Mitglied inaktiv
Sehr geehrter Herr Bluni! Bei meinem letzten Frauenarztbesuch vor 2 Tagen bat sie mich noch zusätzlich um Zeit für ein Gespräch. Ich bin jetzt in der 11. SSW. Da ich in der Vorgeschichte meines 1.Sohnes (wird im Oktober 4 Jahre) Schwangerschaftsprobleme hatte, möchte sie durch eine TMV vorbeugen lassen. Ich hatte zu der Zeit starke private psychische Belastung. Und mein Abreitsfeld als Krankenschwester soll wohl auch noch dazu beigetragen haben. Bei mir wurden in der 25. SSW Wehen festgestellt, die mit monatelangem Liegen sowie hin und wieder Anschluß eines Anti-Wehen-Infusion behandelt wurden. Der Gebärmutterhals hatte sich bis auf 0 verkürzt, Muttermund allerding verschlossen. Mein Sohn ist dann 5 Tage nach Termin gesund zur Welt gekommen. Jetzt wäre mein Muttermund wohl von der letzten Geburt noch leichter dehnbar und nicht mehr so stabil, allerdings noch ordnungsgemäß lang und verschlossen. Sie gab mir eine Überwisung zu unserem Spezialisten im Krankenhaus (ihm wird wirklich sehr gutes Fachwissen nachgesagt, von der menschliches Seite ist er ziemlich rauh). Er bestätigte nur, daß die Gefahr zu neuen Komplikationen sehr groß ist. Dadurch daß es die 2. Schwangerschaft ist, wäre das Risiko bei 50% einer Frühgeburt bzw. Fehlgeburt gegeben. Ich habe wiederrum keine privaten Probleme, nur verstärkt mehr Stress aus beruflicher Sicht. Auch sonst fühle ich mich sehr wohl, ich hatte bisher keine Fehlgeburt, oder Frühgeburt, der Muttermund ist nicht verändert seit der letzten SS. Ich möchte es aber auch nicht darauf ankommen lassen, eine Frühgeburt zu provozieren, aber inwieweit wird das denn mit einer TMV verhindert? Was gibt es für Risiken? Ist das Öffnen der "Naht" dann ohne Beteubung? Ich soll mich bis Montag entscheiden und würde dann die Einweisung bekommen. Ich wäre für ihr Fachwissen sehr dankbar und natürlich auch für Tips und Erfahrungen von jedem! Schönen Abend noch. Karen
liebe Karen, zur Frage einer prophylaktischen Cerclage/Muttermundverschluss gibt es mittlerweile in der Fachwelt eine relativ einhellige Meinung: Dank immer kritischerer Indikationsstellung ist die Cerclagefrequenz innerhalb weniger Jahre von fast 10 % auf 1-2% gesunken. Therapeutisch sind nurmehr echte isthmocervicale Insuffizienzen (Gebärmutterhalsschwächen) eine Indikation. Prophylaktische Cerclagen aus anamnestischer Indikation oder bei Mehrlingsschwangerschaften sind schon deshalb sehr kritisch zu betrachten, weil sie nicht zu einer Tragzeitverlängerung führen Eine Zervixinsuffizienz (Gebärmutterhals-Schwäche) im klassischen Sinn ist ein sehr seltener Befund. Bei unsicherer Entscheidungsgrundlage zeigen Studienergebnisse keine eindeutigen Vorteile einer Cerclage gegenüber abwartendem Verhalten. Ob Schwangere mit ultrasonographischer Verkürzung des Gebärmutterhalses oder einer Öffnung des inneren Muttermundes von einer Cerclage profitieren, lässt sich noch nicht abschließen beurteilen. Als einzige Ausnahme verbleiben noch Schwangere mit mehrfachen Frühgeburten in der Anamnese. Bei der Diagnose einer Gebärmutterhalsschwäche ist neben der transvaginalen Sonographie mit ihrer Verkürzung und Eröffnung der Cervix unbedingt immer auch die Konsistenz der Portio durch Vaginalpalpation zu beurteilen. Notfallcerclagen bei Cervixinsuffizienz mit Fruchtblasenprolaps sind nur bis zur 32. SSW indiziert. Gleichwohl ist das Komplikationsrisiko einer Cerclageoperation gering und besteht praktisch nur in minimalen Verlängerungen der Eröffnungsphase sowie einer leicht höheren Inzidenz von Cervixrissen. Frauenarzt 40, 5 (1999) 659 Insofern ist hier im individuellen Fall sicher das immer ausführliche Gespräch mit FA und Frauenklinik im Vorfeld sinnvoll, inwiefern eine Cerclage zu Prophylaxe einer vorzeitigen Muttermundseröffnung im individuellen Fall geboten ist unter Abwägung des Für und Wider. Dieses gilt auch für die Fragestellung, inwiefern eine prophylaktische Cerclage/Muttermundverschluss nach einer Infektion mit Fehlgeburt anzuraten ist. VB
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