Michi61
Hallo Hier geht es nicht um mich, sondern um meine Tochter. Sie konnte erst durch durch künstliche Befruchtung schwanger werden. Es läuft unter Risikoschwangerschaft. Sie hatte in der 6. Woche eine Blutung und war 2 Wochen krank geschrieben. Sie hat ihre FÄ auf ein Teilzeitbeschäftigungsverbot angesprochen , doch sie will ihr keins geben, mit der Begründung das es schwer ist bei den KK das durch zu bekommen. Ist das denn wirklich so? Meine Tochter arbeitet Vollzeit als Friseurin. Danke und LG Michi
Hallo, ja, das ist richtig. Voraussetzung für das Beschäftigungsverbot ist, dass dieses nicht wegen einer Erkrankung, wie zum Beispiel einer Blutung in der Schwangerschaft ausgesprochen wird. Es müssen dafür ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und die finden Sie in unserer Stichwortsuche unter der Adresse http://www.rund-ums-baby.de/schwangerschaftsberatung/beschaeftigungsverbot.htm sehr ausführlich beschrieben. VB
Die letzten 10 Beiträge
- SSW 33 Druck in Scheide schmerzen
- Unentdeckter Schwangerschaftsdiabetes?
- Kleiner Stromschlag 10 Ssw
- Schwanger nach Ausschabung mit 2 Litern Blutverlust
- Chorionic bump?
- Hartwerden Bauch
- Einkaufskorb gehoben 10 Ssw
- Eisenspiegel durch Ernährung stabilisieren
- Gefahr Listerieninfektion bei weichem Kaiserschmarren
- Starkes Pressen bei Verstopfung 9 Ssw