Liebe Grüße Julia SSW 32+0
Mitglied inaktiv
Hallo Julia, vielen Dank - das hilft mir ja schon weiter. ich will ja weiterarbeiten, wollte jedoch im Vorfeld wissen, was ich beachten muß... Du hast mir echt gut Auskunft gegeben! Danke dafür! Mira
Mitglied inaktiv
...und es gibt noch einen Unterschied, ob du rein privat versichert bist oder freiwillig gesetzlich. Freiwillig ges. bedeutet, Du bekommst auch Mutterschaftsgeld!!! Musst dazu der KK kurz vor den 6 Wochen vor ET ein Formular des FA über anzunehmenden Geburtszeitpunkt des Babys zusenden. Ich habe noch eine Zusatzversicherung über Krankentagegeld abgeschlossen und bekomme bei Krankschreibung ab dem 21. Tag Krankentagegeld. Alles Gute!
Mitglied inaktiv
Ich bin bei einer PKV und nicht bei einer KK als freiwilliges Mitglied versichert. In meiner Klausel steht, daß ich während der Schwangerschaft KEIN Krankentagegeld bekomme, wenn die Krankschreibung mit der Schwangerschaft (z.B. Fehlgeburt, Frühgeburt, Wehen, Symphysenschmerzen o.ä.) zu tun hat. Finde ich ziemlich unverschämt. Dort steht "Schwangerschaft ist keine Krankheit". Dem stimme ich zwar 100%-ig zu - aber unter dieses Kriterium sogar eine Fehlgeburt zu setzen, finde ich dreist - sowas sucht sich sicherlich keine Frau freiwillig aus,... ggrrrrrr ... Also müsste man sich krankschreiben lassen, mit einem Befund, der in keinster Weise mit einer Schwangerscahft in Verbindung setzen lässt. Finde ich echt doof. Aber egal. So ist es halt... Mutterschaftsgeld bekomme ich bei der PKV auch nicht und ich muß sagen, da hab ich mir damals leider gar keine Gedanken drüber gemacht, als ich die abgeschlossen habe. Tja, Dummheit schützt vor Strafe nicht;-( Aber vielen Dank für Deinen Hinweis. Wäre ich freiwilliges KK Mitglied - hättest Du mir sehr geholfen! DANKE