Mitglied inaktiv
Hallo Dr. Bluni, heute hatte ich, eine Woche nach meiner 2. MA, die Nachuntersuchung. Dort lag auch schon das Ergebnis vom ´Humangenetiker vor, der den toten Embryo untersucht hat. Das heisst: Trisomie. Welche, das hat meine Ärztin mir nicht gesagt und mir eine Überweisung zu einer genetischen Beratung in die Hand gedrückt. (Sie machte einen nicht sehr zuversichtlichen Eindruck, da sehr wahrscheinlich auch unser erstes Baby im Oktober letzten Jahres von Anfang an sehr klein war und Ende der 12. SSW eine MA festgestellt wurde). Nun meine Frage: sollte bei meinem Mann und/ oder mir festgestellt werden, dass wir keine gesunden Kinder bekommen können, besteht dann in Deutschland die Möglichkeit einer künstlichen Befruchtung mit einer "Vorauswahl" des einzusetzenden Embryos? Danke und einen schönen Abend, Kyella
Liebe Kyella, da wir eigentlich wissen, dass die Hauptursache von frühen Fehlgeburten solche genetischen Störungen sind, wird eine genetische Aufarbeitung meist nicht empfohlen. Wenn dieses nun erfolgt ist, dann haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, vor einer neuen Schwangerschaft eine genetische Beratung in Anspruch zu nehmen, um sich beraten zu lassen und bei der Gelegenheit ggf. ihr Blut und das Ihres Partners auf eventuelle genetische Störungen untersuchen zu lassen. Eine Vorselektion von Embryonen ist nach Embryonenschutzgesetz nicht möglich. Dieses wird bekanntermaßen aber im nahen Ausland in renommierten Einrichtungen durchgeführt. VB