Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

sw werden und arbeit....

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: sw werden und arbeit....

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Hallo dr. bluni und alle die sich damit auskennen! bei uns besteht kiwu,leider bin ich z.zt.arbeitslos und AM SUCHEN WIE NE WILDE !!!!!! wie würde es von statten gehn wenn ich sw wäre ( so am anfang ,1-2-3oder 4. woche )und arbeit finden würde ? hätte ich da den mutterpass schon oder bekommt man den erst später ? wenn ja , ab welcher woche ? und wie sieht es aus wenn ich schon früher zur fa ginge und sie mir den mutterpass aushändigen würde ? könnte ich verlangen ihn später zu bekommen ( wegen der arbeit). den ein arbeitsverhältnis das am anfang schon so starten würde wäre ja bestimmt für mich kein zuckerschlecken( von wegen verheimlichen ect., obwohl ja rechtlich o.k.) über antworten von ihnen und den anderen lesern wäre ich sehr dankbar!!!!! bis dann , melchen


Dr. med. Vincenzo Bluni

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hallo, der Mutterpass hat als solches nichts mit dem Arbeitsverhältnis zu tun. Sofern der Frau die Schwangerschaft irgndwann durch den behandelnden Frauenarzt oder Frauenärztin betästätigt wird, sollte sie ihren Arbeitgeber informieren. Wann sie dieses letztlich macht, kann sie selbst entscheiden. Weitere Fragen zum Arbeitsrecht kann unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Bader, beantworten. VB


Mitglied inaktiv

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Hallo, Also die SS kann der FA auf dem Ultraschall erst ab der 6 Woche feststellen,wenn das Herz schlägt,und dann bekommst du Automatisch den Mutterpass.Du mußt die SS angeben,wenn Du eine Stelle bekommst,da Dir der Arbeitgeber sonst fristlos kündigen kann nach meinem wissen. Alles gute,Steffi


Mitglied inaktiv

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danke für deine antwort, aber das wusste ich ja schon ;-) es ging halt eher darum , ob ich von der fa verlangen kann , dass sie mir den mutterpass erst später aushändigt(im fall eines falles das ich da noch keine arbeit habe , und wenn dann sagen kann ich wusste es noch nicht ). bisschen kompliziert gelle, melchen


Mitglied inaktiv

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o.k. danke! ich dachte schon wenn eine frau den mutterpass in den händen hält dann MUSS sie es unverzüglich sagen. d.h. der arbeitgeber hat keinerlei rechte in den mutterpass zu sehn oder kopien vom cover zu verlangen. wäre noch die frage ob ein AG sich bei der Fä erkundigen kann seit wann die sw besteht oder ist das durch schweigepflicht geregelt ? danke , melchen


Mitglied inaktiv

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Hallo, soweit ich weiß gehört die Frage nach der Schwangerschaft zu den verbotenen Fragen, d.h. der AG kann zwar Fragen "sind Sie schwanger?" eine Lüge ist aber folgenlos da er nicht hätte fragen dürfen. Zur Sicherheit würde ich aber Dr. Blunis Rat folgen und bei der Rechtsanwältin anfragen.


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