Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

vorsorgerichtlinien - und immer noch kein ctg?

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: vorsorgerichtlinien - und immer noch kein ctg?

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hallo dr. bluni - war gestern beim arzt und hatte eine heftige auseinandersetzung wg der praxisgebühr - die arzthelferin wollte mir allenernstes vermitteln, dass es ohne die 10,-€ keine schwangerschafts vorsorge mehr gäbe - durch heftiges insistieren und nach rücksprache mit der ärztin ging es dann aufeinmal doch ;o))) aber das ctg wurde gestrichen, denn nach den richtlinien ständ es diesmal nicht auf dem programm - bei meinen beiden vorherigen kindern wurde in den letzten wochen regulär recht oft ein ctg erstellt - und diesmal, obwohl ich schon in der 36.woche bin, gab es nur einen versuch in der 32. woche, aber da hats die arzthelferin leider nicht hinbekommen - den nächsten termin habe ich in der 38.woche - nun meine frage: wie oft ist ein ctg in den schwangerschaftsrichtlinien denn vorgesehn??? besten dank im vorraus und ein schönes wochenende kerstin (38jahre, 3.kind, 36.ssw)


Dr. med. Vincenzo Bluni

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liebe Kerstin, das genannte "Problem" ist sicher eines, welches nicht erst seit dem 1.1.2004 häufiger auftritt (und in Zukunft noch viel mehr) und ist nicht zuletzt auf eine fehlende oder falsche Information/Vorstellung der Schwangeren und auch einem Kommunikationsproblem zwischen behandelndem Frauenarzt oder Frauenärztin und Patientin zurückzuführen. Was die Frage der Kassengebühr bei Schwangeren angeht, dürfen Sie gerne dazu unsere Ausführungen, die eigentlich keine Frage offen lassen nachlesen: http://www.rund-ums-baby.de/schwangerschaftsberatung/praxisgebuehr.htm Sicher ist es seitens des behandelnden Frauenarztes oder Frauenärztin notwendig, sich der Probleme und Ängste der Schwangeren anzunehmen, ihr offen die Dinge zu erläutern, die eine reguläre Vorsorge beinhaltet und was darüber hinaus geht, und von ihr privat zu erstatten ist. Die moderne Frauenarztpraxis sollte sich natürlich als ein Servicebetrieb verstehen. Hierbei sollte der Partner - wenn von der Schwangere gewünscht - in die Gespräche und Untersuchungen mit eingebunden werden. Jede Schwangere/Interessierte kann in den online abrufbaren Mutterschaftsrichtlinien nachlesen, was Gegenstand der Untersuchungen ist. Die Adresse ist http://www.medical-text.de/abrechnungebm/richtlinien/mutter/richmu01.htm Und dort kann man unter der Rubrik "B. Erkennung und besondere Überwachung der Risikoschwangerschaften und Risikogeburten" unter Punkt 4 folgendes nachlesen: "Kardiotokographische Untersuchungen können in der Schwangerenvorsorge nicht routinemäßig durchgeführt werden. Sie sind nur nach Maßgabe des Indikationskataloges nach Anlage 2 der Richtlinien angezeigt" Das bedeutet, der Arzt hat hier in der Regel eine Indikation; sofern er/sie es manchmal noch so mitmacht, ist das ein Service, aus dem sich aber kein genereller ANspruch ableiten lässt. VB


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Ich habe von meiner FÄ eine Art Tabelle bekommen, wann welche Untersuchungen dran sind. Ob die noch ganz akuell ist, weiß ich zwar nicht, aber dort steht dass das CTG zw. 26 u. 28.W; zw. 30. u. 32. W.; 32. u. 35. W.; 34. u. 37. W und in der 40. Woche vorgesehen ist. Das heißt, dass bei allen Vorsorgeuntersuchungen ab der 26 Woche ein CTG durchgeführt wird. Bei den Wunschleistungen, die angeboten werden, steht das CTG übrigens nicht ein einziges Mal. LG und alles Gute Tanja (22+1 :o))


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hallo tanja - vielen dank für die info - du hast mir sehr geholfen - eine angehnehme schwangerschaft und ein schönes wochenende wünscht kerstin***


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besten dank dr.bluni - das war sehr hilfreich ;o))))


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