Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin zur Zeit mit meinem zweiten Kind schwanger ( 24.SSW) und vergleiche natürliche beide SS, insbesondere die ärztliche Betreuung. Da wir verzogen sind, musste ich mienen Gyn wechseln. Bei dieser SS habe ich den Eindruck, dass der FA nur so mal drüberguckt. Heute hatte ich wieder einen Termin und der hat nur mal geschallt, wobei ich jeden zusätzlichen Schall mit 20€ selbst bezahlen muss. Ist eine vaginale Untersuchung nicht Pflicht? Bei meiner letzten SS wurde immer ein Scheiden-pH und die Zervixlänge ermittelt, jetzt wurde es noch kein einziges Mal gemacht. Muss dazu sagen, dass ich zwei Fehlgeburten hatte und meine Tochter in der 35. SSW zur Welt kam. Auch beim zweiten vorgeschriebenen US hat die Untersuchung nur knapp 10 Min gedauert, keine genaue Betrachtung des Herzens, kein Blutfluß. Bei meiner ersten SS dauerte die Untersuchung 45 Min.Bin ich übervorsichtig oder habe ich einen schlechten Arzt?
Hallo, 1. die Tatsache, dass die Erwartungshaltung der Patientin hinsichtlich der Kostenübernahme diverser Untersuchungen mit dem Leistungsangebot der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) häufig nicht entsprechend zu vereinbaren ist, führt im alltäglichen Praxisleben dazu, dass es eben immer wieder Diskussionen zu diesen Dingen gibt, was eben auch durch Missverständnisse, Kommunikationsprobleme und Fehlinformationen der Patientinnen bedingt ist. Es ist richtig, dass hier seitens des Arztes und des Praxisteams, der/die eine "Zusatzleistung" anbietet, eine objektive Vorabinformation der Patientin über den Inhalt, die Vor- und Nachteile und auch über die Kosten der Untersuchung, die nicht von der Gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden, erfolgen muss. Das Bewusstsein, dass man sich hier um seine "Kundin" kümmern muss, wenn man für eine Leistung zusätzliches Geld bekommt, hat sich wohl noch nicht überall durchgesetzt. Dazu gehört dann auch zu jeder Leistung, die in Anspruch genommen werden kann, erstens vorher eine Aufklärung zu erfolgen hat, dass diese kostenpflichtig ist und zweitens eine Rechnung mit Auflistung der Faktoren nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit den entsprechenden Multiplikationsfaktoren. 2. bei Interesse können Sie in den online abrufbaren Mutterschaftsrichtlinien nachlesen, was Gegenstand der Untersuchungen in einer normal verlaufenden Schwangerschaft ist. Die Internetadresse ist http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/19/ Eine gynäkologische Untersuchung ist bei Beginn der Schwangerschaft mit einem Chlamydienabstrich vorgesehen. Gegebenenfalls kann Frauenärztin/Frauenarzt dann noch nach Bakterien & Pilzen schauen und den ph-Wert bestimmen. Auch sollte ein aktueller Krebsabstrich vorliegen. Eine regelmäßige Kontrolle des ph-Wertes ist in jedem Fall nicht vorgesehen. Ist der weitere Verlauf unauffällig und liegt kein Risiko vor (z.B. Zustand nach Frühgeburt oder sehr frühem Blasensprung)und es gibt keine vorzeitigen Wehen, sind weitere gynäkologische Tastuntersuchungen nicht vorgesehen, auch wenn dieses schon lange in Deutschland tägliche Praxis ist. 3. eine Vorgeschichte mit vorzeitigen Wehen oder einer Frühgeburt bedeutet für eine neue Schwangerschaft, dass das Risiko für vorzeitige Wehen inklusive Frühgeburtlichkeit erhöht ist, wobei wir dieses zahlenmäßig nicht allgemein gültig benennen können. Vor und in einer nachfolgenden Schwangerschaft ist deshalb die ausführliche Aufklärung und Information durch Ihre Frauenärztin/Frauenarzt über Ursachen, mögliche und sinnvolle Präventivmaßnahmen & Diagnostik umso wichtiger: Dazu gehören die Ausschaltung von Risikofaktoren wie Rauchen und eine rechtzeitige Sanierung der Zähne beim Zahnarzt, da eine Zahnfleischentzündung oder Karies das Risiko für Frühgeburtlichkeit und ein Untergewicht bei den Kindern bekanntermaßen erhöhen. Diese Sanierung der Zähne wird am besten vor der Schwangerschaft durchgeführt. In der laufenden Schwangerschaft ist es ratsam, das genaue Vorgehen zwischen Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt und Zahnärztin/Zahnarzt abzustimmen. In der laufenden Schwangerschaft ist es dann sinnvoll, eine bakterielle Besiedlung der Scheide auszuschließen und dieses ggf. durch PH-Wert-Kontrollen zu ergänzen. Die prophylaktische Einnahme von Magnesium kann zur Beruhigung der Gebärmutter beitragen. Um die 23. Schwangerschaftswoche kann das Ausmessen der Gebärmutterhalslänge im vaginalen Ultraschall Hinweise auf Frühgeburtsbestrebungen geben. Stimmen Sie das für Sie sinnvollste Vorgehen rechtzeitig mit Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ab. VB
Mitglied inaktiv
Hallo, Ich finde auch, dass die ärztliche Betreuung sehr mangelhaft ist, nicht wegen der Dauer, sondern wegen der fehlenden Untersuchungen, wie z.B. der vaginale, die allerdings sehr wichtig ist. Was steht eigentlich im Mutterpass, was hat der FA aufgeschrieben? Würde das Ganze mit dem betreuenden Arzt besprechen: es ist dein Recht, eine Aussprache zu verlangen und vor allem die entsprechende Betreuung! Alles Gute, Thalia1980 (27 SSW)