Mitglied inaktiv
Hallo Dr. Bluni, am MO ist meine errechneter ET. Falls sich bis dahin keine Wehen oder Blasensprung einstellen, wird es irgendwann auf eine Einleitung hinauslaufen. Bei meiner ersten SS erfolgte dies nach 10 Tagen. Meine FÄ meinte nun, dass dies nicht unbedingt die Deadline mehr sei, sie aber außer CTG und Überprüfung des Muttermundes auch keine weiteren Untersuchungen vornimmt. Was meinen Sie? Soll ich im KKH nach ein paar Tagen das Fruchtwasser untersuchen lassen (meine FÄ hält davon nichts) und evtl. auch mal per Ultraschall nachschauen lassen, ob alles OK ist (macht sie leider auch nicht mehr, weil es angebl. nichts bringt)? Vielen Dank für Ihre Meinung. Viele Grüße Kerstin
hallo, wenn der Termin überschritten ist, wird bei unauffälligem Verlauf und Befund etwa 10 - maximal 14 Tage gewartet. Was das Vorgehen nach einer Terminüberschreitung angeht, so gibt es hier in Deutschland keine einheitlichen Standards.In den meisten Fällen wird - ein unauffälliger Verlauf vorausgesetzt - die Kontrolle alle zwei Tage bevorzugt. Hier wird dann meist neben dem CTG auch ein geburtshilflicher Tastbefund erhoben. Dieser erlaubt es, neben der Befunderhebung auch den Muttermund ein wenig zu dehnen. Das CTG erlaubt eine Zustandsbeurteilung des Kindes. Andere Untersucher empfehlen daneben die Ultraschallkontrolle der Fruchtwassermenge, eine US-Doppler-Untersuchung oder einen Wehenbelastungstest. Eine Geburtseinleitung erfolgt meist nicht vor dem 10. Tag der Terminüberschreitung, wenn der bisherige Verlauf es erlaubt. Zur Frage der Notwendigkeit einer Amnioskopie (Fruchtwasserspiegelung zur Beurteilung der Farbe des Fruchtwassers und damit Zustandsbeurteilung des Kindes) kann man meines Erachtens einen Absatz aus einem sehr aktuellen Lehrbuch der Frauenheilkunde zitieren, dem so nichts mehr hinzuzufügen ist: Die Autoren sagen, dass es aus ihrer Sicht vor dem errechneten Entbindungstermin keine Indikation zur Durchführung einer Amnioskopie gibt Die von Saling (1966) empfohlene Amnioskopie sei ihres Erachtens geeignet zur Beurteilung des fetalen Zustands bei rechnerischer Übertragung. Diese Technik ist allerdings inzwischen weitgehend durch den Oxytocin-Belastungstest, die Kine-Kardiotokographie (Schreiben des CTG bei Bewegung der Mutter) und die Ultraschall-Dopplertechnik abgelöst worden „Dunkel verfärbtes Fruchtwasser ist ein unspezifisches Hinweiszeichen auf eine nicht näher quantifizierbare, abgelaufene intrauterine (in der Gebärmutter) Notsituation des Feten. Die Amnioskopie ist ein historisches Verfahren, das von uns nicht mehr eingesetzt wird.“ (aus „Frauenheilkunde“, Urban & Fischer-Verlag, 2. Auflage,2001, Feigel, Rempen, Würfel, Jawny, Caffier, Seite 281) VB