Mitglied inaktiv
Hallo, mein Toxoplasmosetest war negativ. Habe aber Katzen zuhause und muss auch das Kaklo machen. Von meiner Frauenärztin wurde mir nahe gelegt dafür Gummihandschuhe und Mundschutz zu tragen. Ist das so wirklich nötig? Und muss ich außer regelmäßig Händewaschen noch etwas im Umgang mit meinen Katzen beachten? Außerdem wollt ich mich zur Zytomegalie erkundigen. Ist die Ansteckungsgefahr wirklich so groß? Ich arbeite mit Kindern die zum Teil auch gewickelt werden müssen. Würde es reichen, wenn diese Aufgabe von einer Kollegin übernommen werde würde? Angeblich darf ich nicht mehr arbeiten, wenn ich noch keine Infektion damit hatte. Wissen sie dazu etwas? LG minimal
Hallo, wenn Sie keine Immunität gegenüber Toxoplasmen haben, ist es sinnvoll, wenn nicht Sie das Katzenklo säubern. Ansonsten, wenn es sich nicht vermeiden lässt, sind die empfohlenen Maßnahmen völlig richtig. Darüber hinaus gilt für Frauen ohne Immunität folgendes: zeigt sich bei einer Schwangeren zu Beginn der Schwangerschaft, dass sie keinen Schutz vor der Infektion besitzt, sollte die Untersuchung in jedem Fall nach 8-10 Wochen wiederholt werden, um eine zwischenzeitliche Ansteckung auszuschließen und um noch genügend Zeit für eine antibiotische Behandlung zu haben. Für Toxoplasmose-negative Schwangere gilt: Kein Genuss von rohem oder blutigem Fleisch (Beefsteak, Tartar). Kein Kontakt mit Katzenkot und Katzenkistchen (außer mit Gummihandschuhen). Junge Kätzchen meiden (diese scheiden besonders viele Parasiten aus). Bei Gartenarbeit Handschuhe tragen, Hände von Augen, Nase und Mund fernhalten und anschließend gut abwaschen. Sowohl im Garten als auch in Sandkästen von Kindern findet sich häufig Katzenkot. Beim Zubereiten von rohem Fleisch Augen, Nase oder Mund mit den Händen möglichst nicht berühren. Hände anschließend gut abwaschen. Rohes Obst und Gemüse immer gut abwaschen. Katzenhalter: gehen ein erhebliches Risiko ein. Die Katze soll, wenn möglich, nicht draußen jagen gehen. Auch der Katze soll nur gekochtes Fleisch gefüttert werden. Das Katzenkistchen mit heißem Wasser desinfizieren. Eine Impfung oder bewusste Infektion ist nicht möglich. 2. für Mitarbeiterinnen von Kindergärten, Kinderhorten, Grundschullehrerinnen oder Mitarbeiterinnen mit anderer Ausrichtung in solchen Einrichtungen gelten für die Schwangerschaft praktisch ähnliche Empfehlungen und Vorschriften. Allgemein sind sie im Mutterschutzgesetz niedergeschrieben: http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html Für die werdende Mutter von Bedeutung sind hier vor allem die folgenden Infektionskrankheiten: •Röteln •Zytomegalie •Ringelröteln •Windpocken Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber darüber, der/die sicher weiß, wie hier im Interesse der werdenden Mutter und ihres Kindes zu verfahren ist. Auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/BesondereZielgruppen/musch.html finden Sie darüber hinaus weiterführende Informationen. Selbstverständlich sollte am besten schon vor Eintritt der Schwangerschaft sichergestellt sein, dass der Impfschutz gegenüber den wichtigsten Erkrankungen vorhanden ist. Das Amt für Arbeitsschutz in NRW schreibt dazu in seinen Informationen folgendes: "Schwangere Erzieherinnen, Kindergärtnerinnen ohne Antikörperschutz sollen keinen beruflichen Umgang mit (Kleinst-)Kindern bis zum dritten Geburtstag (d. h. dem vollendeten dritten Lebensjahr) bzw. keinen Umgang mit bekanntem CMV-Ausscheider (Ausscheider des Cytomegalie-Virus) haben. Eine Beschäftigung mit älteren Kindern ist möglich nach einer intensiven Beratung/Unterweisung durch den Betriebsarzt/Arbeitsmediziner und konsequenter Expositionsprophylaxe . Das heißt, keine Begleitung der Kinder beim Toilettengang o.ä., keine Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Enge und häufige Körperkontakte (z.B. Küssen) sollen gemieden werden. Nachzulesen unter http://komnet.nrw.de/callcenter/prg/details_dr.xp?GA0%26C99854598348976%26CALLCENTER%26NRW%26DR%264671%26%26;;%26ARB%26 Theoretisch kann hier auch, wenn keine Vorsichtsmaßnahmen möglich sind, ein Beschäftigungsverbot ausgestellt werden. VB
Mitglied inaktiv
Ich arbeite auch mit Kindern und habe mich deshalb auf Zytomegalie testen lassen.Ich habe auch keine Immunität - unser Betriebsarzt sagte aber,daß ich trotzdem arbeiten darf,ich darf halt keine Kinder wickeln und muß sonst die üblichen Hygienevorschriften einhalten (Hände waschen...)
Mitglied inaktiv
im Nachbarkindergarten wurden wegen Zytomegalie 3 schwangeren Mitarbeiterinnen das Arbeiten verboten. Daher war ich etwas erstaunt. Danke für deine Antwort
Mitglied inaktiv
kommt wahrscheinlich darauf an,ob man mit Wickelkinder zu tun hat oder nicht,denn wickeln dürfte ich ja auch nicht.
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