Michi61
Hallo Hier geht es nicht um mich, sondern um meine Tochter. Sie konnte erst durch durch künstliche Befruchtung schwanger werden. Es läuft unter Risikoschwangerschaft. Sie hatte in der 6. Woche eine Blutung und war 2 Wochen krank geschrieben. Sie hat ihre FÄ auf ein Teilzeitbeschäftigungsverbot angesprochen , doch sie will ihr keins geben, mit der Begründung das es schwer ist bei den KK das durch zu bekommen. Ist das denn wirklich so? Meine Tochter arbeitet Vollzeit als Friseurin. Danke und LG Michi
Hallo, ja, das ist richtig. Voraussetzung für das Beschäftigungsverbot ist, dass dieses nicht wegen einer Erkrankung, wie zum Beispiel einer Blutung in der Schwangerschaft ausgesprochen wird. Es müssen dafür ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und die finden Sie in unserer Stichwortsuche unter der Adresse http://www.rund-ums-baby.de/schwangerschaftsberatung/beschaeftigungsverbot.htm sehr ausführlich beschrieben. VB
Die letzten 10 Beiträge
- Nach 10 Schwangerschaften davon 5 fehlgeburten wieder schwanger
- Arteria Uterina
- Katzen haben wohl Flöhe. Kann das Auswirkungen auf mein Baby in der 33 ssw haben?
- Kontakt zu RSV positiver Person im 3. Trimester
- Essen in der Schwangerschaft
- Kaiserschnitt Narbe erneut öffnen
- Listerioseinfektionsrisiko nach (halb)rohen Meeresfrüchten
- Kaiserschnitt Narbe erneut öffnen
- Schupfnudeln kalt
- SS Diabetes Frage